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10.08.2015, 23:59 Uhr | mijoan
Folgende Situation:
Trennung vor 2 Jahren, mein Mann ist ausgezogen.
Kinder: aktuell 17,15 und knapp 4 Jahre

Die Großen sehen ihn kaum, wollen nicht so viel, vor allem seit er nun 50 km weg zu seiner Freundin gezogen ist.

Seitdem gibt es folgendes Problem:
Die kleine ist jedes 2. WE plus einmal unter der Woche bei ihm.
Nun verlangt er, dass ich jeweils die Fahrt am Freitag übernehme (was mir stinkt, schließlich ist er weggezogen und dadurch habe ich bei den großen gar keine Entlastung mehr). Den Kontakt unter der Woche will er aufrechterhalten, das sei ihm sehr wichtig. Und dadurch habe er aber so viele Fahrten, von denen ich doch nun wenigstens die am Freitag übernehmen soll.

Und in dem ganzen Streit kam jetzt auch noch das Thema Ferien.
Er kündigt jetzt schon mal an, dass er als Barunterhaltzahlender schließlich nicht verpflichtet wäre sie in den Ferien gleichwertig (also hälfte der Ferien) zu nehmen. Das wird erst nach der Einschulung brisant, aber er setzt mich damit unter druck. Ich wäre ja verpflichtet dafür die Betreuungsleistung zu erbringen... Schließlich würde er ja schon vollzeit arbeiten und deshalb den vollen unterhalt zahlen.

Ich arbeite Teilzeit, habe aber auch nicht mehr Ulraubstage als er ...

Die beiden haben ein super Verhältnis, aber ihm wird wohl gerade alles zu viel.

Dass er selbst zum Holen und Bringen verpflichtet ist weiß ich, die Frage ist natürlich wieviel ich da kämpfen will.
Aber habe ich rechtlich eine Chance wegen zukünftiger Ferienbetreuung?

Vielen Dank
14.08.2015, 09:25 Uhr | marinadiezweite
Hallo mijohann, deine Situation ist bestimmt nicht einfach. Drei Kinder und alleinerziehend. Arbeitend und sich um alles kümmern müssen.
Es ist halt so, wenn Trennung, dann ist nichts mehr wie vorher. Dass du eine Betreuungsperson verloren hast, ist schade. Solange ihr verheiratet wart, konntet ihr euch gut abwechseln. Und nun liegt alles allein in deiner Hand.
Dass dein Ex für die Betreuung der größeren Kinder nicht zur Verfügung steht, ist aber auch normal. Selbst, wenn es nichts mit dem Unterhalt zu tun hätte. Klar, man kann es auch anders formulieren. MIt dem Unterhalt sind ja nicht die Pflichten abgegolten. Aber es ist auch die Frage, wie wäre es machbar und vorstellbar. Würdest du dir wünschen, dass deine Lütte drei Wochen bei ihm ist?
Ich weiß es noch von meinen Kindern. Die waren froh, wenn sie alle zusammen waren. So konnte man mit lange schlafen und dem Vorbereiten von Mittagessen viel kompensieren. Und sie hatten alle keine Lust, länger als 5 Tage beim Vater zu bleiben. Vorerst sind es ja keine sechs Wochen, oder? Das geht ja erst mit der Schulzeit los, dass sechs Wochen Ferien sind und man davon höchstens drei Wochen als Urlaub bekommt.

Dann gibt es sowieso weitere Ferien, die es zu überbrücken gilt.
Die Regelung, dass dein Ex einmal die Woche die jüngste nimmt. Du dann aber FAhrkosten für das WE bezahlst. Da solltest du nochmal neu überlegen. Es ist ja eher unüblich, dass Väter ihr Kind ein weiteres Mal außerhalb der WE nehmen. Überleg, ob ihr dann lieber den Wochenausflug streicht. Auch der wird mit Beginn der Schule eh wegfallen.

Sonst macht doch die Regelung so, dass ihr euch das Bringen in der Woche teilt, finanziell oder fahrtmässig.
Ich persönlich würde das sogar davon abhängig machen, ob du Vorteile von der Wochenbetreuung hast oder der Vater die Tochter gern einmal mehr sehen möchte.
Der Unterhalt ist ja meist knapp, das geht wohl leider vielen Müttern und Vätern so. Dennoch ist es schon gut, dass der Vater zahlt. Recht hin, Recht her, viele Väter tricksen solange, bis es nur fürs Minimum reicht. Versuch dich da etwas mit der Situation zu arrangieren.
Und wie schon gesagt und geschrieben, bringen musst du die Kinder, die jüngste, nicht.
13.08.2015, 19:45 Uhr | Pauliprinzessin
mijoan schrieb:


Und ich bin eben entsetzt, dass er glaubt durch den Barunterhalt hat er sich von der "Betreuungspflicht" freigekauft, wird es also selbstverständlich sein, dass er frei entscheidet wieviel seines Urlaubs er mit der Tochter verbringt und ich muss dann sehen wo ich sie unterkriege...


Dass Du entsetzt bist kann ich nachvollziehen. Aber die meisten Barunterhaltszahler denken leider so. Wird noch besser, viele meinen damit das tolle Leben der /des Ex zu finanzieren (schicke Klamotten, teurer Schmuck,Urlaube und Co) und die Kinder bekommen nichts ab. Daher wehren sie sich mit allen zur Verfügung stehenden legalen und illegalen Mitteln gegen die Barunterhaltszahlung, sie wollen dem /der Ex kein Geld hinterherwerfen.
Oder aber, sie versuchen über das Geld verfügen zu können, verlangen Nachweise für die Verwendung und Mitspracherecht.

Zu zweiterem : Ja, genau so ist es. Du allein bist jetzt verantwortlich dafür, dass Du die Kinder bei Erkrankung oder in den Ferien irgendwie unterbekommst. Der Gesetzgeber hilft dir dabei in dem er dir z.B. mehr freie Tage bei Erkrankung zugesteht und es gibt Kinderkrankengeld wenn du länger deswegen ausfallen würdest und keinen Lohn mehr bekommst.
Außerdem gibt es Großeltern, Schulkind und Ferienbetreuung.

Um dem zu entkommen müsstest Du mit dem Vater ein Wechselmodell ausmachen. Was bedeutet die Betreuung würde wie in der Ehe erfolgen, das hat ja geklappt allerdings dann in zwei verschiedenen Wohnungen. Hierzu ist in der Regel jedoch räumliche Nähe erforderlich, schließlich wird der Vater keine Lust haben das Kind so weit morgens in den Kiga zu bringen und wieder nachmittags abzuholen.

Also Kopf hoch, nicht ärgern nur wundern. Und schon gar nicht provozieren lassen durch blöde Äußerungen.
13.08.2015, 17:41 Uhr | mijoan
Vielen Dank für die Antworten,

ja der Kontakt zwischen den Beiden ist sehr wichtig, und sie haben auch eine sehr innige Beziehung. Ich will das wirklich unterstützen, für meine Tochter aber auch für mich.
Wir habe früher beide Teilzeit gearbeitet und uns die Erziehung sehr gemeinschaftlich geteilt ... Die Rolle als Hauptverantwortliche habe ich an sich in den letzten zwei Jahren auch ganz gut angenommen, aber bei den letzten Themen ist mir dann eben die Hutschnur geplatzt.

Ihm geht es denke ich um die Zeit und um die Fahrtkosten. Durch den Unterhalt für drei Kinder ist er schon sehr knapp. Vor allem ist er aber auch gestresst. Wahrscheinlich ist das der Hauptgrund, bis vor wenigen Wochen liefen die Absprachen nämlich sehr konstruktiv.

Und ich bin verärgert, dass er so kurz nach seinem Wegzug (unter anderem damit er nicht mehr so viel Fahrerei zur Arbeit und zur Freundin hat) verlangt, dass ich mich an den Fahrten beteiligen soll. Und eben als Forderung, nicht als Anfrage die man auch ablehnen kann.

Und mir geht es dadurch schon auch ums Prinzip, ich könnte das machen ... (dauert hin und zurück so 1,75 h) aber habe befürchte auch, dass da jetzt eins nach dem anderen kommt.

Und ich bin eben entsetzt, dass er glaubt durch den Barunterhalt hat er sich von der "Betreuungspflicht" freigekauft, wird es also selbstverständlich sein, dass er frei entscheidet wieviel seines Urlaubs er mit der Tochter verbringt und ich muss dann sehen wo ich sie unterkriege...
Er stellt sich aben so dar, dass er je ohnehin so wahnsinnig viel macht, und vergleicht sich mit anderen Vätern, die ihre Kinder viel weniger sehen.

Ich glaube aber ich werde versuchen dieses Thema ruhen zu lassen, da haben wir noch etwas Zeit hin.

Und wenn er sich nicht einkriegt werde ich tatsächlich einen Besuch in der Beratungsstelle vorschlagen. Familiengericht will ich wirklich nicht anstreben ... aber es steht die Scheidung an, wir wollen an sich auch einen gemeinsamen Anwalt nehmen. Vielleicht kann der aber auch zu den grundsätzlichen Rechten und Pflichten was erklären ...
13.08.2015, 15:28 Uhr | Pauliprinzessin
Hallo Mijoan,

es gibt in Umgangsfragen kein richtig und falsch. Es gibt auch keine Rechte der Eltern auf irgendetwas! Das mal vorneweg.

Die Kinder haben das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.
Umgang kann sein : Besuche, kurze Treffen, Telefon, schriftlich (auch über neue Medien)

Die Empfehlung gehen dahin, dass der Umgang möglichst regelmäßig und zuverlässig und je jünger die Kinder auch in kürzeren Abständen erfolgen soll. Wie man das dann als Eltern im Detail löst bleibt den Eltern überlassen.

Grundsätzlich ist es aber so das, sollen die Kinder zum anderen Elternteil, dieser auch die Hol und Bringschuld hat. Außerdem muss er für Verpflegung und Unterkunft sorgen. Der Hauptreuende ist verpflichtet den Kindern ausreichend witterungsbedingte Kleidung mitzugeben und ggf. auch z.B. benötigte Medikamente usw wenn erforderlich. Der andere Elternteil erhält die Hälfte des Kindergeldes (nicht in bar aber durch den Abzug vom Barunterhaltsbedarf des Kindes) damit kann er die Kinder verpflegen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht geht in der Zeit des Umgangs auf den Elternteil über- er muss also nicht fragen, ob er die Kinder ein paar Stunden bei der Oma lassen darf oder einen Babysitter nutzen kann! Der Umgangselterteil übernimmt in der Zeit auch solche Pflichten wie das Bringen zum Kindergeburtstag oder dem Fußballspiel etc. Die alltägliche Sorge geht also auf den anderen Elternteil für die Zeit über.

Umgangsmodelle mit persönlichem Treffen/Aufenthalt gibt es viele- je nach den individuellen Bedürfnissen der Beteiligten. Das kann alle 14 Tage das Wochenende sein , oder zweimal in der Woche oder sogar echte Wechselmodelle mit hälftiger Betreuung die nicht zwingend auf wochenweise festgelegt ist ! Auch die Ferienregelung ist individuell . Schließlich erhält nicht jeder Arbeitnehmer 35 bis 40 Tage bezahlten Urlaub im Jahr und die wären erforderlich wollte man alle Ferien und Brückentage hälftig abdecken. Es kann also kein Elternteil gezwungen werden die hälftige Ferienbetreuung zu übernehmen. Die Planung obliegt dem Hauptbetreuenden . Es muss sichergestellt sein, dass die Kinder je nach Alter entsprechend beaufsichtigt werden können (Ferienaktionen,Schulkindbetreuung,Feriencamps etc.)

Der barunterhaltszahlende Elternteil ist nicht berechtigt den Barunterhalt der Kinder für die Zeit in der sie sich bei ihm aufhalten anteilig zu kürzen. Auch nicht, wenn diese sich 3 Wochen in den Sommerferien bei ihm aufhalten und er vielleicht sogar mit ihnen in den Urlaub fährt. Der Barunterhalt gehört den Kindern, er wird nicht dem Hauptbetreuenden als Lohn für die Betreuung der Kinder gezahlt! Die Kinder müssen auch keinen anteiligen Barunterhalt zu dem Umgängen mitbringen!


Für den Hauptbetreuenden ist es immer eine schwierige Angelegenheit die Kiddies immer gut versorgt zu haben, wenn man selbst mal nicht kann. Das ist das Schicksal von Elternsein. Es ist schön, wenn der andere Elternteil seine elterlichen Möglichkeiten mit als Ressource einbringt. Wenn der Papa also wenn die Schulzeit beginnt zwei Wochen oder mehr Sommerferien am Stück Zeit mit Kindern verbringen kann und möchte ist dies schön für beide Seiten, denn die Kinder sollen ja auch den Alltag mit dem nicht hautpbetreuenden Elternteil kennenlernen und nicht nur die tolle Spielzeit für eingeschränkte Zeit und der, in eurem Fall Papa, hat Zeit seine Kinder wirklich kennenzulernen und nicht nur das auf "ich benehm mich gut, dann hat man mich lieb" erstarrte Gesicht zu kennen. Es besteht aber kein Recht darauf- für keinen der Beteiligten!

Also nicht streiten, es lohnt nicht. Forderungen nach Geldleistungen etc. abprallen lassen und ansonsten wie bereits geraten mal eine Beratungstelle aufsuchen um die Grenzen für alle abzustecken.
13.08.2015, 09:19 Uhr | bke-Clara-Winzenberg
Hallo mijoan,

herzlich willkommen in diesem Unterforum der Virtuellen Beratungsstelle!

Sie schildern uns die Konflikte, die Sie mit Ihrem Ex-Mann im Zusammenhang mit dem Umgang und der Ferienregelung haben. Zum einen ist es in der Regel so, dass der Umgangsberechtigte die Kosten zu tragen hat und zum anderen erwarten Sie natürlich, dass auch er seine Tochter während der Ferien nimmt, da Sie ebenfalls nur über die üblichen Urlaubstage verfügen.

Tief in Ihrem Inneren empfinden Sie Groll, weil er schließlich gegangen und weggezogen ist! Das ist verständlich! An Ihnen bleibt nun die Hauptverantwortung und die Betreuung der Kinder hängen!

Mit ist nicht ganz klar, ob es ihm um die Zeitanteile des Bringens geht oder um die Kosten und wieviel Zeit das Bringen beansprucht!? Ihre kleine Tochter wird den Kontakt zum Vater benötigen.

Ein erster Schritt könnte ein gemeinsames Gespräch mit dem zuständigen Jugendamt sein. Die Fachkräfte können dort über Rechte und Pflichten aufklären und sich auch darin geschult, schwierige Gespräche mit Eltern zu führen, bzw. durch Gespräche zu Vereinbarungen zu gelangen.
Ein nächster Schritt kann ein Gang zum Familiengericht sein, der für alle Beteiligten Zeit und Nerven kostet. Darüber hinaus bedeutet ein Urteil nicht, dass es auch befolgt wird, so jedenfalls sind unsere Erfahrungen vor Ort…Was denken Sie, ist für Sie wichtig?

Herzliche Grüße
Bke-Clara-Winzenberg *smiling*
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: bke-Clara-Winzenberg
11.08.2015, 07:19 Uhr | Ruba
Hallo mijoan,
Deinem Mann stehen die Hälfte der Ferien zu und wenn es hart auf hart kommt, kannst Du auch gerichtlich durchsetzen, dass er das Kind (bei den beiden Großen dürfte das ja nicht mehr das Problem sein) genau für diese Zeit nimmt. Bezüglich des Holens und Bringens bist Du ja schon informiert.
Ob sich das "Kämpfen" lohnt, musst Du selber entscheiden - am besten holst Du Dir beim Jugendamt Hilfe. Dort kannst Du Dir auch schriftlich geben lassen, wozu Dein Ex verpflichtet ist, dann bist Du auf der sicheren Seite.
LG

Treffer: 7

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