bke-Elternberatung

bke-Elternberatung anonym
kostenfrei
datensicher
Bundeskonferenz für
Erziehungsberatung e.V.

Forum - Themenansicht

11.09.2018, 20:18 Uhr | medusa
Der Titel ist etwas lang ,sorry

Mein Sorgenkind mit Partnerin und Kind, hatte Glück ,als er am Ende war ,hatten wir eine Wohnung frei.

Es war vereinbart ,ein ganz normales Mietverhältnis mit Überweisung vom Jobcenter direkt auf unser Konto.
Mit Mietvertrag alles korrekt mit Abrechnung der Nebenkosten etc.

Hat eine ganze Weile geklappt,dann ging es los Zoff mit dem Jobcenter ,Leistung gesperrt.
Totale Depression kein Folgeantrag gestellt da sie dadurch keinen Vorteil hatten.

Miete angemahnt ohne Erfolg ,leider hatte ich Skrupel eine Zwangsräumung einzuleiten,
Gerichtsvollzieher? Der ist so oft ohne Erfolg gegangen ,das Geld konnte ich sparen,dachte ich.
Wie und wovon sie gelebt haben ,keine Ahnung .
Im Juni 2017 haben sie wohl gemerkt,dass es ernst wird und sind zum Jobcenter und haben wieder einen Antrag gestellt. Wohnkosten mußten extra überprüft werden - bis April 2018 abgelehnt,da wir kein Mietverhältnis haben ,sehr witzig. Der Einspruch wurde im August auch abgelehnt.
Also muß er klagen ,ich hoffe wir haben eine manische Phase und er tuts.
Obwohl es uns zusteht wir über die Hälfte der Schuldsumme an Stadt Wasserwerk Stromanbieter zwangsweise ausgelegt haben ,sind uns die Hände gebunden. Obwohl das Jobcenter dazu verpflichtet ist, zumindest dieses zu zahlen.
Also was bleibt Räumungsklage und Zwangsräumung ,auch die Kosten bleiben uns ,hart auf hart ca 5000€ und rund 20000 € Außenstände.

Die Situation ist so oder so ruinös


Deswegen möchte ich alle Eltern warnen ,die in solch einer Situation sind ,auf 200% Rechtssicherheit zu achten.
"Wer die Lebenslaufbahn seiner Kinder zu verpfuschen gedenkt,der räume ihnen alle Hindernisse weg." Emil Oesch Schweiz. Schriftsteller
24.09.2018, 13:36 Uhr | marinadiezweite
Hallo medusa, dass du nun so viel Ärger hast, kann einem echt leid tun. Es scheint mir aber so, dass daran dein Sohn nicht unschuldig ist. Denn es ist schon rechtlich so, dass ein Jobcenter ein Mietverhältnis unter Eltern und Kind anerkennen muss. Es muss aber auch bestimmte Vorrausetzungen erfüllen. Als da sind definitiv separate Wohnung mit eigenem Bad und Küche. Und eventuell der Möglichkeit, den Strom und die Heizung separat rauszurechnen. Oder es wird halt anteilig gerechnet.
Vorausetzung für alles ist jedoch, dass dein Sohn auch weiter einen Antrag auf Wohngeld beziehungsweise Hartz IV stellt. Man kann sich zwar erkundigen bei der Agentur, was nun an der Gestaltung des Mietvertrages falsch ist. Aber ohne den eigentlichen Arbeitslosengeld II Antrag funktioniert das andere meines Wissens auch nicht. Da ist dein Sohn in der Pflicht.
Gerichtsvollzieher bringen in der Tat manchmal nichts. ´Besonders da, wo nichts zu holen ist. Es ist aber deine Meinung, dass das sehr teuer ist. Und das ist es nicht. Es öffnet vielleicht dem Sohn mal die Augen. Leute, die einen sogenannten Offenbarungseid leisten müssen, oder wie das heute heißt, sind manchmal ganz schön geschockt. Und dieses würde ich dem Sohn nicht ersparen. Ist er doch momentan der einzige, der an der Situation was verändern kann. Ich denke nämlich, dass manches gar nicht viel an der Situation ändert. Aber es kann was ändern an dem Gefühl, dass man hilflos ist.
Also ich glaube, das JC kann euch nicht weiterhelfen. Denn um die Raussetzerei aus der Wohnung kümmern die sich bestimmt nicht. Wie die auch nicht netterweise für deinen Sohn eine Beantragung machen werden. Oder eine Ausnahme. Klar, ist es bestimmt besser, man macht einen Mietvertrag über Anwalt. Von der Möglichkeit wußte ich noch gar nicht.
Ich würde dem aber hinzufügen, dass es gut ist, Augen auf beim Vermieten.
Na ja, vermietet eure Wohnung doch neu an nette Leute, die bezahlen.
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: marinadiezweite
20.09.2018, 23:28 Uhr | medusa
Danke für eure Reaktion

Aber ich bleibe dabei ,mit meiner jetzigen Erfahrung hätte ich den Mietvertrag von einem Profi machen lassen,statt des üblichen Vordrucks.

Allerdings grad mal so ein bißchen Kohle machen ,war wohl nichts.So oder so wäre die Wohnung vermietet worden. ist eine seperate Wohnung 3Zkb Terasse für wenig Geld .

Die Direktüberweisung vom Jc war auch eine Bedingung damit das Mietverhältnis zustande kommt (in mündl Absprache),
lief ja ,bis die Depression zugeschlagen hat.

Der Witz ist,dass das Jobcenter das Mietverhältnis anerkannt hatte .

Weil wir ihn nicht früh genug rausgeworfen haben,unterstellt dasJC jetzt ein Scheinmietverhältnis .

Gerichtsvollzieher kommt doch gar nicht mehr ,ist eh nichts zuholen.

Die Fristlose - sowohl als Fristgerechte Kündigung ist raus ,Termin verstrichen ,keinerlei Reaktion.
Ich habe die Durchschriften von den Abrechnungen Kündigung etc direkt zur Kenntnisnahme zum JC gebracht .
Keine Reaktion.
Er muß Klage beim Sozialgericht einreichen ,ob er sich überwindet steht in den Sternen.


Es bleibt nichts anders ,als eine Räumungklage einzureichen .

Ich hasse es,alles muß ich allein machen ,meinMann ist schwerbehindert und pflegebedürftig und nicht mehr in der Lage sich um irgend etwas zu kümmern.Jede Nacht muß ich mehrmals raus ,kann maxmal 2std raus um notwendige Sachen zu erledigen. So komm ich einfach nicht voran.

Solltet ihr in eine solche Situation kommen,dann geht knallhart dadurch und sagt nein . Eine leere Wohnung ist billiger .

Die Stadt kennt kein Erbarmen ,die Gebühren kassieren sie beim Hausbesitzer ,da gibt es ja ein Haus ,dass man bei Nichtzahlung einkassieren kann.

Ich hoffe auch,dass es bald eine Lösung gibt ,aber ich befürchte ,dass es sich noch Jahre hinzieht.

Liebe Grüße an Euch
"Wer die Lebenslaufbahn seiner Kinder zu verpfuschen gedenkt,der räume ihnen alle Hindernisse weg." Emil Oesch Schweiz. Schriftsteller
12.09.2018, 13:55 Uhr | bke-Claire-Diallo
Hallo medusa,

vielen Dank für Ihren Beitrag!

Ihr Ärger kommt hier deutlich rüber.

Pauliprinzessin und marinadiezweite haben bereits sehr fachkundig kommentiert.

Da bleibt mir nur, Ihnen alles Gute zu wünschen und dass sich die Situation bald klärt.

Herzliche Grüße
bke-Claire-Diallo
12.09.2018, 12:49 Uhr | Pauliprinzessin
Ich musste erstmal zwei mal lesen und zu verstehen was du meinst...

Das geht nicht nur dir so sondern abertausenden von Vermietern in Deutschland.

Der Vertragspartner ist immer der Mieter. Damit kann auch nur von ihm die Miete schuldbefreiend gezahlt werden. Verdaddelt er es beim Jobcenter oder noch schlimmer verjubelt er die vom JC an ihn gezahlte Miete so haftet immer noch der Mieter und nicht das Jobcenter und da der Hilfeempfänger nichts hat zahlt er weiter keine Miete und auch keine Rückstände.
Hat man dann noch Kinder involviert kann es Jahre dauern bis man diese rausgeklagt hat, denn das Mietrecht schützt auch säumige Mietzahler ziemlich lange insbesondere in sozialen Härtefällen.
Sind es die eigenen Kinder wird es noch schwieriger, denn dann ist man auch sozial und emotional verwickelt. Wer schmeißt schon sein eigenes Kind noch vielleicht mit Enkelkind aus der Wohnung?

Ich arbeite in der Wohnungswirtschaft und habe mittlerweile keinerlei Skrupel mehr mich direkt an die zuständigen Jobcenter zu wenden bei Mietrückständen. Manchmal bekomme ich - aus Datenschutzgründen können wir keine Auskunft erteilen- aber trotzdem ist dann ab dem Folgemonat Miete auf dem Vermieterkonto - oder ich bekomme auch schon mal einen Rückruf und wir klären den Fall direkt.
Der letzte säumige Mieter hat jetzt rund 3000 Euro Darlehensschulden beim Jobcenter, und der Vermieter hat sein Geld bekommen. So lange wie direkt vom Jobcenter die Miete überwiesen wird kann der Mieter in der Wohnung bleiben, das war der Kompromiss und der war günstiger als den Mieter rauszuklagen, denn natürlich hat er auf fristlose Kündigung gar nicht reagiert und zu den Terminen war er nicht zu hause....

Also als Tip für dich: Du gibst deinen säumigen Mietern eine schriftliche Aufstellung der Mietschulden und duldest den weiteren Verbleib nur, wenn diese bis zum Tag X voilständig ausgeglichen sind- damit können sie ein Darlehen beim Jobcenter beantragen. Du bekommst dein Geld und die Leistungsempfänger müssen dann jeden Monat abzahlen.

Durch das Verwandschaftsverhältnis tut sich das JC manchmal schwer mit Mietverhältnissen. Wohnen dann die Hilfeempfänger noch an der selben Adresse wie ihre Vermieter wird ziemlich schnell Betrug und Bereicherungsversuch unterstellt. Dann werden Unterlagen angefordert auf die ein Mieter gar keinen Zugriff hat. Oder kennst du einen Vermieter der seinen Mietern gegenüber nachweist, wie hoch seine Darlehensraten für sein Objekt sind und ähnliches? Von Eltern/Großeltern der Leistungempfänger wird das aber dann verlangt- über den Leistungsempfänger.
12.09.2018, 08:33 Uhr | marinadiezweite
Apropos Mietverhältnis. Es geht gar nicht um mündliche Absprachen sondern sowas geht nur ganz klar über schriftlich. Nur das erkennt das Jobcenter an. Aber ich überlege, Gerichtsvollzieher. Er ist gar nicht so teuer. Man kann die Vorbereitungen dafür selbst machen. Die Frage, ob es was bringt, wäre sekundar. Eher die Frage, ob die jungen Leute dann nicht mal echt geschockt wären. Und aufwachen.
12.09.2018, 08:31 Uhr | marinadiezweite
Hallo medusa, ja, erstmal danke für die Warnung. Da hast du ja megaschlechte Erfahrungen gemacht. Nun denke ich aber, dass die Sache an sich schon kompliziert ist und das Jobcenter nicht das eigentliche Problem. Wenn man an Familienangehörige vermietet, werden hohe Anforderungen an den Mietvertrag gestellt. Da sonst jeder sagen könnte, ach, ich hab da oben ja eine separate Wohnung mit Bad. Die vermiete ich an mein Kind. So bekomme ich die Miete, und das Kind bekommt den Mietzuschuss. Um da Betrug vorzubeugen werden Mietverhältnisse mit Kindern schon genau geprüft. Aber wenn dein Kind sagt, ach, ich beantrage mal eben kein Hartz IV mehr, bringt ja eh nichts. Das finde ich schon unentschuldbar. Ist ja schließlich für ihn und seine kleine Familie.
Ich will mich da nicht auf der Rechtslage festlegen. Denke aber, dass man zumindest durch die Kinder herausbekommen kann, wo das Mietvertragsproblem liegt. Denn zumindest den Mietvertrag kann man ja entsprechend anpassen. Er hat ja vorher auch gepasst. Und ihr bezahlt ja real alles, also ihr habt eine Wohnung, ihr tragt für den Sohn die Nebenkosten, die er euch erstatten müsste. Egal eigentlich, ob über Jobcenter oder über eigene Einnahmen.
Du sprichst ja nur eine Warnung aus. Denn wolltest du einen Tipp, ich würde die junge Familie an die Luft setzen. Es ist deine Wohnung und das kannst du problemlos. Ihr seit auch meines Wissens keine Bedarfsgemeinschaft. Daher würde ich das so machen, eh euer Sohn euch ruiniert.
Es läuft sicher nicht immer so ungünstig. Ich würde auch nicht über Rechtsanwalt eine Vermietung machen. Denn schließlich wollen die Kinder ja was von ihren Eltern. Eine Wohnung auf dem freien Markt hat da viel klarere Regeln. Wo man schnelll rausfliegt, wenn man meint, keinen ALG II-Antrag stellen zu brauchen, weil das eh vielleicht nichts bringt.

Treffer: 7

Sollten in diesem Thema Inhalte veröffentlicht worden sein, die rassistischen, pornographischen bzw. menschenverachtenden Inhalts sind oder gegen die guten Sitten verstoßen, bitten wir Sie, den Moderator zu benachrichtigen.

Aktuelle Gruppenchats

Elternberatung im Gruppenchat
26.04.24 20:00
Fachkraft bke-Meggie-Mo

Elternberatung im Gruppenchat
28.04.24 20:00
Fachkraft bke-Sven-Galu

Elternberatung im Gruppenchat
03.05.24 20:00
Fachkraft bke-Meggie-Mo

Aktuelle Themenchats

"Über den eigenen Schatten springen" Eltern-Jugend-Themenchat
26.04.24 17:00
Fachkraft bke-Helena-Faber

Eltern - Jugendchat
02.05.24 20:00
Fachkraft bke-Sven-Galu

Trennung Scheidung Umgang
20.05.24 20:00
Fachkraft bke-Sven-Galu

Beratungsstellensuche

Zur Suche bitte Ihre PLZ eingeben und Enter drücken.