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19.02.2015, 18:51 Uhr | renasia
Mein EX muss Unterhalt zahlen, nur wissen wir beide leider nicht in welcher Höhe.
Habe mcih erkundigt , vielleicht kann mir jemand sagen ob meine Rechnung richtig ist.
Er verdient meist zwischen 800-1200€ im Monat mit Zulagen ( Sicherheitsdienst), gehören die Zulagen ( Nachtschicht, Busticket etc zu seinem Einkommen dazu?)

Er wohnt mit seiner neuen Freundin seit Okt 14 zusammen ( denke nciht das das irgendwas am Unterhalt ändert), hat selber noch eine Tochter die 19 ist und in Österreich studiert.

Ich bin zur Zeit arbeitslos (nach krankheit) und dunsere Tochter, 8 Jahre , lebt bei mir, sie bekommt 184€ Kindergeld.

Nun würde der Unterhalt laut Düsseldorfertabelle 364 Euro- 92€ ( Hälfte des Kg) = 272€ betragen.
Das heißt für ihn selber blieben bei einem guten Monat ca 900€ für Miete , essen etc übrig. oder habe ich in der Rechnung einen Fehler.

UVG möchte ich sehr ungerne beantragen, da ich in nicht in die Schulden reisen möchte.

Vielleicht kann uns jemand weiter helfen oder sagen wer diesbezüglich berät (kein Anwalt, dafür fehlt ihm und mir das Geld)
20.02.2015, 08:56 Uhr | marinadiezweite
Hallo renasia, ich würde an deiner Stelle über das Jugendamt die Berechnung durch führen lassen. Das Jugendamt hat genaue Tabellen. Sowie die Möglichkeit, konkret von deinem Ex seine Lohnzettel des vergangenen Jahres anzufordern. Eine Berechnung durch dich halte ich für taktisch nicht klug. Und zudem anfechtbar. Es sei denn, er zahlt freiwillig den Mindestunterhalt rückwirkend ab Oktober. Dann braucht ihr weiter nicht zu diskutieren. Sollte er das nicht tun, mach so schnell wie möglich beim Jugendamt einen Unterhaltsanspruch geltend. Die helfen dir da konkret weiter.
Deine Berechnung kann richtig sein, ich tippe aber eher auf falsch. Tschuldigung. Und zwar, es geht um den Nettolohn. Bestimmte Zulagen werden nicht mit reingerechnet in die Berechnung, daher lieber siehe oben. Miete und so haben dann wieder gar nichts da zu suchen. Sonst könnte ja jemand auf die Idee kommen, sich eine teure Wohnung anzumieten und dann Unterhaltszahlungen verweigern.
Fahrtkosten zur Arbeit werden berücksichtigt, entweder prozentual oder als Pauschale. Daher kann es, leider, sein, dass dein Ex schon jetzt unterhalb des Existenzminimums liegt beziehungsweise unterhalb des sogenannten Selbstbehalts.
Die Tochter der neuen hat damit nichts zu tun. Wenn überhaupt, dann müsste die Freundin deines Ex zahlen, so sie kann. Damiat hat dein Ex definitiv nichts zu tun.
Fahrkarte, das müsste genau geklärt werden. Also falls die Firma die bezahlt und das vom Lohn abgezogen ist, kann es sein, dass er keine weiteren Werbungskosten berücksichtigt bekommt. Das nennt sich in diesem Falle nur anders. Weil das eine Pauschale, ein Freibetrag, den Arbeitnehmer erhalten bei der Unterhaltsberechnung. Wer arbeitslos ist, erhält diese Pauschale nicht. Da gelten auch etwas andere Selbstbehaltsgrenzen. Davon ab ist er aber auch gehalten, so zu arbeiten, dass er Unterhalt zahlen kann.
Deine Situation, krankgeschrieben oder arbeitslos, hat damit zum Glück gar nichts zu tun. Heißt, dass der Kindesunterhalt von ihm zu leisten ist, auch wenn du super viel verdienst.
20.02.2015, 08:26 Uhr | bke-Clara-Winzenberg
Hallo renasia,

als Moderatorin hier kann ich zur genauen Berechnung des Unterhalts keine Auskünfte geben.

Falls Ihr Ex kooperativ ist, könnten Sie den Unterhalt gemeinsam durch einen Anwalt ermitteln lassen und sich die Kosten teilen. Der andere Weg wäre über das Jugendamt wie vorgeschlagen. Erkundigen Sie sich doch bitte nach kostenfreien offenen Beratungsangeboten für Alleinerziehende durch Anwälte. Hier vor Ort gibt es eine solche Sprechstunde.

Falls Ihr Ex die Kosten nicht tragen kann, kommen Sie um den Unterhaltsvorschuss nicht herum. Sprechen Sie die Unterhaltsvorschussstelle an! Die kennen sich mit der Berechnung gut aus.

Herzliche Grüße

bke-Clara-Winzenberg *smiling*
19.02.2015, 23:11 Uhr | Blume-30
Hallo, man kann sich den Unterhalt auch beim Jugendamt berechnen lassen. Das ist kostenlos. Zumindest ging das bei uns so. Lg
19.02.2015, 20:07 Uhr | renasia
Bei uns bekommt man so leicht keinen beratungsschein, habe shconmal in einer anderen Sache versucht einen zu bekommen. wäre schön wenne s diesbezüglich evtl auch eine ehrenamtliche beratung gibt.

Nein, der 19 jährigen zahlt er keinen Unterhalt, ist ja auch nicht seine Tochter, sondern nur die seiner Freundin, die Freundin ist Österreicherin und im OKt 14 hierher gezogen. Die Tochter lebt weitehin in Österreich. Weis halt auch nciht ob das Unterschiede macht, sie überweist der Tochter monatlich geld, ob man das jetzt Unterhalt nenn kann ich nicht sagen.

Das Busticket zahlt die Firma und wird direkt von seinem Lohn abgezogen, hätte ich vielleicht hinzufügen müssen.
19.02.2015, 19:49 Uhr | Ruba
Hol Dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht, dann hast Du keine Anwaltskosten.
Busticket gehört nicht zum Einkommen und zahlt er Unterhalt für die 19jährige ?
LG
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: Ruba

Treffer: 6

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