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19.04.2015, 21:12 Uhr | BabyOne
Hallo,
ich hätte mal eine Frage zum Schulrecht:

in der Schule meiner Tochter (Gymnasium, Bayern) ist es so, dass es anscheinend generell eine Fünf gibt, wenn man in einer Arbeit die Hälfte der Punkte hat, und teilweise sogar bei mehr als der Hälfte der Punkte. Aus meiner eigenen Schulzeit war ich der Meinung, dass die Hälfte der Punkte reicht um bestanden zu haben, also eine Vier. Ich finde diese Benotung wirklich hart - da wird einem Kind, das doch eine Menge gewusst hat letztlich vermittelt dass es eine völlige Niete ist.

Ist das eigentlich normal? Und ist das irgendwo verbindlich geregelt, oder haben die Lehrer da einen Ermessensspielraum? Einer unserer Lehrer soll zu einem Elternpaar gesagt haben, er fand dass einzelne Fragen recht einfach zu beantworten waren, und deswegen habe er halt die benötigten Punktzahlen für die besseren Noten hochgesetzt.
"Gute Erziehung heißt zu verbergen, wie viel wir von uns selbst halten und wie wenig von anderen." (Mark Twain)
20.04.2015, 14:05 Uhr | Pauliprinzessin
Babyone

//Edit: Es dürfen keine externen links gepostet werden, ich lasse das Suchwort: "notenschluesselrechner" stehen. Grüße, bke-Stephan-Bäcker)

demanch gibt es verschiedene Notenschlüssel und als Lehrer kann man da auch noch justieren.

Vieles was wir aus unserer Schulzeit kennen ist heute anders.

So wird in vielen Schulformen die Rechtschreibung bei Aufsätzen nicht mehr berücksichtigt. Zu meiner Zeit gab es eine fünf, wenn zu viele Rechtschreibfehler drin waren - "wenn die Rechtschreibung ungenügend ist dann kann man den Text auch nicht mehr verstehen" - so die Begründung.

Wie entspannend, dass sich mein Kurzer und wir nicht mit Noten rumschlagen müssen. Wir bekommen einen Lernstandsbericht und können dadurch gezielt schauen wo noch Unterstützung gebraucht wird. Eine fünf in Deutsch heißt ja nicht, dass man gar nichts kann z.B. Mal hapert es am Ausdruck,mal an der Beteiligung, mal an der Rechtschreibung.
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: bke-Stephan-Bäcker
20.04.2015, 10:53 Uhr | bke-Eddy-Kreuzer
Sehr geehrte Userin BabyOne ,
nach meiner Kenntnis gibt es bei der Benotung keinen Spielraum. Um sicher zu gehen können Sie jedoch im zuständigen Schulamt nachfragen. Gegebenenfalls können Sie natürlich auch eine Beschwerde gegen die Benotung einlegen.
Aber vielleicht gibt es ja noch andere Erkenntnisse aus Ihrem Bundesland und es antworten noch einige User auf Ihren Beitrag.
Herzliche Grüße bke-Eddy-Kreuzer
20.04.2015, 08:39 Uhr | Ruba
Hallo,
eigentlich gibt es da keinen Spielraum sondern richtige Vorgaben - so kenne ich das zumindest bei meinen Kindern. Selbst in der Grundschule meines Jüngsten gibt es einen Notenschlüssel der bestimmt, bei welcher Prozentzahl es welche Noten gibt. Wurde das bei euch auf den Elternabenden nicht kommuniziert ? Erfrag das ruhig mal.
Differiert allerdings teilweise von Schule zu Schule und von Fach zu Fach. Dass ein Notenspektrum komplett ausgereizt werden muss, halte ich für Blödsinn. Wenn alle Kinder einer Klasse alle Fragen richtig beantworten gibt es eben lauter Einsen, da hat der Lehrer keinen Spielraum.
LG
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: Ruba
20.04.2015, 08:38 Uhr | Ruba
sorry doppelt
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: Ruba
19.04.2015, 22:49 Uhr | Louise-19
Hallo,
zu Gymnasium in Bayern speziell kann ich nichts sagen,
aber allgemein schon:
Die Lehrer sind verpflichtet,
das gesamte Notenspektrum auszuschöpfen.
Das bedeutet, egal, wie gut die Kinder sind, egal, ob alle alles verstanden haben, oder niemand irgendwas,
der Lehrer muß die Arbeit so schwierig machen, daß in jedem Fall eine 1 und eine 6 und alles dazwischen vorkommt.

Und wenn er während er korrigiert merkt, "offensichtlich waren die Schüler doch schlauer, als ich gedacht habe",
dann wird er halt weniger Punkte vergeben.
Im umgekehrten Fall mehr Punkte, oder vielleicht neu schreiben lassen.
Die Schule dient nicht einfach nur dem Wohl des einzelnen Kindes.
Halt die Ohren steif,
Louise

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