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15.07.2017, 10:09 Uhr | Scout
Hallo,
ich weiß nicht, ob das Thema hier richtig ist, aber ich versuche es einfach mal. Es geht um unseren Sohn, der im Herbst ein Masterstudium aufnehmen möchte und um die Frage, ob wir unterhaltspflichtig sind. Vorweg: Wir möchten ihn nach Kräften unterstützen, ich möchte diese Frage nur grundsätzlich geklärt haben, da es einige Besonderheiten gibt und falls doch mal der Punkt kommt "Ihr seid aber verpflichtet ...".
Unser Sohn hat nach seinem Abitur 2010 ein Jahr Zivildienst gemacht und anschließend 1 Jahr gejobbt + Work and Travel. Er hat also erst 2012 sein Studium begonnen (BWL), hat 9 Semester für den Bachelor gebraucht, wobei er die erforderlichen Creditpoints schon nach 8 Semestern hatte, aber mit seiner Arbeit nicht voran kam und quasi ein Semester nur an seiner Arbeit geschrieben hat. Dann hat er ein halbes Jahr gejobbt. Er ist jetzt also 26, wird Ende des Jahres 27 und wird, wie schon geschrieben, im Herbst mit seinem Masterstudium beginnen.
Mir geht es jetzt vor allem darum, dass unser Sohn sich ja quasi 2 Jahre "Auszeit" genommen hat, nach dem Zivildienst und nach dem Bachelorstudium. Dadurch ist ja auch das Kindergeld im letzten Jahr weggefallen. Sind wir trotzdem verpflichtet, ihm sein Masterstudium zu finanzieren? Ich habe gelesen, dass das nur der Fall ist, wenn sich der Master direkt an den Bachelor anschließt und dass Kinder maximal ein halbes Jahr nach dem Abi "chillen" dürfen und dann mit ihrer Ausbildung beginnen müssen.
Besten Dank im voraus für hoffentlich fundierte Antworten!
Scout
18.07.2017, 07:35 Uhr | bke-Kai-Menke
Hallo Scout,
ein herzliches "Hallo" hier im Elternforum auch im Namen der Moderatoren. Schön dass Sie sich an unsere Seite erinnert haben!

Ihre beiden Söhne sind ausgezogen und in der Ausbildung. Der Unterhalt für die beiden fordert Ihnen finanziell eine große Anstrengung ab. Bislang scheinen Sie immer zu guten praktikablen Vereinbarungen mit beiden gekommen zu sein. Ein bisschen sehnen Sie sich aber auch danach, von solchen Verpflichtungen befreit zu sein und gemeinsam mit Ihrem Mann einfach "genießen" zu können. In dem Zusammenhang interessiert Sie die rechtliche Situation. Einige Anhaltspunkte haben Sie hoffentlich hier erhalten. Eine detailliertere sozialrechtliche Beratung können (und dürfen) wir Ihnen hier leider nicht anbieten.

Ein Hinweis noch: Die Förderrichtlinien für die Virtuelle Beratungsstelle erlauben uns nur die Beratung von Eltern mit Kindern bis einschließlich 21 Jahren.

Ich wünsche Ihnen, dass Ihre beiden Söhne den Schritt in die (finanzielle) Selbständigkeit bald geschafft haben, Sie als Eltern weiter mit Stolz und Glück auf die beiden schauen können und bald gemeinsam mit Ihrem Mann in eine neue Phase Ihres Lebens durchstarten können.

Herzlicher Gruß
bke-Kai-Menke
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: bke-Kai-Menke
16.07.2017, 16:04 Uhr | marinadiezweite
Hallo Scout, klaro ist das ''Jammern auf hohem Niveau''. Nein, ich finde, wenn man zwei oder mehr Kinder soweit gebracht hat, selbst schon nah an der Rente ist, dann steht einem schon das verdiente Geld auch mal für eigene Wünsche zu. Das kann aber jeder sehen, wie er will.
Denn der Stolz über die Kinder ist das eine, dein eigenes Leben das andere. Wenn nicht jetzt, wann will man dann anfangen, wieder selbst was zu geniessen, sich zu erlauben.
Daher rate ich dir nochmal, direkt diese Sache durchzuziehen mit der Klärung, ob er Bafög erhält.
Die Kriterien haben sich etwas geändert. Und ich glaube, wenn ein Kind schon außerhalb wohnt, wird nicht unbedingt geklärt, ob ihr Unterhaltsverpflichtungen habt oder diese eigentlich nicht bestehen, da der jüngere Sohn auch zuhause wohnen könnte.
Da insgesamt diese ganzen damit zusammenhängenden Fragen sehr kompliziert erscheinen, ist es eher sinnvoll, sich da alle Möglichkeiten und Verpflichtungen rechtlich abzusichern.
Letztlich, da spreche ich aus eigener Erfahrung mit meinen Kindern, ist Recht haben und sich das Recht einzufordern, zwei unterschiedliche Dinge.
Besonders, weil hier noch mehr Faktoren eine Rolle spielen. Besonders besagtes Studium, ob der älteste damit schon arbeiten könnte. Sein Alter.
Nach dem Abitur billigt man in der Tat den Jugendlichen höchstens vier Monate zu, wo sie auf der Suche sein sollten. Ein Jugendlicher, der ein Jahr im Ausland war, ist da finde ich erstmal aussen vor. Weil er dir ja nicht auf der Tasche gelegen hat.
16.07.2017, 08:58 Uhr | Scout
Hallo,
wir hatten damals, als unser Älterer anfing zu studieren, BAFÖG beantragt und er hat ein Jahr 30 Euro im Monat bekommen, das auch nur, weil er im Ausland studiert hat, also für die Heimfahrten sozusagen. Darum haben wir bei unserem zweiten Sohn dann gar nichts mehr beantragt, weil da ja zeitgleich die Unterstützung für den Älteren wegfiel. Aber ich habe mir auch schon überlegt, es noch einmal zu versuchen. Wobei ich nicht weiß, ob anerkannt wird, dass wir für den Jüngeren Unterhalt zahlen, da er ja zu Hause hätte wohnen bleiben können.
Ich weiß, dass 800 Euro über dem Höchstsatz liegen, aber wir wohnen in einer Universitätsstadt und hier sind die Mieten schon wirklich happig. Unsere beiden Söhne haben auch beide zumindest zeitweise gejobbt und sich was dazu verdient. Übrigens fordert unser Älterer auch gar nicht die volle Unterstützung ein. Für mich wäre das Ganze aber irgendwie einfacher wenn ich wüsste, dass wir auch wirklich nicht verpflichtet sind zu zahlen. Einfach vom moralischen Aspekt her.
Ich bin einerseits stolz auf meine Jungs, dass sie beide das Abi geschafft haben usw. Gerade der Ältere hatte auch schwierige Zeiten in der Schule, ich habe vor vielen Jahren aus diesen Gründen hier öfter mal Rat gesucht. Manchmal habe ich aber auch so das Gefühl, dass es jetzt mal genug ist mit der finanziellen Unterstützung und dass ich mir einfach nur noch wünsche, dass die beiden auf eigenen Füßen stehen. Mein Mann ist dieses Jahr 60 geworden und wir werden noch maximal 3 Jahre unser Geld wirklich mal für uns haben. Vor den Kindern ging es uns finanziell nicht so gut. Na ja, es ist Jammern auf hohem Niveau, denn eigentlich geht es uns ganz gut, aber manchmal habe ich solche Gedanken...
Liebe Grüße!
16.07.2017, 08:03 Uhr | marinadiezweite
Hallo Scout, ja, die rechtliche Seite kann man hier nicht genau klären. Ich würde dir aber den Tipp geben, wenn weiteres Studium, dann jetzt. Denn zusammen mit dem zweiten Sohn könnte es sein, dass euer Student BAFÖG erhält. Da würde ich zumindest zunächst gar nicht warten, bis der eine Sohn fertig ist. Denn durch dessen Ausbildung habt ihr Freibeträge, die schon ganz gut sind.
Nun aber erstmal eine Frage: Wie kommt es, dass ihr dem jüngeren Sohn Unterhalt in so einer Höhe bezahlt. Bekommt er keine Ausbildungsvergütung? Oder eben BAFÖG oder BAB. Es ist meist vorteilhafter, diese Fördermöglichkeiten zu klären.
Ein Student kann außerdem auch BAFÖG erhalten, was zwar zurückgezahlt werden muss. Was aber letztlich gar nicht so enorm viel ist.
Die rechtliche Seite wie hier schon beschrieben ist nicht so einfach zu klären. Letztlich ändert die Tatsache des Zivildienstes, des Auslandsjahres, des chillens ein halbes Jahr, auch wenn er da gejobbt hat, auch nichts an eurer Entscheidung, oder? Bedenkt, was ihr tun würdet, wenn definitiv kein Anspruch besteht. Denn ihr fandet ja die Auszeiten eigentlich nicht so verkehrt. Eine Studiumtrödelei ist da schon gravierender. Heißt halt, zügig studieren.
Definiert wird meist auch danach, ob durch den Masterstudiengang eine abgeschlossene Ausbildung vorhanden ist, durch die er eine Arbeit aufnehmen könnte. Ichglaube, neben der BAFÖG-Klährung wäre eine Einigung gut, da ihr nun wirklich schon genug gezahlt habt.
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: marinadiezweite
15.07.2017, 20:37 Uhr | AnjaLe
Hallo,

wie meine Vorschreiberin schon schrieb, kann keiner diese Frage pauschal beantworten. Auch bei über 25 jährigen muß Unterhalt gezahlt werden, wenn diese sich in der Ausbildung oder Studium befinden. Das sind aber Einzelfallenscheidungen, die sich am Einkommen der Eltern und anderen Faktoren errechnen. Da gibt es auch eine Seite (unterhaltsrechner.de), die vielleicht hilfreich ist.

VG
Anja
15.07.2017, 19:14 Uhr | figuralis
Ich kann nur dazu raten, doch mal zu prüfen, ob Bafög-Anspruch besteht, denn bei zwei "unversorgten" Kindern, die auswärts wohnen, ist der Bedarf sehr hoch, und auch bei Doppelverdienern" ergibt sich da manchmal doch ein Anspruch.

Generell sind 800 EUR übrigens mehr als ihr zahlen müsst, das liegt ja schon über dem Bafög-Höchstsatz. Vielleicht seit ihr tatsächlich nicht verpflichtet, aber dann ist gerade euer älterer Sohn gefragt, eben dazuzuverdienen.

VG
15.07.2017, 12:22 Uhr | Scout
Hallo,
danke für die Antwort! Nein, natürlich ist Zivildienst kein "Chillen", aber es hat halt nach dem Zivildienst auch noch ein Jahr gedauert, bis er angefangen hat zu studieren, da hat er gejobbt und ist 7 Monate um die Welt gereist (was ich übrigens gut fand!). Und dann eben das Jahr nach dem Bachelor im letzten Sommer. Da hat er 8 Monate bei uns gewohnt, weil er überhaupt keinen Plan hatte, was er machen sollte, bis er wieder ausgezogen ist und den Entschluss gefasst hat, noch den Master zu machen. Im Moment unterstützen wir ihn auch nicht, sondern er finanziert sich durch seinen Job.
Ich muss vielleicht noch zur Erklärung was ergänzen: Wir haben noch einen zweiten Sohn, der nach dem Abi + FSJ eine schulische Ausbildung am Wohnort angefangen hat und bis letzten Sommer zu Hause gewohnt hat. Dann ist er ausgezogen, weil wir uns alle einig waren, dass das gut für seine Entwicklung und Selbständigkeit ist (er war da 22) und wir zahlen ihm Unterhalt in Höhe von 800 Euro. Gerade unser älterer Sohn hat uns sehr zugeredet, seinem Bruder das zu ermöglich. Letztes Jahr war auch eher der Plan des Älteren, nach dem Bachelor (erst mal) zu arbeiten, sodass es nicht aussah, als würde er weiter unsere Unterstützung brauchen. Die Ausbildung unseres jüngeren Sohnes dauert noch ein Jahr und wir können nicht für beide voll aufkommen. Das ist der Punkt. Wenn der Jüngere mit der Ausbildung fertig ist, werden wir unserem anderen Sohn auch wieder mehr unter die Arme greifen. BAFÖG bekommt er übrigens nicht, dafür verdienen mein Mann und ich "zu viel" (wir arbeiten beide Vollzeit, sind aber keine Großverdiener!!).
Ich wollte einfach gerne wissen, wie es formal/rechtlich aussieht, falls es doch noch zu Diskussionen kommt.
Liebe Grüße, Scout
15.07.2017, 11:33 Uhr | figuralis
Die Frage ist nicht so leicht pauschal zu beantworten. Zivildienst würde ich persönlich nun nicht als "chillen" ansehen, und wenn Euer Sohn zwischendrin gejobbt hat (vor dem Studium und nach dem Bachelor), dann sollte sich sein Einkommen ja auch auf Euren Unterhalt mindernd ausgewirkt haben.

Nach dem Gesetz heißt es natürlich schon, dass "zügig und zielorientiert" studiert werden soll, und da kann man drei Semester über Regelstudienzeit im BA schon als Eltern mal kritisch hinterfragen. Im Einzelfall wird da aber (wenn über Unterhalt vor Gericht gestritten wird), auch geschaut, was denn so die durchschnittliche Studienzeit ist. Das mit dem direkten Anschlus BA/MA stimmt so nicht, denn wenn z. B. ein MA erst im Wintersemester begonnen werden kann, der BA aber schon vorher fertig ist, entsteht da ja eine Lücke. Unterscheiden müsst ihr übrigens zwischen dem BAfög-Anspruch und dem Unterhalts-Anspruch)

Sprecht mit Eurem Sohn: Wieviel Unterhalt könnt/wollt ihr ihm geben? Wieviel kann er - ohne dass sich das studienverlängert auswirkt - arbeiten (immerhin hat er ja schon einen BA)?

VG
figuralis

Treffer: 9

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