bke-Elternberatung

bke-Elternberatung anonym
kostenfrei
datensicher
Bundeskonferenz für
Erziehungsberatung e.V.

Forum - Themenansicht

27.06.2013, 21:49 Uhr | anja77
Hallo Ich bin Anja!

Ich schreibe, weil mich die Frage Kindersicherheit im Auto aus gegebenen Anlass sehr beschäftigt.

Mein Sohn (4,5 J; 13,5 kg) fährt bei mir in einem Kindersitz zugelassen von 9 - 18 kg.
Beim Vater wird er mit einer einfachen Sitzerhöhung (15 - 36 kg) im Auto mitgenommen, was mir nicht gefällt.
Ich habe darauf hingewiesen das dieser in meinen Augen für unseren Sohn ungeeignet ist und angeboten
den vorhandenen Sitz bei Bedarf einfach mitzugeben.

Bin ich zu kleinlich wenn ich darauf bestehe die zugelassenen Kiloangaben einzuhalten?
Ich würde mich über Rückmeldungen freuen um meine eigenen "Ansprüche" zu überprüfen.

Vielen Dank
Anja
26.07.2017, 19:17 Uhr | fiducia2017
Hi,


also was das angeht ist es sehr gut, dass du dich so intensiv informiert hast, bei Autokindersitzen ist große Vorsicht geboten. Bei 9 kg, und wenn der Kopf überm Maxi Cosi geht, so kenne ich das..


LG
fiducia
11.07.2017, 16:06 Uhr | fiducia2017
Hi,

also was das angeht ist es sehr gut, dass du dich so intensiv informiert hast, bei Autokindersitzen ist große Vorsicht geboten.


LG
fiducia

//Edit: bke-Stephan-Bäcker: Bitte keine externen Links posten//
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: bke-Stephan-Bäcker
09.02.2016, 10:16 Uhr | bke-Clara-Winzenberg
@anan

Hallo anan,

als Moderatorin in diesem Unterforum der Virtuellen Beratungsstelle begrüße ich Sie herzlich! Vielen Dank für Ihre Stellungnahme zu dem Thema Kindersitz, mit der sie auf einen alten Beitrag reagiert haben! Wir freuen uns, wenn Sie hier weiterhin mitdiskutieren!

Herzliche Grüße
bke-Clara-Winzenberg *smiling*
04.02.2016, 18:00 Uhr | anan
Liebe Anja,

... also ich finde sicherheit geht immer vor. das hat gar nichts mit kleinlichkeit zu tun!!!!!!
und es gibt solch Kindersitze für Größere auch schon recht günstig, da ist eigentlich finde ich auch kostenmäßig kein argument mehr da.
habe mich deshalb im Internet ein bisschen informiertwie bei http://www.kinderwagen.com/patron-orion-kindersitz-9-36-kg-gruppe-2-3-rot-kollektion-2010 - kostet so ein kindersitz für den Übergang nur so um die sechsig Euro.

Hör einfach auf dich und nicht, was die anderen Sagen...es passiert einfach zu viel auf den Straßen, asl dass einen sowas abhalten sollte.

Liebe Grüße, anan!
12.10.2014, 18:36 Uhr | Kinderfreundin
Maikind schrieb:
@Desaster2005: Bitte eröffne mit deinem Thema einen eigenen Thread. Die Thread-Starterin ist Mutter, du bist - wenn ich das richtig gesehen habe - Vater. Auch wenn ihr ähnlich gelagerte Sorgen habt, beim Lesen verwirrt das.


Guten Abend!

@Maikind:
Wie bitte??? Weil Desaster ein Vater ist, soll er einen neuen Thread starten?!? Gerade in diesem Forum ist doch ein Meinungsaustausch zwischen beiden Geschlechtern sehr wichtig!
Ich habe den Eindruck, dass die Diskussion sich vom eigentlichen Thema entfernt hat und falls Desaster ein eigenes Thema hat und dies besprechen möchte, ist ein eigener Thread auch sinnvoll. Aber doch nicht, weil er Vater ist *kopfschüttel*

@Anja:
Wie ist das mit dir und dem KV weitergegangen?
Hat dir der Meinungsaustausch hier geholfen?

Liebe Grüße
Kinderfreundin
29.09.2014, 03:05 Uhr | Maikind
Desaster2005 schrieb:
ES geht hier nicht um BABYschalen, ES geht um Sitzerhöhungen oder Feste Kindersitze mit Seitenhalt, dazu möchte ich mal eine entsprechende Antwort.


@Desaster2005: Bitte eröffne mit deinem Thema einen eigenen Thread. Die Thread-Starterin ist Mutter, du bist - wenn ich das richtig gesehen habe - Vater. Auch wenn ihr ähnlich gelagerte Sorgen habt, beim Lesen verwirrt das.
28.09.2014, 23:32 Uhr | EinsamesSorgerecht
Du hast recht, es ist annähernd unverantwortlich Kinder so - nach aktuellem Stand der Wissenschaft* - zu transportieren - vermeintlich!
Allerdings scheint mir das hier übertrieben und den vollkommen falschen Eindruck erweckend geschildert: "bei einer Voll (Not)- Bremsung die Folgen einer Strangulation unausweichlich wären."
Bei einem Unfall treten bereits ab 30-50 KM tödliche "G" - Kräfte auf. Beim normalen Bremsen passiert das nie! Das was Du sagst führt zu vollkommenen Fehleinschätzung!
Unfall ist das Thema und Kleinlichkeit. Und das ist nicht so einfach: Die Frage war: Warum ist nicht gesetzlich klar geregelt wo man sitzt?
Es ist ähnlich übrigens, wie mit Kindern im Auto rauchen. Das ist in Australien, Kanada Süd Afrika und Griechenland, Vereinigte Arabische Emirate und Zypern verboten.
In ca. 5-10 Ländern gibt es weitere Initiativen. Passiv rauchen tötet garantiert totsicher. Es mussten ganze Notfallstationen schließen weil es
nach Rauchergesetztverschärfung massenhaft weniger Strokes etc gab! Das andere ist nun "nur" bei Unfällen!
Ei nun raten wir mal wo das kein Thema ist weil sich die Regierung so prima um alles kümmert? Es scheint, die Menschen dort mögen Ihre Kinder mehr als wir hier.
(Wohingegen in der Schwangerschaft Alkohol trinken ab und an diskutiert wird. Kindern den Vater abspenstig machen ist übrigens das gleiche Thema!)

Also - Was sagt uns das für die Initiale Frage? Ja sie hat recht, aber es ist nachweislich nur eines von sehr vielen Themen, das hier nicht so - wie es angemessen wäre -
geregelt wird und das ist das Problem. Es soll und darf sich nicht jeder eines raussuchen, was ihm gerade in den Kram passt und damit sein eigenes Pferdchen reiten!

Das ist pharisäerhaft!

*Es ist im übrigen so, dass der sicherste Kindertransport in Deutschland ***garnicht*** zum Einsatz kommt:
Es gibt den Reboard-Kindersitze e.V. der sich das zur Aufgabe gemacht hat.
Es sind also beide und Du unverantwortlich. Das gilt fairereweise aber nur für Kinder bis 4 Jahre:

Woanders steht dazu:
"Auch rückwärtsgerichteter Transport von kleinen Kindern war ein wichtiges Thema beim Runden Tisch. Lotta Jakobsson (PhD), Technische Leiterin für den Bereich Sicherheit bei Volvo Car Corporation, erläuterte in ihrem Vortrag die Vorteile von rückwärtsgerichteten Kindersitzen. Der rückwärtsgerichtete Transport von kleinen Kindern hat in Schweden eine lange Tradition und wird von vielen Experten als die sicherste Option angesehen. Nicht zuletzt gilt Schweden als Vorbild in diesem Bereich und ist auch eines der Länder in der EU, das die wenigsten Verkehrstoten im internationalen Vergleich hat."

Es ist daher (auch) unverantwortlich, das jahrzehntelang hier in D zu ignorieren!
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: EinsamesSorgerecht
28.09.2014, 17:19 Uhr | Desaster2005
Zitat: "Ein vollkstümlicher Rechtsirrtum (VRI, der noch nicht in der Sammlung VRI/Strassenverkehr enthalten ist) besagt, dass nur "Babyschalen" auf
dem Beifahrersitz transportiert werden dürfen. Es mag zwar generell sicherer sein, Kinder hinten zu befördern, vorgeschrieben ist es aber nicht."
"


ES geht hier nicht um BABYschalen, ES geht um Sitzerhöhungen oder Feste Kindersitze mit Seitenhalt, dazu möchte ich mal eine entsprechende Antwort.

Ich finde es UNVERANTWORTLICH, wenn Kinder mit nicht einmal 6 Jahren in Sitzerhöhungen befördert werden, egal ob Vorn oder Hinten im Auto.
Da sind auch vom Sicherheitsaspekt Feste Kindersitze mit Seitenhalt wesentlich SICHERER - oder etwa nicht?
28.09.2014, 17:12 Uhr | EinsamesSorgerecht
ich sach es nochmal auch wenn desatser2005 es anders schreibt:

"Ein vollkstümlicher Rechtsirrtum (VRI, der noch nicht in der Sammlung VRI/Strassenverkehr enthalten ist) besagt, dass nur "Babyschalen" auf
dem Beifahrersitz transportiert werden dürfen. Es mag zwar generell sicherer sein, Kinder hinten zu befördern, vorgeschrieben ist es aber nicht."

...steht zumindest bei "jura wiki" (Website zusammen geschrieben)!

Genau das ist ja das Thema oder nennen wir es Problem in dem Autofahrerland,
angeblich 2/3 der weltweiten Literatur über Steuern und Steuergesetzgebung erzeugt aber genau geregelt,
wo Kinder im Auto sitzen sollen, schaffen wir nicht, Warum? Weil Kinder in dem Land tatsächlich scheißegal sind.

Da nützt es auch nicht Gesetzte zu zitieren. In den angegebenen steht es nämlich nicht klar drin:
Frage: Wo steht genau, wo ein 6 jähriges Kind sitzen muss? -> Na bitte mal genau angeben?
Hinten? (PS Wie ist das bei einem zweisitzigen Auto?)

Nur eins scheint mir sicher und viel wichtiger:

Wenn man einen Airbag hat, muss man ihn unbedingt ausschalten, wenn man ein Kind vorne rückwärts transportiert:
sonst wird das Kind alles mögliche erst zerquetscht, rauskatapultiert oder bekommt ein Schleuedrtrauma, auch
wenn der Unfall garnicht so schlimm ist.
Im Ergebnis ist es kein Unterschied, ob man sein Kind in ein Minenfeld sendet oder falsch reinsetzt.
Es wird / würde mit Sprengstoff (Im Airbag ist Sprengstoff) möglichwerweise getötet!
Ein Thema, das sicher nicht in der allgemeinen Auto Werbung behandelt wird *smiling*
Weil das so oder zu kompliziert ist, sagt man der Einfachheit halber "Kinder müssen hinten sitzen"!
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: EinsamesSorgerecht
28.09.2014, 16:10 Uhr | Desaster2005
Und das verlangt die Straßenverkehrsordnung §21 der STVO:

Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, müssen ein "amtlich geeignetes Rückhaltesystem" benutzen, wenn sie im Auto mitfahren. Das gilt auf allen Sitzen in Fahrzeugen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, also im Van oder (Klein)bus ebenso wie im PKW.

Ebenfalls gesetzlich geregelt ist die Nutzung rückwärts gerichteter Kinderschutzsysteme auf dem Beifahrersitz. Befindet sich ein Beifahrer-Airbag im Auto, ist die Benutzung rückwärts gerichteter Kindersitze* auf dem Beifahrersitz verboten, es sein denn, der Airbag wurde durch eine Fachwerkstatt "abgeschaltet" oder der Fahrzeughersteller bietet hierzu eine eigene technische Lösung an.

Die folgenden Informationen habe ich von den ACE-Seiten zusammengestellt:
Demnach sollten Sie Ihre Kinder unbedingt im Auto hinten platzieren. Ausnahme: die hinteren Sitze sind schon durch Kinder besetzt - nur dann darf ein Kind vorne sitzen.

Sitzplatz:
Der sicherste Platz für Kinder ist hinten in der Mitte. Dort ist Ihr Kind so weit wie möglich von allen Kollisionspunkten entfernt (Beachten Sie unbedingt die Einbauanleitung des Sitzherstellers). Die zweitbeste Sitzposition ist auf der Rückbank hinter dem Beifahrersitz. Beim Aussteigen befinden sich Eltern/Kind auf der Gehwegseite und nicht auf der Fahrbahn. Die Kindersicherung an den Türen sollten in jedem Fall aktiviert sein.

Beifahrersitz
Auch wenn die Kinder es oft gerne anders hätten: Kinder unter 12 Jahren oder 150 cm Körpergröße müssen immer in einem Kinderrückhaltesystem gesichert werden. Bei aktivem Beifahrerairbag darf niemals ein Kindersitz entgegen der Fahrtrichtung montiert werden. In Fahrtrichtung kann der Beifahrersitz benutzt werden, er muss jedoch in die hinterste Position gebracht werden. Der Kindersitz muss aufrecht sein, (keine Liegeposition). Beachten Sie auf jeden Fall auch die Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs.

Mindestalter
Kinder müssen entweder 12 Jahre alt sein oder 150cm groß. Ist eines dieser beiden Kriterien erreicht, muss kein Kindersitz mehr benutzt werden. Bitte achten Sie bei Ihrem Kind jedoch stets auf einen ordnungsgemäßen Gurtverlauf.

Körpergröße
Wenn Ihr Kind noch Platz in und auf dem Sitz hat, muss er weiter verwendet werden. Nach unserer Ansicht und nach Meinung vieler Hersteller, kann das angegebene Prüfgewicht überschritten werden. Der Kindersitz hat keine eigentliche Haltefunktion. Er dient dazu, den Fahrgurt kindgerecht zu führen. Nur für den Fall, dass der Körperumfang des Kindes so groß ist, dass es in keinen im Handel erhältlichen Kindersitz passt, kann durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde (Stadt oder Landratsamt) eine Einzelausnahmegenehmigung erteilt werden.
Gebrauchte Kindersitze
Aus sicherheitstechnischen Gründen sollten Sie kein Kinderrrückhaltesystem kaufen, das älter als 4 Jahre ist. Wir empfehlen aber dringend, keine Kindersitze zu benutzen, von denen Sie die Vorgeschichte nicht kennen (Vorsicht: versteckte Mängel). Achten Sie auf die Vollständigkeit des Sitzes, außerdem sollte die Bedienungsanleitung vorhanden sein.

Beckengurte
Für Beckengurte gibt es spezielle Fangkörpersysteme (bis 25 kg Körpergewicht). Keinesfalls eine Sitzerhöhung (reines Sitzkissen) - sie darf nur zusammen mit dem Dreipunktgurt verwandt werden.

Höhenverstellung
Auch wenn die Gurte in der Höhe verstellt werden können, dürfen niemals auf eine Sitzerhöhung verzichten. Es ist genauso wichtig den Beckengurt richtig zu platzieren. Dieser würde ohne Sitzerhöhung zu hoch im Bauchbereich liegen und könnte schwerste Unterleibsverletzungen verursachen.

Wichtige Regeln
Die Wahl des richtigen Kindersitzes ist nicht einfach. Testergebnisse unabhängiger Prüfer sind eine Hilfe. Daneben kann eine gute Beratung im Handel entscheidend sein. Im Vorfeld sollten Sie sich über folgende Punkte im Klaren sein:
- Größe und Körpergewicht Ihres Kindes feststellen.
- Fahren weitere Kinder mit?
- Welchen PKW haben Sie (Modell, Baujahr, Besonderheiten)?
- Der Kindersitz sollte nach der neuesten Prüfnorm (ECE-R44) zugelassen sein.
- Wo soll der Sitz montiert werden?
- Beachten Sie die Bedienungsanleitung Ihres Pkws.
- Lassen Sie sich den Einbau genau erklären. Der beste Sitz nützt nichts, wenn bei der Handhabung Fehler gemacht werden.
- Machen Sie auf jeden Fall einen Probeeinbau!
- Passt der Sitz auch in andere Fahrzeuge (z.B. Zweitwagen)?
- Haben Sie in Ihrem Auto einen Beckengurt? Dann achten Sie auf die Beckengurttauglichkeit der Kindersitze.
- Lassen Sie Ihr Kind Probe sitzen. Nur wenn es mitbestimmen kann, z.B. über die Farbe des Kindersitzes, können Sie eine positive Einstellung fördern.
- Andere Personen/Kinder sollten noch genug Platz daneben habe.
- Der Bezug sollte atmungsaktiv und pflegeleicht sein.
- Änderungen am Sitz sollten mühelos erledigt werden können.
- Die Bedienungsanleitung sollte verständlich und am Sitz angebracht sein.
- Gurte und Höhe der Kopfstützen dem wachsenden Kind anpassen.

Bitte achten Sie auf eine ordnungsgemäße Ladungssicherung und vermeiden Sie die Mitführung ungeeigneten Spielzeuges (spitz und hart). Sichern Sie den Kindersitz, auch wenn Sie kein Kind transportieren.

Normen
Kinder unter 15 Jahren sind im Straßenverkehr nicht etwa als Radler oder Fußgänger am stärksten gefährdet, sondern als Mitfahrer im Auto.
In Europa gibt es eine einheitliche Prüfnorm für Kindersitze. In Deutschland dürfen nur Sitze mit dem ECE-Prüflabel verkauft werden. Seit April 2008 sind Kindersitze mit den Prüfnomen ECE E44/01 und ECE E44/02 europaweit verboten. Es dürfen nur noch Kindersitze mit der Bezeichnung ECE R44/03 und ECE R44/04 verwendet werden.
- Rückhalteeinrichtungen für Kinder werden nach der ECE-Regelung Nr. 44 in 5 "Gewichtsgruppen" eingeteilt:
- Gruppe 0 = bis 10 kg; bis ca. 9 Monate
- Gruppe 0+ = ´bis 13 kg; bis ca. 18 Monate
- Gruppe I = 9 bis 18 kg; ca. 8 Monate - ca. 4 Jahre
- Gruppe II = 15 bis 25 kg; ca. 3,5 Jahre - ca. 7 Jahre
- Gruppe III = 22 bis 36 kg; ca. 6 - 12 Jahre

=> Kaufen Sie für ihr Kind erst einen neuen Kindersitz, wenn dessen Kopf an den oberen Schalenrand reicht.
=> Altersangaben und Gewicht dienen zur Orientierung; entscheidend für die Zuordnung ist allein die Größe
28.09.2014, 15:27 Uhr | EinsamesSorgerecht
ja im Prinzip bist Du zu kleinlich.

Erstmal es gibt Autofahrer Hersteller die sagen, Kinder vorne sitzen ist OK und bei manchen muss man hinten sitzen. Kann im Betriebshandbuch deines KV ganz anders aussehen als bei Dir.
M.E. das Kind wird bei Bremsung nicht stranguliert. So schlimm wird die Belastung da nicht! Bei Unfall ist es extrem scheiße und nur dann!

Spannender ist viel mehr:
1. dass es in so einem Autofetischsitischen Land so wenig Wissen und Sicherheit zu dem Thema gibt.
Ausdruck einer Kinderfeindlichkeit. Jeder zweite Kindersitztest scheint übrigends gefaked und es geht hoch und runter.
ADAC Test würde ich nicht da vertrauen!

2. Dein KV verhält sich andererseits illegal - Da kannst Du aber grundsätzlich mal dich bei der Polizei erkundigen.
Ein zweiter eigener Sitz gibt es eventuell billiger beim Flohmarkt. Ich würde auch nicht den Sitz ständig von der Mutter mit haben wollen.

3. Es gibt ne gute Werbung dazu aus Australien die auch (nur) Männer anspricht !
Guckst Du nach "Speed ad - Mistakes" dass musst du ihm zeigen können, dann könnte es klappen

4. Die Wahrscheinlichkeit einen Unfall zu bauen steigt ungemein, wenn man sich über KM aufregt und schnell fährt weil man weg will und streitet! egal auf welchem Sitz...
5. kann es sein dass Du nicht akzeptieren kannst, dass der KV zu seiner Zeit die Verantwortung hat? - kann das sein?

Sag wenn Dir das geholfen hat.
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: EinsamesSorgerecht
28.09.2014, 12:58 Uhr | Desaster2005
Hallo zusammen, wenn ich das hier so lese, dann wird einem Bange.



Ist es also de Facto korrekt, das Kinder, die fast 6 Jahre sind, Gewicht ca. 22 Kg, nicht auf einer "normalen Sitzschale" (Sitzerhöhung) befördert werden sollten, sondern einen vernünftigen festen Kindersitz mit Seitenhalterung haben sollten? Denn das mit den ca. 1,50 m ist mir Bestens bekannt, da bei zu kleinen Kindern auf einer Sitzerhöhung bei einer Voll (Not)- Bremsung die Folgen einer Strangulation unausweichlich wären.

Wenn dieses der Fall ist, dann frage ich mich ernsthaft, warum eine Mutter die Kinder hinten im Auto auf diesen Sitzerhöhungen, und vor allem des Öfteren auch mal ein Kind auf dem Beifahrersitz mit der Sitzerhöhung mitfahren lässt - das wäre doch ziemlich verantwortungslos!?
29.06.2013, 14:00 Uhr | marinadiezweite
Hallo pauliprinzessin, ich weiß nicht genau, was du an meiner Aussage korrigieren willst. Ich will damit ja vor allem sagen, dass es Kinder gibt, du noch nicht die bestimmte Größe erreicht haben, also 150 Zentimeter. Und schon das Gewicht von 36 kg überschritten. Dann ist die Seitenbegrenzung nach Definition nicht mehr Pflicht. Aber von ihrer Größe her müssten sie sie noch haben, da sie unter einem normalen Gurt Sitzerhöhung durchrutschen.
Am besten ist es wie gesagt, Sitz dem Papa mitgeben. Spart die zweite Ausgabe und Papa wird das eher einsehen als einen (teuren) Neukauf. Wie sagt man so schön: Am sichersten ist ein Sitz, wenn er benutzt wird.
29.06.2013, 11:28 Uhr | bke-Jan-Jakobi
Hallo anja77

Als Moderator dieses Forums begrüße ich Sie sehr herzlich.

Leider kann ich fachlich nichts zu Ihrer Anfrage beisteuern. Jedoch möchte ich mal wieder die Gelegenheit nutzen, mich bei allen Forenteilnehmern für die qualifizierten Antworten zu bedanken.

Mit freundlichen Grüßen
bke-Jan-Jakobi
29.06.2013, 09:05 Uhr | Pauliprinzessin
Morgen,

korrektur für marinadiezweite:

Die Sitze mit Seitenaufprallschutz für die Kinder zwischen ca. 4/5 Jahren bis 12 Jahren/ 150 cm Körpergröße - hier endet dann die Pflicht Kinder mit einem Sicherungssystem zu befördern gibt es seit Beginn dieser Verpflichtung. Bekanntestes Modell sicher früher "Comfy" eine an die Sitzerhöhung angeklickte Rückenstütze - Höhenverstellbar mit Kopstütze die mittels verbiegbarer Seiten an den Kopf angepasst wurde und Schultergurtführung.
Es gibt wenigstens 10 verschiedene Hersteller dieser Art, ich habe diese seit 1994 für meine Kinder , natürlich für jedes wieder neu. Die gibt es jedoch nicht für 5 oder 10 Euro, da muss man so ab 200 Euro mittlerweile für hinlegen. Oder gemäß neuer Testveröffentlichung des ADAC schon mal 400,- Gemessen an der langen Nutzungszeit sicher relativ aber eben erstmal viel Geld.

Nur mit einer Sitzerhöhung wird mein Kind nicht befördert! Und in alten Autos - die gerne noch ohne Kopfstütze hinten sind schon mal gar nicht- dann ist der Genickbruch oder wenigstens eine schwere Verletzung bei einer Vollbremsung sicher. Für fremde Kinder habe ich immer eine zweite Garnitur parat - denn auch hier weigere ich mich diese mit einem Billigsitzkissen zu befördern.
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: Pauliprinzessin

Treffer: 20

Sollten in diesem Thema Inhalte veröffentlicht worden sein, die rassistischen, pornographischen bzw. menschenverachtenden Inhalts sind oder gegen die guten Sitten verstoßen, bitten wir Sie, den Moderator zu benachrichtigen.

Aktuelle Gruppenchats

Elternberatung im Gruppenchat
26.04.24 20:00
Fachkraft bke-Meggie-Mo

Elternberatung im Gruppenchat
28.04.24 20:00
Fachkraft bke-Sven-Galu

Elternberatung im Gruppenchat
03.05.24 20:00
Fachkraft bke-Meggie-Mo

Aktuelle Themenchats

"Über den eigenen Schatten springen" Eltern-Jugend-Themenchat
26.04.24 17:00
Fachkraft bke-Helena-Faber

Eltern - Jugendchat
02.05.24 20:00
Fachkraft bke-Sven-Galu

Trennung Scheidung Umgang
20.05.24 20:00
Fachkraft bke-Sven-Galu

Beratungsstellensuche

Zur Suche bitte Ihre PLZ eingeben und Enter drücken.