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04.03.2019, 14:57 Uhr | sheehanfan
Hallo Forumsmitglieder,

ich wende mich an Euch, da ich Rat zu folgender Problemstellung suche: Seit vielen Jahren praktizieren mein Ex-Mann und ich ein Wechselmodell mit unseren Kindern (14 und 17). Anfänglich funktionierte das einigermaßen, jedoch seit 2 Jahren nun überhaupt nicht mehr. Der Job meines Ex-Mannes ist mit unzähligen, nicht planbaren Dienstreisen verbunden und er erwartet von mir, dass ich hierfür immer Gewehr bei Fuß stehe. Dies bedeutet für uns, dass wir heute nicht wissen, wie die nächste Woche aussieht und wo die Kinder sein werden. Von einem regelmäßigen wöchentlichen Wechsel, wie er mal vor Gericht beschlossen wurde, ist schon lange keine Rede mehr. Es fühlt sich praktisch an, wie ein Leben im permanenten Ausnahmezustand. Abgesehen davon, dass es beide Kinder auch nervt (sie wollen jedoch trotzdem noch das Wechselmodell), frage ich mich, inwiefern ich verpflichtet bin, mich immer komplett nach dem Dienstplan meines Ex-Mannes zu richten. Mein Ex-Mann erwartet dies jedoch uneingeschränkt von mir und den Kindern, Was wisst Ihr hierzu und welche Vorgehensweise könnt Ihr empfehlen?

Vielen Dank für Euren Ratschlag!

Gruß
sheehanfan
20.03.2019, 10:02 Uhr | bke-Stephan-Bäcker
Hallo,

meine Haltung zu allen Betreuungsmodellen ist: Die Kinder müssen in den Blick genommen werden und die Eltern müssen sich einigen. Das klingt so einfach, ist es aber nicht. Dennoch: Wenn die Kinder gesehen werden und es eine Einigung gibt, ist das Modell gar nicht so wichtig. Und bei 14 und 17 Jahre alten Kindern ist auch eine andere Versorgung, Betreuung und Förderung notwendig, als bei Kindern im Kitaalter.

Mütter und Väter sind natürlich gleichberechtigt. Dennoch dürfen sie aufeinander eingehen und die Kinder haben einen Vorteil, wenn es jedem Elternteil gut geht.

Das war jetzt eher schon fast philosophisch. Aber es ist auch schwierig, eine klare Empfehlung zu geben, wenn nicht alle mitreden können. Das geht gut in den Beratungsstellen, auch bei großen Kindern. Hier kann immer nur die persönliche Situation angeschaut werden. Die ist auch sehr wichtig. Und bisher heißt die Empfehlung: Sie liebe sheehanfan müssen natürlich nicht tanzen, wenn der Vater pfeift. Mein Zusatz ist noch: Sie dürfen sich aber einigen, weil das gut für die Kinder ist.

Viele Grüße schickt

bke-Stephan
20.03.2019, 07:33 Uhr | Pauliprinzessin
Mal ein paar Zeilen dazu.
Das Wechselmodell bedeutet, dass beide Eltern gleichermaßen für die Betreuung und die Belange der Kinder da sind.
Dass, was da bei euch gerade passiert ist der Klassiker- Papa geht arbeiten und Mama kümmert sich derweil um die Kinder
Auch wenn die Kinder schon älter sind ist es die Aufgabe des jeweils zuständigen Elternteils dafür zu sorgen, dass die Kinder versorgt sind wenn Geschäftsreisen und Mehrarbeit notwendig sind.

Ergo- entweder entscheidet sich der Papa jetzt um, das vereinbarte Wechselmodell ist passee- er kann arbeiten und Freizeit genießen wie er will und bezahlt dafür Unterhalt für die Kinder. Ist er da, kann er sich mit den Kindern verabreden.
Oder der Herr Papa kommt auf den Boden der Tatsachen zurück- so lange er die Kinder noch betreuen und versorgen muss hat er auf seine Dienstreisen in der Zeit zu verzichten oder sich etwas anderes zu überlegen wie die Kinder dann betreut werden können- Die Mama steht als kostenloser Babysitter nicht mehr zur Verfügung.

Du musst nicht auf Abruf zur Verfügung stehen, das würde ja bedeuten Du musst deine Pläne und deine Arbeit auf die Betreuung deiner Kinder vollständig abstellen.

Ich drehs mal um : Was passiert, wenn Du in der Woche in der die Kinder eigentlich beim Papa sind eine Reise gebucht hast oder eine Fortbildung geplant vielleicht auch mit einer Reise für ein paar Tage verbunden. Er schickt dir dann die Kiddies und Du sagst kurzfristig ab oder organisierst etwas? Nö! Das kann er dann auch selbst machen, dafür bist du nicht zuständig!!!

Was BKE Finke schreibt stößt mir schon sauer auf- die berufliche Situation des Vaters hat sich geändert... Tja da hätte er mal früher aufwachen müssen- er hat die Verantwortung für die Kinder gewollt und er muss sie einhalten- genau wie es sonst immer nur die Frauen tun sollen- ihre berufliche Situation auf die Bedürfnisse auf die Kinder abstellen!
04.03.2019, 18:42 Uhr | bke-Zita-Finke
Hallo sheehanfan,

Sie sind neu hier im Forum, mein Name ist ke-Zita-Finke und ich möchte Sie auch im Namen aller ModeratorInnen herzlich willkommen heißen. Sie haben ja bereits einige Resonanz bekommen, prima *happy*
Ich würde gerne folgendes dazu schreiben: Mir scheint, dass das ursprünglich vereinbarte Wechselmodell einer gewissen "Anpassung" an die aktuellen Umstände bedarf.
Zum einen scheint sich in den letzten Jahren die berufliche Situation Ihres Mannes geändert zu haben. Zudem sind Ihre Kinder ja auch älter geworden. Und vielleicht braucht es statt des starren Modells von "regelmäßigen wöchentlichen Wechseln", die dann doch so nicht stattfinden können, ander, kreative Ideen, wie es gehen könnte.
So dass wieder mehr Planbarkeit in Ihr Leben und in das Ihrer Kinder kommt.

Viele herzliche Grüße
be-Zita-Finke
04.03.2019, 17:03 Uhr | marinadiezweite
Hallo sheehanfan, du schreibst, deine Kinder wollen weiter das Wechselmodell. Nun, sie sind ja schon in einen Alter, in dem die Mitbestimmung praktiziert werden kann. Ich weiß nicht, wie ihr das macht, wenn dein Ex auf Dienstreise ist. Aber man sollte dann, wenn es für ihn wirklich schwer planbar ist, eine neue Regelung mit den Kindern besprechen. Was erwartet dein Mann genau? Gewehr bei Fuss musst du nicht stehen. Sagt er was ab und du hast überraschend die Kinder. Dann könnt ihr auch diese Regelung ändern .Wie sieht es denn aus, wenn er überraschend wegfährt. Bleiben dann die Kinder bei dir oder bleiben sie bei ihm allein? Man kann das dann ja nochmal abstimmen, beziehungsweise können die Kinder das auch mit ihm abstimmen. Denn sie scheinen in der Tat nicht unter der Unregelmässigkeit zu leiden.
Wenn allerdings die Kinderbesuche bei deinem Ex immer ausfallen, sobald die Dienstreisen sind, er das aber wirklich nicht verändern kann. Und es sehr kurzfristig erfährt, wann es losgeht. Dann ist insgesamt Zeit für Veränderung. Ich weiß nicht, ob man das vor Gericht nochmal neu bekunden muss. Oder ob man es einfach in Absprache ändert. Sicher hängen die Unterhaltszahlungen auch damit zusammen.
Zuletzt editiert am: 04.03.2019, 17:05 Uhr, von: marinadiezweite
04.03.2019, 16:23 Uhr | Louise-19
Hallo,
die Kinder sind 14 und 17 Jahre alt.
In dem Alter können sie bereits einige Tage alleine zu hause verbringen,
wenn die Eltern zb alleine übers Wochenende wegfahren möchten.
Ebenso haben viele Kinder einen Haustürschlüssel und bereiten sich
regelmäßig ihre Mahlzeiten selbst zu.

Es kommt aber natürlich auf den Einzelfall an, also ob das jeweilige Kind
dieser Verantwortung gewachsen ist.
Viele Grüße,
Louise

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