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25.11.2016, 12:30 Uhr | bke-Claire-Diallo
Liebe Eltern,


ich möchte hier ein Thema einbringen, das mich sehr beschäftigt hat.

Vor kurzem ging eine Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts durch die Presse.
Es geht um ein 15-jähriges Mädchen, das ein Verhältnis mit einem 30 Jahre älteren Mann hat. Die Eltern waren gegen diese Verbindung, haben sie der Tochter verboten, allerdings ohne Erfolg. Schließlich forderten sie per Gericht ein Kontakt- und Näherungsverbot für den 45-jährigen.

Die Entscheidung des Gerichtes: „ Der Kindeswille könne hier nicht übergangen werden, ohne dass dadurch das Kindeswohl gefährdet würde. Die Jugendliche habe ihren Wunsch, diese Liebesbeziehung weiter zu leben „zielorientiert und stabil“ geäußert. Die Richter sahen darin eine bewusste Eigenentscheidung, die zu beachten sei.“ (Zitat der Welt N24).

Wir hatten in diesem Forum auch öfters Anfragen von Eltern, die in Sorge waren, weil ihr Kind eine Beziehung zu einem älteren Freund unterhält. Allerdings ging es dabei nicht um einen Altersunterschied von 30 Jahren.

Wie geht es Ihnen mit diesem Gerichtsurteil? Können Sie die Entscheidung der Richter nachvollziehen? Wie geht es Ihnen, wenn Sie sich in die Rolle der Eltern versetzen?

Ich freue mich auf einen lebhaften Austausch, zu dem ich Sie alle herzlich einlade.


Viele Grüße
bke-Claire-Diallo
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: bke-Claire-Diallo
15.01.2017, 00:36 Uhr | bke-Stephan-Bäcker
Hallo nictyr,

willkommen im Elternforum der bke. Ihren Beitrag habe ich etwas entschärft. Bei uns ist es erwünscht, die Meinung zu sagen. Deshalb haben wir auch den Startbeitrag in das Elternforum gestellt, um eine Diskussion anzuregen. Die Verharmlosung von Straftaten können aber nicht stehen bleiben, deshalb habe ich einen Absatz aus Ihrem Posting gelöscht. Auch wenn ich Verständnis dafür habe, dass Sie das Urteil des Richters kritisieren.

Viele Grüße,

bke-Stephan
14.01.2017, 21:59 Uhr | nictyr
Hallo liebe Gemeinde,

aktuell habe ich meine Tochter 16 aus so einer Situation von der Polizei befreien lassen.
Ich finde es einfach pervers, wenn ein 38 jähriger Mann, meine Tochter als "SCHWESTERHERZ" bezeichnet, ihr anbietet in seiner "WG" zu leben und sich von seinem Sohn schlagen lässt!!!
Wollen Sie mir hier im Forum allen Ernstes zumuten, dass ich meine 16 jährige Tochter einem Pädophilen 38 jährigen einfach so überlassen soll ????
//Edit: bke-Stephan-Bäcker//
Mir ist dieser ganze gesetzliche Schei... dreck egal, ich werde nicht meine Tochter irgend so einem psychisch gestörten überlassen und schon gar nicht, wenn dieser Psychopat sogar die Möglichkeit haben sollte sich von irgendwelchen GERICHTSURTEILEN freisprechen zu lassen, bloß weil irgend so ein Richter meint, er müsse jetzt im Sinne der "BÜRGER RECHTE" solch ein besch... Urteil erlassen.
PFUI, PFUI und nochmal PFUI (weiß ja nicht, ob dieser Richter nicht auch vielleicht ein bisserl Pädo.... ist???)
Von mir aus, können Sie diesen Beitrag löschen, mich aus dem Forum verbannen, oder sonst so einen Stimmen tötenden Unfug gestalten.
Meine Meinung, werde ich auch sonst wo äußern und weiter verbreiten, da es hier anscheinend nicht mehr erlaubt ist seine Meinung zu äußern (jeder sollte mal zum Spaß das Grundgesetz lesen!!!).

Mit den hochachtungsvollsten Wünschen
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: bke-Stephan-Bäcker
Nic
01.12.2016, 22:26 Uhr | AnjaLe
Hallo,

vorab fällt mir dazu ein, das es immer wieder soche Geschichten gab, die durch die Medienlandschaft geisterten. Da gab es das Koblenzer Skandal Urteil, wo ein Pädagoge eine (sexuelle) Affäre mit einer 14 jährigen hatte. Da er nicht der Klassenlehrer war, bestand kein Abhängigkeitsverhältnis und die 14 jährige hat in mehreren Befragungen zu Protokoll gegeben, das sie dies ausdrücklich wünschte. Die Eltern klagten, aber erfolglos, denn eine Verurteilung hätte da sexuelle Selbstbestimmungsrecht der 14 jährigen außer Kraft gesetzt. Auch das Schulgesetz (es wurde inzwischen angepasst) sah darin keine Verfehlung. Er wurde freigesprochen! Es gab diese 18 jährige Abiturientin, die mit ihrem 53 jährigen Lehrer zusammenzog, der seine Familie dafür aufgab und zu guter letzt ein CDU Politiker aus Schkleswig-Holstein, der über eine Affäre mit einer 16 jährigen stolperte.

Man kann das alles googeln und ich sehe das so, das es sich hier um spitzen eines Eisbergs handelt, dessen Umfang nicht ersichtlich ist. Ich hatte in einem Beitrag dazu gehört, das davon ausgegangen wird, das es in jeder Stadt mit mehr als 100000 Einwohnern vermutlich 2 Schüler/Lehrer Beziehungen gibt, die heimlich gelebt werden, ohne das die Eltern davon etwas mitbekommen. Der Gang zum Gericht bringt nichts, zumindest nicht, wenn die Kinder über 14 sind und diverse Selbstbestimungsrechte zum tragen kommen und selber hinter der Beziehung stehen.

Die Ursachen sind vielfältig, es können finanzielle Vorteilsnahme, sexuelle Interessen aber ein ein Vaterkomplex dahinter stecken. Allerdings kann man jetzt nicht verallgemeinern, das es sich dabei (nur) um Mädchen handelt, die ohne Vater aufgewachsen sind. Zum Glück halten solche Beziehungen nicht allzu lange, also können Eltern nur tief durchatmen und den Kontakt halten. Je mehr sie sich dagegen auflehnen und versuchen, es zu beenden, fährt sich die Karre weiter in den Dreck.


Anja
30.11.2016, 12:07 Uhr | bke-Claire-Diallo
Hallo BabyOne, hallo marinadiezweite,

vielen Dank für Ihre Rückmeldungen!

BabyOne, danke, dass Sie den „Fall“ ergänzend erklärt haben und auch auf die Möglichkeit hingewiesen haben, dass das komplette Urteil im Internet nachgelesen werden kann.

Marinadiezweite, Sie werfen die Frage auf, was eine 15-jährige an einem älteren Mann interessieren könnte (in diesem Fall an einem 45-jährigen).
Ich finde diese Frage sehr berechtigt. Vielleicht gibt es hier Mütter, die eigene Erfahrungen einbringen können, die selbst einmal verliebt waren in einen älteren Mann? Verstehen und zuhören sind erste wichtige Schritte um überhaupt mit dem eigenen Kind in Kontakt zu kommen, wie Sie es nennen, eine Gesprächsbasis zu schaffen. Wenn dies gelingt, dann würde sich wohl der Gang zum Gericht erübrigen.

Viele Grüße
bke-Claire-Diallo
26.11.2016, 11:09 Uhr | marinadiezweite
Hallo, ja, wie geht man überhaupt als Mutter Vater damit um, wenn ein Mädchen einen älteren Freund hat. Ich denke mal, dass die Gerichtsentscheidung eine echte Ausnahme ist. Würde man nicht mehr Schaden anrichten, wenn dem Mädel der Umgang verboten würde? Unabhängig von der Reife einer Jugendlichen, man kann nicht Tag und Nacht auf sie aufpassen. Das wäre auch der entscheidende Punkt wo gar nicht mal der extreme Altersunterschied eine Rolle spielt sondern überhaupt ein großer Altersunterschied. Ich möchte das so begründen: Eine 15-jährige hat ja Pflichten, sie muss in die Schule gehen. Sie hat eine Ausbildung vor sich. Sollte der Partner sie dahingehend unterstützen, dass ihr Leben nicht völlig aus den Fugen gerät, wäre schon mal viel gewonnen.
Unabhängig davon, ich glaube, ich würde es nicht toll finden, hätte meine Tochter einen wesentlich älteren Freund. Verhindern kann ich es aber auch nicht. Würde da wohl eher möglichst immer im Gesprächskontakt bleiben. Was fasziniert eine 15-jährige an einem älteren Mann? Findet sie da was, was ihr das Zuhause nicht geben konnte? Manche junge Mädchen verlieben sich in eine Art Vaterfigur. Hätten gern die Anerkennung und Lob von ihrem Vater. Finden diese nun bei einem älteren Mann. Egal, einfach nur verliebt gibt es sicher auch. Vor Gericht gehen würde ich jedenfalls nicht. Dann ist im Grunde schnell jegliche Gesprächsbasis zerstört.
25.11.2016, 17:37 Uhr | BabyOne
Hallo,

als Juristin sehe ich es sehr kritisch, wenn ein Urteil - bzw. ein Satz daraus - ohne jeglichen weiteren Hintergrund zur Diskussion gestellt wird. Urteile sind immer Einzelfallentscheidung. Wenn man darüber diskutieren will, sollte man auch die Urteilsbegründung gelesen haben. Das Urteil ist im Internet komplett veröffentlicht.

In einem Fall wie diesem finden meist nicht nur einer, sondern viele Termine statt. Es werden Jugendamt, Verfahrenspfleger, Gutachter, die Eltern, die Tochter und der Freund einbezogen. Oft zieht sich so ein Prozess über Monate oder sogar Jahre hin. Die Richter machen sich sehr viel Mühe, ein Urteil zu finden, das dem Fall gerecht wird, und im Internet wird dann nur noch eine Schlagzeile daraus, weil keiner sich die Mühe macht, genauer zu lesen.

Im vorliegenden Fall hatten die Eltern das Verhältnis zu ihrer Tochter zerstört, indem sie sie mit erfundenen Behauptungen in die Psychiatrie hatten zwangseinweisen lassen. Die Richter sahen das Mädchen als relativ reif und selbstbewusst an (also nicht als abhängig von dem Mann) und waren der Meinung, dass ein Verbot der Beziehung größeren Schaden anrichten würde als sie zu akzeptieren, weil das Mädchen dann wieder weggelaufen wäre und so nicht mehr die Schule hätte besuchen können.
"Gute Erziehung heißt zu verbergen, wie viel wir von uns selbst halten und wie wenig von anderen." (Mark Twain)

Treffer: 7

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