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14.11.2013, 22:18 Uhr | bima
Guten Tag zusammen,

seit längerer Zeit begleite ich eine junge Mutter, der es nach einer extrem gewalttätigen Ehezeit von 6 Jahren gelang, mit ihren drei kleinen Kindern, damals 4, 5 und 6 Jahre alt, in ein Frauenhaus zu fliehen. (ausschlaggebend war letztlich, dass sie sich nicht länger schützend vor ihre Kinder stellen konnte, sie sollten nicht auch noch sexuell missbraucht werden)

Da alle 4 auch dort vor Übergriffen der Familie (nicht nur des Mannes, sondern auch den Müttern und Großmüttern!) nicht sicher war, veranlasste die örtliche Kripo (sie konnte sich nach Jahren doch endlich entschliessen, wenigstens den Ehemann wegen der (sexuellen) Gewalt anzuzeigen) - zusammen mit dem zuständigen Frauenhaus eine Verlegung in ein Frauenhaus in einem anderen Bundesland.

Inzwischen sind 2 Jahre vergangen und die Kinder haben sich ansich und den Umständen entsprechend sehr gut entwickelt, sind sozial integriert und munter.

Der Prozess gegen den gewalttätigen Ehemann lässt noch auf sich warten, aber das Familiengericht hat im Juni sowohl die Scheidung verkündet (obwohl sich der Ex-Ehemann noch immer nicht um den Versorgungsausgleich gekümmert hat, obwohl schon Zwangsgeld und Beugehaft gegen ihn erlassen ist), als auch das alleinige Sorgerecht (nach einem wegen fehlender Mitwirkung des Vaters sehr lange dauernden Gutachten) der Mutter zugesprochen -

allerdings hat das Gericht gleichzeitig ein sehr merkwürdiges begleitetes Umgangsrecht festgeschrieben, obwohl der JA-Vertreter dafür plädierte, dies erst nach Abschluss des Strafverfahrens gegen den Vater zu formulieren.

Wegen des Desinteresses des Vaters, der allerhand andere "Auflagen" des Gerichtes nicht wahrgenommen hat, also z.B. den Antrag auf Umgang erst nach
zig-maligen Erinnerungen stellte, bis heute den Kindern nicht schreibt, niemals zum Geburtstag, Weihnachten etc. was schickt (und wenn es ein Brief ist)
kam der erste Umgang erst Ende Oktober zustande.

Vielleicht ist an dieser Stelle noch zu erwähnen, dass sich der Vater auch vorher praktisch nie um die Kinder kümmerte, der Ehefrau kein Wirtschaftsgeld gab, sondern vielmehr auch noch das Kindergeld für sich beanspruchte, so dass es oft mühevoll war, die Kinder wenigstens zu ernähren, satt zu bekommen. Da er nur Schulden anhäufte, seine Frau, die keinen Beruf erlernen durfte, auch bewachte (sie durfte nicht mal zum Zahnarzt gehen) und kontrollierte, war sie wirklich arm dran und musste auch mehrere Zwangsräumungen mit den drei Kindern erleben, da er von seinem Verdienst auch keine Miete, keinen Strom etc. bezahlte. Die Kleine war nie länger als 4 Monate an einem Ort....

Aufgrund dieser Geschehnisse ist die Adresse geschützt. Das trägt sehr zur Sicherheiit der Famlie bei.

Für diesen ersten Umgang hat die Organisation, die vom JA (und ohne Wissen bzw, Mitwirkung der jungen Frau) beauftragt wurde, den begleiteten Umgang zu regeln und durchzuführen, erhebliche Mühen gehabt, das Nötige vom Vater zu bekommen - trotz seiner Zusagen musste immer mindestens 2 oder dreimal erinnert werden, z.B. das Vertragspapier unterschrieben zurück zu geben. Dagegen wurden die Sorgen der jungen Frau vor einer Begegnung mit ihm, die sie berechtigt ablehnt (er hat sie mehrfach mit dem Tode bedroht, auch schriftlich, das liegt der Kripo alles vor) von den Mitarbeiterinnen der Organisation bagatellisiert, so dass sie sich in keiner Weise ernst genommen fühlt - eine Situation, die sie aus ihrem Vorleben zwar nur allzu gut kennt, aber die sie schon sehr beeinträchtigt (und die ja wohl "unpassend" ist)

Das erste Treffen verlief dann wenig erfreulich: Auf Hinweis der Betreuerin besorgte er zwar noch kurz vorher eine Tüte Gummibären (!) für die drei Kleinen, aber er verweigerte u.a. seinem Sohn die ihm zur Begrüßung ausgestreckte Hand, eine Tochter wagte ihn nicht anzusprechen, ob er ein Spiel vom Schrank herunter gibt, sie ging mit diesem Wunsch zur Betreuerin, dann log er die Kinder auf einige Fragen hin an, wollte sie jedoch fotografieren und behauptete gegenüber der Betreuerin, das die Kinder das doch so inständig von ihm erbeten hätten (hat sie aber gar nicht gehört...) usw. usf.

Nun sollte das zweite Treffen stattfinden und die Vorhersage der Mutter traf ein: Die Organisation hat wieder mehrfach beim Vater angerufen, ihn erinnert etc., und kam nun die Aussage, er würde keinen Urlaub bekommen (beim ersten Besuch hat er noch auch "charming boy" gemacht und gesagt, er bekommt immer Urlaub, wenn er denn welchen will...)

Zu sagen ist noch, dass die Kinder seit sie vom Treffen wussten (sie haben in den zwei Jahren nie nach dem Vater gefragt, auch nicht nach anderen Familienangehörigen), ziemlich schlimm verändert waren, negativ natürlich, zum Glück wissen Lehrerinnen alle bescheid und konnten so versuchen, auszugleichen - nach dem Treffen wurde es nur sehr laaangsam wieder besser, hat bis jetzt noch nicht den Normalzustand wieder erreicht und so sind wir alle ansich froh, dass er das Treffen absagte, denn die Kids brauchen schon mal wieder ne Weile "Normalität", man merkt, dass sie sich in der Situation jetzt auch nicht wohl fühlen....

Die mittlere Tochter hat der Klassenlehrerin gestanden, dass sie Angst vor dem Treffen mit dem Papa hat, sie will ihn eigentlich gar nicht sehen.

Heute nun sollte ein Nachbesprechungstreffen des ersten Umganstermines stattfinden (vorher hatten die Dame dazu keine Gelegenheit, bzw. sie hat zwei Termine kurzfristig abgesagt)

Dabei war noch eine zweite "Betreuerin" anwesend, die künftig dabei sein soll, weil drei Kinder von einer Person schlecht allein betreut werden können, bzw. weil es "eigentlich nie" gemacht wird, dass man eine Fachkraft mit drei Kindern allein lässt (hm, fällt mir wenig zu ein...)

Diese saß sehr desinteressiert da und wiegelte alle Einlassungen der jungen Frau ab, bestätigte aber, dass sie noch nichts von dem "Fall" wüsste.
(zum Verständnis: das kann ich so genau sagen, weil mein Mann dabei war und mir beide unabhängig, aber übereinstimmend berichteten)

Schließlich sollte die junge Frau "überredet" werden, wegen des nun ja ausfallenden Termins einzusätzliches Treffen in der Zeit zwischen ihrem und dem Geburtstag des Sohnes im Dezember zu terminieren, obwohl dies bereits im Vorfeld als nicht sinnvoll ausgeschlossen worden war.

Daraufhin war es mit ihrer Fassung vorbei, was ich gut nachvollziehen kann: Sich nicht ernst genommen fühlen, zu erleben, wie dem Vater der Kinder praktisch nur nachgelaufen wird, obwohl jedem sein Desinteresse klar sein MUSS (ich hab hier längst nicht alles geschrieben) und dann noch die Vorweihnachtszeit so belastet haben zu sollen, das IST zu viel!

Sie formulierte jedenfalls, dass ja wohl klar sei, wie wenig Interesse er an seinen Kindern habe, dass es ungerecht sei, ihn da immer und immer wieder zu nötigen, ihm nachzulaufen und dass SIE nicht einsieht, sich dann noch all das Drumrum mit der Situation der Kinder, die aus der Spur laufen, anzutun, die Kinder so desolat erleben zu müssen - nein, dann will sie keine Umgangsregelung mehr dulden, das macht ja alles keinen Sinn.

Daraufhin stellten ihr beide Damen "drakonische" Strafen in Aussicht. Sie drohten ihr, dass sie das nicht ungestraft tun könnte. Welche Strafe soll das wohl sein, fragte sie dann voller Entsetzen? Eine Geldstrafe?
Nein, war die Antwort, dann nimmt man ihnen die Personensorge wieder ab und die Kinder könne sie auch nicht länger bei sich haben, dafür sorgt dann schon ganz bald das Jugendamt!

Ich empfinde das als massive Drohung, die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht mehr möglich macht. Aber welche Möglichkeiten haben wir, die Rechte der jungen Frau gewahrt zu wissen?

Wer hat auch so schlimme Erfahrungen und sich vielleicht schon erfolgreich gewehrt?

Warum wird nicht der Vater mal angegangen, er hat noch niemals Unterhalt bezahlt.....(ja, ich weiss, das ist ne andere "Geschichte", zeigt aber auch ein
Desinteresse, er könnte nämlich, weil er ausreichend verdient, leider unternimmt das Unterhaltsvorschussamt nix gegen ihn)

Für Tipps und Hinweise wäre ich sehr dankbar

Gruss
Bima
16.11.2013, 18:40 Uhr | bima
Guten Tag und herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort.

Ansich ist die Mutter der Kinder sehr interessiert, dass die Kinder auch einen Vater haben - das war auch mit ein Grund für sie, trotz des gewalttäigen, sexuellen Missbrauchs durch den Ehemann nicht zu gehen. Erst als sie ihre Kinder nicht mehr schützen konnte (ja, es war zu befürchten, dass er sich zusammen mit anderen Familienmitgliedern auch über die Kinder her macht, leider) versuchte sie die Flucht, die leider auch nnicht im ersten Anlauf gelang -

das Gericht weiss, dass ein Verfahren gegen den Vater läuft, die Anwältin meinte bereits nach dem "Querlesen" der Gerichtsakten, dass da mindestens 5 Jahre Gefängnis zuur Diskussion stehen werden -

ja, die Mutter hat das alleinige Sorgerecht, ja, sie war mit dem Umgangsrecht zu dem der Vater vom Gutaachter genötigt wurde, einen Antrag zu stellen,
einverstanden, wenn es ein begleiteter ist. Das Gericht hat da auch sehr genaue (und letztlich nicht umsetzbare) Bedingungen gestellt, jedoch im Beschluss etwas "schwammig" formuliert.

Die Mutter weiss, dass sich der Vater in der EHEzeit nie um seine Kinder kümmerte - und dennoch hat sie jetzt alles getan, damit die Kinder, wenn sie auch nicht interessiert sind, doch ihren Vater sehen können.

Wenn er jetzt mit fadenscheinigen Ausreden Termine kurzfristig absagt, passt das ins Bild, leider. Veständlich - finde ich - wenn die Mutter dann sagt, so nicht, schließlich haben die Kinder Anspruch auf Zuverlässigkeit, oder?

Die Drohungen der Damen von der Organisation sind jedenfalls nicht vertrauensfördernd - gut da zu lesen, dass es nur vom Gericht ggf. beschieden werden kann. Wir können uns da auf zwei wirklich kompetente Anwältinnen (eine fürs Familienrecht, die andere für den Strafprozess) verlassen.

Diese werden wir ansprechen. Danke für diesen Tipp

Bima
15.11.2013, 15:48 Uhr | bke-Jan-Jakobi
Hallo bima,

Als Moderator dieses Forums begrüße ich Sie sehr herzlich.

Sie haben sich der Angelegenheit der jungen Frau mit den kleinen Kindern angenommen. Sie möchten hier im Forum gerne von anderen hören, wer schon ähnlich schlimme Erfahrungen gemacht hat und wie sich andere dagegen gewehrt haben.

Im Wesentlichen beschäftigen Sie die Umstände, dass der Vater kein Interesse an den Umgängen mit den Kindern zeigt und die mit den Umgängen beauftragte Organisation die Bedenken der jungen Frau nicht ernst nimmt.

Sie schreiben ebenfalls, dass die junge Frau die alleinige Sorge innehabe. Da die junge Frau – so wie Sie schreiben – den Umgang mit dem Vater verhindern wollte, ist jetzt anzunehmen, dass das Gericht nicht nur eine Organisation beauftragt, sondern eine Umgangspflegschaft angeordnet hat. Sollte meine Vermutung richtig sein, so steht dem Umgangspfleger das Recht zu, die Umgänge mit dem Vater zu gestalten.

Wenn die junge Frau auch weiterhin nicht mit den Umgängen einverstanden ist und sie befürchtet, diese könnten sehr belastend für die Kinder sein, so wäre es sicher das Beste, sie würde sich an ihren Anwalt wenden und mit diesem Einspruch gegen die Umgänge mit dem Vater bzw. gegen die Umgangspflegschaft einlegen.

Sicher wird das Gericht wissen wollen, was gegen die Umgänge mit dem Vater spreche, denn es hat ja nicht ohne Grund eine Wiederherstellung der Kontakte der Kinder mit dem Vater bestimmt. D. h., es wäre deshalb wichtig die eigenen Beobachtungen und Äußerungen der Kinder festzuhalten, die im Zusammenhang mit den Umgängen stehen. Auch könnte es durchaus von Vorteil im juristischen Verfahren sein, Zeugen benennen zu können, die von den Veränderungen und Problemen, die die Kinder im Nachgang der Umgänge zeigen, berichten können.

Noch eine Bemerkung zu den Aussagen der „Damen“. Nicht sie legen fest, was passiert, wenn die Mutter die Umgänge mit dem Vater aussetzt. Das ist allein Aufgabe des Gerichtes entsprechende juristische Sanktionen zu verhängen oder auch nicht, wenn es plausibel und nachvollziehbar ist, dass die Mutter die Umgänge ausgesetzt hat, weil sie schlimme Folgen für ihre Kinder befürchtete. Mit anderen Worten, es bleibt der gerichtlichen Abwägung überlassen, ob das Aussetzen der Umgänge negative Folgen für die junge Frau haben könnte.

Auch wenn ich nicht hoffe, dass noch viele hier im Forum ähnlich negative Erfahrungen machen mussten, wünsche ich Ihnen Berichte anderer Forenteilnehmer, die sich in einer ähnlichen Situation befinden bzw. befanden haben.

Es grüßt Sie herzlich
bke-Jan-Jakobi

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