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21.10.2017, 17:16 Uhr | roedelmaus
Unser 15 jähriger Sohn macht uns große Sorgen. Er geht auf ein Gymnasium und ist in eine unglückliche Clique geraten. Er ist sehr, sehr willensstark und nützt jede Unsicherheit sofort aus.


Er belügt uns bzw. erzählt Halbwahrheiten, um alle seine Vorstellungen zu realisieren, die jedoch nicht mit dem Jugendschutzgesetz konform sind, weil er sich für älter hält und seine Freunde angeblich alles dürfen, was er nicht darf. Bei uns führt das dazu, ihm zu misstrauen und zu kontrollieren, denn er führt ein Leben, dass er mit dem zur Verfügung stehenden Geld nicht führen kann. Wir legen unser Geld schon in einen Tresor, nachdem er eine EC Karte klaute und sie im Internet zur Anmeldung bei SEX Portalen benutzt hat.Er hat auch schon mehrere Male Geld geklaut. Leider haben die Eltern der beiden Freunde eine andere Einstellung. Die eine Mutter lässt ihn bei sich zu Hause rauchen, damit sie als Kumpeltyp dasteht. Die anderen Eltern haben gerade andere Sorgen und verdrängen alle Probleme, so dass eine gegenseitige Unterstützung nicht möglich ist.

Gestern ist er nicht zur SchulAG gegangen und ist lieber mit seinen Freunden einen Burger essen gegangen, ich selber denke, dass er die Verpflichtung eingegangen ist und das kein Grund ist, dem Chor fernzubleiben, weil sein Lieblingsfreund in den Urlaub fährt.


Wir haben uns bereits versucht mit ihm zusammen eine Beratung bei der Familienberatungsstelle wahrzunehmen, dies hat er nach dem ersten Termin verweigert, auch den Besuch eines Psychologen verweigert er. Alle Beratungsstellen, die wir dann alleine aufsuchten, betonen immer wieder, dass wir mit ihm im Gespräch bleiben sollen.

Wir fühlen uns aber allein gelassen, sehr ohnmächtig, da er keine der Familienregeln einhält und uns wie ein Stück "Sch.." behandelt. Er ist überhaupt nicht zu Konzessionen bereit.


Wir haben ihm ein Angebot gemacht, er könnte für 1/4 Jahr ins Ausland gehen, nachdem er geäußert hat, dass er , bei uns unglücklich wäre. Wenn er 18 Jahre ist, sofort ausziehen wird und nur noch das machen wird, was er möchte. Mit 16 Jahren dürfte er Alkohol trinken, was er dann auch extensiv machen würde. In den Ferien war er zwei Wochen in einem Abenteutercamp, was ihm total gut getan hat und er kam verwandelt wieder.
Leider hielt das nur so lange an, bis seine Freunde zurückkehrten. ..... Dahinter steckt wahrscheinlich die Angst, sich woanders mehr unterordnen zu müssen als zu Hause, weil wir beim ihm keine Konsequenz als Handy weg und Taschengeldreduktion (der darf sich das Geld aber selber verdienen), durchsetzen können.

Wir wissen nicht mehr weiter, denn wir haben das Gefühl, dass uns unser Kind entgleitet und gegen die Wand fährt. Im Grunde werden wir unseren Elternpflichten nicht gerecht.


Er selber sagt, wir sollten ihm schwarz auf weiß zeigen, was seine Rechte und Pflichten wären - und zwar mit einem Gesetzestext. Nur leider ist das alles immer sehr verschwommen formuliert. Ist jemanden von euch so etwas bekannt?

Eigentlich müssten wir uns die Hilfe beim Jugendamt einholen (was wir auch schon angedroht haben) - wir bräuchten einen Mediator - da er nicht bereit ist, diesen freiwillig aufzusuchen und zu akzeptieren, könnte das Jugendamt evt. vermitteln??????


Vielleicht habt ihr noch bessere Tipps.

Für alle Tipps dankbar!
Und dankbar fürs Mitlesen!

roedelmaus
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: roedelmaus
25.10.2017, 16:17 Uhr | marinadiezweite
Hallo roedelmaus, in der Tat ist es sehr schwierig, bestimmte Sachen zu kontrollieren. Alkoholkonsum, Drogen, ja, da kommt ihr nicht immer dahinter. Da überlegt euch beide als Ehepaar, als Eltern, ob ihr das immer so genau kontrollieren wollt. Ich glaube, das wäre der Bereich, wo man mit Gesetzestexten und Sachen durchsehen nicht weit kommt. Ebenso nicht mit dem Einspannen anderer Eltern. Es wird halt überall probiert.
Wenn nicht zuhause, dann woanders. Da halte ich es daher für sinnvoll, nicht täglich Konfrontationen zu suchen. Denn schon in der Schule wird ausreichend über die Gefahren aufgeklärt. Und Verbotenes ist halt leider interessanter.
Daher halte ich in dem Bereich auch keine Konsequenzen für sinnvoll. Einen Jugendlichen in dem Alter kann man nicht rund um die Uhr bewachen.
Was man aber kann, und letztlich muss man das sogar. Ausgehverbote, beziehungsweise genaue Ansagen, wann er in der Woche zu Hause zu sein hat. Da gibt es eigentlich keine Konsequenzen sondern echte Verbote. Sonst bekommt ihr schon mal Probleme.
Da sollte ein Gespräch stattfinden. Wo es nicht um Gesetzestexte geht sondern um klare Ansagen. Und genauso klare Absprachen.
So in dem Sinne, in der Woche bis sagen wir mal 20.00 Uhr weggehen. Wenn der Sohn nicht in der Schule war, geht er gar nicht weg. Auch nicht zu lustigen Sachen und wichtigen Sachen.
Ich weiß nicht, wie ihr das mit einem Attest macht. Aber es ist immer ganz effektiv, Schuleschwaenzer dem Arzt vorzustellen. Und basierend auf diesem Attest auch weitere Verbote auszusprechen. Diese dann auch durchzusetzen. Er bleibt einfach zu Hause und basta. Solche megaklaren Ansagen für jemanden, der das nicht gewöhnt ist, sind schon hart für ihn. Aber nur so kann man einen Anfang setzen. Ich sag es mal ganz hart, sonst habt ihr wirklich verloren.
Insofern nützt auch eine Jugendamtsberatung nichts, wenn ihr nicht ihn notfalls auch mal festhaltet. Oder von den Kumpels abholt, falls er direkt von der Schule zu den Kumpels geht. Bis er es kapiert hat. Diese Massnahmen solltet ihr ihm ankündigen. Aufschreiben ist gar nicht so verkehrt. Ob er nun sauer oder beleidigt ist, spielt dabei keine Rolle.
Ich lgaube, wichtig ist immer, dass man nicht über die Sanktionen redet, die eventuell nachher folgen. Sondern dass man sich sofort durchsetzt, wenn er anfängt zu verhandeln. Oder loszugehen.
Schule sollte knallhart über selbige kontrolliert werden. Das geht zum Beispiel, indem ihr einen Anruf erhaltet, sobald er dort nicht erscheint oder die Schule verlässt.
Party, das sogar fast täglich, ist einfach nicht angesagt, wenn man nicht in der Schule war.
Die anderen Eltern, das wäre gut, die ins Boot zu holen. Sicher werden sie auch nicht besser kontrollieren können, ob da geraucht wird. Aber da solltet ihr eine Ansage machen. Dass ihr zumindest alle an einem Strang zieht.
25.10.2017, 08:34 Uhr | roedelmaus
Ich bin es noch einmal. Im Grunde ist unser Problem, dass jede Ansage keine Konsequenz nach sich zieht, weil sich unser Sohn darüber hinwegsetzt.
Es sind alles Ansagen, die sich auf das Jugendschutzgesetz beziehen - kein Alkoholkonsum und Rauchen (auch illegaler Drogen). Es geht nicht darum, ein oder zweimal in der Woche mit seinen Freunden herumzuhängen, sondern tägliches Herumhängen....


roedelmaus
24.10.2017, 19:46 Uhr | AnjaLe
[b]Er selber sagt, wir sollten ihm schwarz auf weiß zeigen, was seine Rechte und Pflichten wären - und zwar mit einem Gesetzestext. Nur leider ist das alles immer sehr verschwommen formuliert. Ist jemanden von euch so etwas bekannt?


Hallo,

es gibt lediglich im BGB Rechtsverhältnis zwischen den Eltern und dem Kind im Allgemeinen (§§ 1616 - 1625)

Zum Beispiel:

§ 1619
Dienstleistungen in Haus und Geschäft

Das Kind ist, solange es dem elterlichen Hausstand angehört und von den Eltern erzogen oder unterhalten wird, verpflichtet, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern in ihrem Hauswesen und Geschäft Dienste zu leisten.

Aus der Formulierung lassen sich keine Pflichten ableiten, ob es noch was anderes gibt, weis ich nicht. Würde mich jetzt auch interessieren, denn wo fängt Ausbeute und Kinderarbeit an??

Pflichten, ja gut, auf jeden Fall die Schulpflicht. Das Jugendschutzgesetz richtet sich eher gegen den/die Betreiber von Gaststätten oder den Einzelhandel, mehr Sorgfaltspflicht walten zu lassen, nur wer an Alkohol, Drogen oder Pornos kommen will, schafft das auch problemlos. Es ist sicher eine gute Idee, aber nahezu kaum kontrollierbar, solange in den Cliquen volljährige agieren, die für die Beschaffung zuständig sind.

Letzte Option ist halt das Jugendamt.

VG
Anja
24.10.2017, 17:03 Uhr | roedelmaus
"Abgabe von alkoholischen Getränken (Wein, Bier) an Jugendliche unter 16 Jahren, nur erlaubt in Begleitung der Eltern. Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen u.a. Disco unter 16 Jahren, nur mit Erlaubnis der Eltern.
Nur um 2 Paragraphen herauszuheben. "

Um unnötige Machtkämpfe zu vermeiden, sollten Sie unterscheiden, ob es sich hier um eine Diskussion handelt oder eine klare Ansage von Ihnen. Wenn Sie diskutieren, dann ist das Ergebnis offen. Entweder Sie oder Ihr Sohn setzen sich durch oder Sie finden einen Kompromiss. Diskutieren ist wichtig und Jugendliche wollen sich auch mit den Eltern auseinandersetzen.
Jetzt gibt es aber Dinge, die nicht zu diskutieren sind (s. JÖSchG). Hier sollten Sie klar die Tatsachen nennen und erklären, aber auch klarstellen, dass es in diesem Punkt keine Diskussion geben kann.


_______

An diesem Punkt sind wir - was Sie schreiben, haben wir ihm auch so gesagt. Aber:

Er hält unsere klaren Ansagen nicht ein: Er verlässt das Haus, wann er will, kifft und raucht weiter, kam besoffen nach Hause.
Zu einem Kompromiss ist er nicht bereit, denn seine Freunde dürfen alles.

Wenn ich ihm sage, es gibt keine Diskussion - was können wir ihm entgegensetzen?
Ansagen sind schön und gut, aber letztendlich habe ich keine Konsequenz in der Hand.
Wenn er besoffen wiederkommt - was tun? Er geht trotzdem wieder zu seinen Freunden und alles geht weiter so.
Angeblich hat er das Kiffen eingestellt - ich finde Reste - er schüttet sie aus - du kannst mir nichts nachweisen.
Ich merke, das Kind schläft unruhig und redet wirr in der Nacht vor sich hin, trinkt nachts viel Wasser......, reden über die Auswirkungen? Nichts kommt an.
Ich fühle mich so hilflos - es belastet unsere ganze Familie so sehr!
(Wir haben noch einen großen Sohn, da haben wir immer eine Lösung gefunden, einen Kompromiss gesucht und sind im Gespräch geblieben).
Bei ihm heißt im Gespräch bleiben - ich tue so , als ob ich kooperiere, dann mache ich doch mein Ding und halte mich nicht an das Jugendschutzgesetz.

roedelmaus
24.10.2017, 11:35 Uhr | marinadiezweite
Hallo Roedelmaus, ich denke mal, dass man nur einen Teil einfach der Pubertät zuschieben kann. Alkohol probieren, Drogen nehmen. Mag sein, dass das in dem Alter 'in' ist. Dennoch bleibt der Punkt, dass euer Sohn noch drei Jahre braucht, bis er volljährig ist. Ich glaube, ich könnte da nicht so ruhig bleiben. Ein Jugendlicher fragt nach den Gesetzestexten? Die Frage, wo Pflichten geregelt sind. Hausarbeit etwa oder zur Schule gehen oder wann man zu Hause sein muss. Das finde ich fast ein wenig lustig von einem jungen Mann, der seine Eltern beklaut. Lasst euch erstmal von ihm zeigen, wo das steht und ob das nicht schon kriminell ist.
Ich denke, dass eine Unterstützung für euch wichtig ist. Daher finde ich, eine Beratung sollte nicht als Drohung sondern als Hilfe dargestellt werden. Das Ziel hierbei sollte euch allen klar sein. Denn das Ziel ist nicht, dass ihr die Vorschriften besser erklären könnt. Was ja noch lange nicht heißt, dass er sie auch einhält. Sondern das Ziel ist ja sicher, dass er einige wichtige Grundregeln einhält.
Mag man noch über das Ausmass häuslicher Pflichten diskutieren. Aber über Ausgehzeiten und Schulbesuch gibt es keine Diskussion. Für Ausgangszeiten gibt es durchaus gute Tipps. Zum Beispiel wer nicht pünktlich heimkommt, bekommt nächstes Mal nur gekürzten Ausgang oder gar keinen. Vorher drauf hinweisen, was für Strafen drohen.
Taschengeld ist so ein Punkt, wo man glaub ich kleinlich sein sollte. Es steht einem Jugendlichen zu. Da sollte es keine Abzüge als Strafe geben. Ausnahme, die Kinder haben die Eltern geschädigt und müssen dieses abbezahlen.
Ansonsten finde ich, ein bestimmter angemessener Betrag sollte bewilligt werden und verlässlich immer gezahlt werden. Dazuverdienen zu Hause, da bin ich kein Freund von. Für Aussenarbeiten wie Rasen mähen Auto waschen kann man das ja machen. Aber so im Haushalt helfen, das finde ich sowas von selbstverständlich. Wo ich dann auch Handy wegnehmen nicht so toll finde.
Man kann sicher nicht viel an den Freundescliquen ändern. Besser sie akzeptieren. Aber wenn ein Jugendlicher nirgends hilft, könnt ihr ihm auch mal klar sagen, dass ihr kein Hotel mit Vollservice seid. Man kann durchaus einige praktische Leistungen einstellen, wenn von einem Jugendlichen gar keine Hilfe kommt. Mit dem Auslandsaufenthalt das sollte nur am Ende einer Verbesserung stehen. Wenn überhaupt. Denn ich denke, er macht das schon mit Absicht, dass ihr euch schlecht fühlt. So kann er noch mehr Forderungen stellen. Es sollte aber langsam umgedreht sein, dass ihr Forderungen stellt. Er braucht anscheinend keine Beratung. Logo eigentlich. Aber ihr solltet ruhig noch unbedingt eine Beratung annehmen für euch. Wo ihr konkrete Tipps bekommt, wie man nicht mehr so ängstlich ist.
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: marinadiezweite
23.10.2017, 15:33 Uhr | bke-Claire-Diallo
Hallo roedelmaus,


herzlich willkommen beim Elternforum der bke und vielen Dank für Ihre vertrauensvolle Anfrage.
Ich bin bke-Claire-Diallo, eine der ModeratorInnen dieses Angebots.

Sie schildern sehr nachvollziehbar die Situation mit Ihrem 15-jährigen Sohn.
Es ist doch gut, wenn er sagt, dass Sie ihm schwarz auf weiß zeigen sollen, was seine Rechte und Pflichten sind. Dafür gibt es das Jugendschutzgesetz. (JÖSchG). Gut, dass Sie die Seite jetzt gefunden haben.
Jetzt kann sich Ihr Sohn selbst informieren.

Abgabe von alkoholischen Getränken (Wein, Bier) an Jugendliche unter 16 Jahren, nur erlaubt in Begleitung der Eltern. Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen u.a. Disco unter 16 Jahren, nur mit Erlaubnis der Eltern.
Nur um 2 Paragraphen herauszuheben.

Um unnötige Machtkämpfe zu vermeiden, sollten Sie unterscheiden, ob es sich hier um eine Diskussion handelt oder eine klare Ansage von Ihnen. Wenn Sie diskutieren, dann ist das Ergebnis offen. Entweder Sie oder Ihr Sohn setzen sich durch oder Sie finden einen Kompromiss. Diskutieren ist wichtig und Jugendliche wollen sich auch mit den Eltern auseinandersetzen.
Jetzt gibt es aber Dinge, die nicht zu diskutieren sind (s. JÖSchG). Hier sollten Sie klar die Tatsachen nennen und erklären, aber auch klarstellen, dass es in diesem Punkt keine Diskussion geben kann.

Hilfe vom Jugendamt können Sie natürlich einholen. Sie sollten das dann aber nicht „androhen“, sondern ruhig erklären, dass Sie es als Familie nicht mehr ohne fachliche Hilfe schaffen.
Mit Ihrem Sohn im Gespräch bleiben ist auf jeden Fall ein wichtiger Gedanke. Nur manchmal sind die Fronten eben so verhärtet, dass es ohne fachliche Hilfe nicht geht.

Jetzt wünsche ich Ihnen noch einen hilfreichen Austausch mit anderen Eltern.


Viele Grüße für heute
bke-Claire-Diallo
22.10.2017, 16:21 Uhr | Louise-19
roedelmaus schrieb:

er führt ein Leben, dass er mit dem zur Verfügung stehenden Geld nicht führen kann.




Hallo, Rödelmaus,
ich habe mir Deinen Text noch mal in Ruhe durchgelesen, und denke, es ist im Grunde nur eine etwas anstrengende wilde Pubertät,
bis auf das.
Das könnte ein echtes Problem sein.

Viele Grüße,
Louise
21.10.2017, 22:35 Uhr | roedelmaus
Diese Argumente habe ich ihm alle schon aufgezeigt. Wir sind mit unserem Latein am Ende. Er macht, was er will und setzt sich über alle Ansagen hinweg. Wir sind echt hilflos.
Danke aber für deine Mühe. Heute habe ich noch eine Seite gefunden, die ich ihm ausgedruckt habe.
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: roedelmaus
21.10.2017, 21:40 Uhr | Louise-19
Hallo, Rödelmaus,
das Jugendschutzgesetz ist eigentlich ziemlich eindeutig.
Fang doch erstmal damit an.
Zusätzlich gibt es noch andere Gesetze,
zb über Schulpflicht und darüber, daß Kinder im Haushalt mithelfen müssen,
Kostgeld zahlen, usw, ich weiß aber nicht, wo genau das steht.

Drittens ist man ab 14 strafmündig, also muß man sich an sämtliche Gesetze halten,
an die sich jeder Erwachsene auch halten muß.

Hobby ist aber Hobby , also mach nicht mehr Fronten auf als sein muß.
Gibt es Alternativen zu seiner ungünstigen Clique?
Drogenberatung würde ich an Deiner Stelle auch erstmal mehr anerkennen,
das ist doch ein guter Schritt, daß er da hingeht.
Bleib dran,
viele Grüße,
Louise

ps: Bei Gesetzen zählt das chronologische Alter, nicht das "gefühlte"!!L.
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: Louise-19

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