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24.08.2015, 09:06 Uhr | Aroree
Hallo liebes Forum,

nachdem ich herausgefunden habe, das mein Partner fremd bandelt und dieser Person Unwahrheiten erzählt und mich belügt, er liebe mich und arbeite an sich damit die Beziehung funktioniert, während er ihr schreibt er sei nur noch wegen der Kinder hier... habe ich meinem Partner mitgeteilt er solle gehen... seitdem ist hier noch mehr als vorher die Hölle auf Erden... in den ersten Wochen beschimpfte er mich massiv... ich hätte ihn 15 Jahre lang gedemütigt und entwürdigt ist noch das netteste... dabei hat er mich die komplette Zeit der Beziehung versucht mich zu entwerten und zu demütigen... das gleiche macht er bei unserem großen Sohn...die kleine Tochter wird hochgehalten... Sohnemann macht nichts richtig... ich bin an allem Schuld, wenn die Kinder nicht so funktionieren wie er sich das wünscht droht er mir den Kontakt mit ihnen abzubrechen...


Soweit unsere Situation nur kurz zusammengefasst... wenn auch etwas wirr...aber wenn ich alles erzähle was hier momentan los ist schreibe ich morgen noch....

die Wohnung ist gemeinsam gemietet...ich kann ihn also nicht einfach vor die Tür setzen...selbst der Frist die ich ihm gesetzt habe (bis 01.11 er hatte mehr als 3 Monate) meint er sich entziehen zu können, indem er mir mit Polizei und Anwalt droht...aber so kann es doch für die Kinder und mich nicht weiter gehen... er zerbricht mir den Jungen...

Welche Möglichkeiten habe ich??

Lieben Gruß

A.
01.09.2015, 19:34 Uhr | BabyOne
Pauliprinzessin schrieb:
Wieso kündigen?


Deswegen, weil er sonst einfach zum Gericht gehen und eine einstweilige Verfügung beantragen kann, die er innerhalb kürzester Zeit bekommen würde. Er ist Mieter, und ohne Kündigung hat er ein Recht die Wohnung zu bewohnen.

Wie schon gesagt wurde, wenn er sich dauerhaft weigert zu gehen, ist der nächste Weg der zum Gericht, einen Beratungshilfeschein beantragen, und dann zum Anwalt. Wenn es bis dahin in der Wohnung nicht auszuhalten ist, muss man schauen wie man sich und die Kinder vorübergehend aus der Schusslinie bekommt.
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: BabyOne
"Gute Erziehung heißt zu verbergen, wie viel wir von uns selbst halten und wie wenig von anderen." (Mark Twain)
30.08.2015, 12:45 Uhr | Pauliprinzessin
Louise-19 schrieb:
Hallo, Aroree,
es gibt im Internet extra Ratgeberseiten und Foren dafür, wie man in solchen Situationen am besten mit solchen Menschen,
die ja in gewisser Hinsicht krank sind, umgeht.
Ich kenne mich damit so genau nicht aus, aber Du kannst Dich nicht darauf verlassen, daß derjenige "normal" reagiert.
Bitte informiere Dich.
Alles, was Dir hier geraten wird, kann falsch sein, weil es sich auf "normale, durchscnittliche, langweilige, faule, schlechtgelaunte" Männer bezieht, und nicht auf NPS.
Paß bitte gut auf Dich auf.
Viele Grüße,
Louise


Klar, man kann die ganze Zeit Entschuldigungen für Verhaltensweisen suchen und damit nichts ändern sondern als "Opfer" immer kleiner werden. Meine Erfahrungen und Tipps beruhen auf der Tatsache dass der Mann den ich rauswerfen musste ein Schläger, Quartalsalkoholiker und Psychopath war. Ist er heute noch, aber heute interessiert es mich nicht mehr. So lange er dem Kind nichts tut, das hat er nie, kann er leben wie er will. Die Drohungen die ich jetzt noch von ihm erhalte gehen immer gleich schlichtweg an mir vorbei oder werden von anderen Stellen geahndet. Alle Versuche mir noch zu schaden sind in den letzten Jahren immer so ausgegangen, dass er einen Schaden davontrug. Allerdings würde ich nicht mehr mit ihm allein in einer Wohnung sein wollen, aber das ist ja auch nicht nötig. Wer ihn sieht denkt immer erstmal was für ein netter, gut aussehender höflicher liebevoller Mensch. Hinter seine Fassade kann fast niemand blicken. Ich kann es sehr gut nachfühlen wie es der TE geht. Wenn ich erinnert werde passiert es mir heute noch, dass ich das Zittern bekomme und es ist schon 7 Jahre vorbei.
Was ich nicht wollte war mich und Kind verstecken, denn dann bleibt man immer Opfer.
30.08.2015, 12:14 Uhr | Pauliprinzessin
Wieso kündigen? Der Mann ist unzumutbar für dich und die Kinder, also fliegt er raus. Dass er die Miete noch überweist , das macht er doch weil er dir und den Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet ist. Die Wohnung gehört deiner Familie. Sie müssen ihm nicht kündigen, aber du kannst ihn aus der Wohnung rauswerfen und würdest dazu auch die Unterstützung erhalten. Es ist klar, dass er sich ggf. wehren wird. Aber willst du dich klein machen lassen?
Schaffe Fakten! Geh am Montag noch zum Jobcenter mit dem ausgefüllten Antrag unter dem Arm und allen Papieren die benötigt werden. Mach dem Kerl Feuer unterm Hintern. Es kann dir nichts passieren ! Er wird erstaunt sein wie entschlossen Du endlich mal bist. Und sollte er dann laut werden oder noch schlimmeres, dann ruf die Polizei, dann ist er noch schneller draußen und Du hast gleich ein Protokoll darüber. Da Familie im Haus lebt hast Du Schutz und Zeugen!
Außerdem empfehle ich dir dringend mal einen Therapeuten aufzusuchen. Am besten jemanden der auch systemisch arbeitet. Dann kommst du seelisch mal wieder klar. Mir hat es sehr geholfen und mir wurde so einiges klar.
29.08.2015, 17:51 Uhr | Aroree
Pauliprinzessin wie??? Ich kenne nur die Möglichkeit auf Eigenbedarf zu kündigen...und dann hat er nochmal 6 Monate Zeit auszuziehen...ich weiß nicht ob ich das noch so lange dann aushalte...denn er würde es garantiert bis zum letzten Tag ausreizen... denn er hat ja das Recht darauf, er zahlt ja die Miete... er sucht solange bis er eine angemessene Wohnung findet... und er findet an jeder etwas auszusetzen bisher...

Habe Angst das das JA denkt ich rede schlecht über ihn....denn er wird das Gegenteil behaupten... er kann nach Aussen sehr überzeugend sein...so mancher tut sich erstmal schwer zu glauben, was ich erzähle...
ich war mal eine lebenslustige Frau... die gerne und viel gelacht hat..die viel unternommen hat...ich hab da teilweise keine Kraft mehr für...

Louise-19 ich begebe mich mal auf die Suche
26.08.2015, 09:32 Uhr | Louise-19
Hallo, Aroree,
es gibt im Internet extra Ratgeberseiten und Foren dafür, wie man in solchen Situationen am besten mit solchen Menschen,
die ja in gewisser Hinsicht krank sind, umgeht.
Ich kenne mich damit so genau nicht aus, aber Du kannst Dich nicht darauf verlassen, daß derjenige "normal" reagiert.
Bitte informiere Dich.
Alles, was Dir hier geraten wird, kann falsch sein, weil es sich auf "normale, durchscnittliche, langweilige, faule, schlechtgelaunte" Männer bezieht, und nicht auf NPS.
Paß bitte gut auf Dich auf.
Viele Grüße,
Louise
26.08.2015, 09:31 Uhr | Pauliprinzessin
Aroree- in Familienbesitz deiner Familie ? Na dann umsobesser. Sollte der KV nicht innerhalb kurzer Zeit das Weite suchen, dann hast Du alle Chancen mittels Anwalt in äußerst kurzfristig auf die Straße zu setzen. Lass dich nicht einschüchtern. Ich weiß es ist schwer jetzt Stärke zu zeigen....
Beim Jugendamt kannst Du alles sagen, was sollte da negativ wirken?
Erstmal geht es ja jetzt darum den Mann kurzfristig aus der Wohnung zu katapultieren. Außerdem schon mal die Vorbereitung von Barunterhalt für die Kinder (Jugendamt Beistandschaft)
Wenn Du weißt dass Du demnächst auf ALG 2 angewiesen sein wirst- das kannst Du auch jetzt schon beantragen. Denn wenn ihr euch trennt dann geht das sogar innerhalb der Wohnung- also ab sofort! - damit wärest Du schon mal mit eigenem Geld versorgt- ich kenne es leider, dass man kurzerhand das Haushaltsgeld aus der Kasse nimmt und sich nicht mehr darum kümmert ob die Frau noch was zu essen hat. Denn Du bist ja größtenteils jetzt auf sein Einkommen angewiesen. Eine Kontoverfügung kann man innerhalb von Minuten sperren. Da wäre deinerseits Vorsorge zu treffen!
Also mach deinen Rücken gerade und dann los. Hilfe und Unterstützung erhälst Du. Sollte man dich beim Jobcenter mit der Masche- soziale Verantwortung - abwimmeln, dann ziehst du dir den Antrag aus dem Netz und gibst ihn nachweislich ab- das kannst Du auch bei jeder anderen Behörde die sind dazu verpflichtet ihn weiter zu leiten. Entgegen der Aussagen der Sachbearbeiter ist zum Nachweis der Trennung keine Abmeldebestätigung des Mannes notwendig! Es zählt alleine deine Angabe- ihr seid getrennt, wirtschaftet ab sofort selbständig.Dann bist Du deine BG mit den Kindern und Mann wird vermutlich Post bekommen vom Jobcneter!
25.08.2015, 23:36 Uhr | Aroree
Louise-19 leider vermute ich genau dies mittlerweile selbst...es spricht zuviel dafür...allerdings weiß ich nicht was du für Vorsichtsmaßnahmen meinst... mein Sohn ist mittlerweile soweit das er seinen Vater ablehnt...da kommt alles gut reden nicht mehr gegen an...am Anfang der Beziehung war ich jung und verliebt...und wollte es ihm recht machen...man merkt irgendwann das man das nicht kann...und fängt an sich zu wehren und selber den Mund aufzumachen...

BabyOne wir sind nicht verheiratet. Die Wohnung ist in Familienbesitz und an uns beide vermietet worden...der einzige Weg den ich momentan sehe ist ihn per Eigenbedarf hinaus zu bekommen...

Pauliprinzessin geht das so einfach das ich als alleiniger Mieter eingetragen werde? Wohnungen suche ich ihm auch raus...aber er will sich ja verbessern aber für möglichst wenig Geld...
Ja dann werde ich mich weiter einschränken müssen...kochen tue ich eh schon nur noch für die Kinder...mehr raus gehen tue ich auch...denn das war ihm immer ein Dorn im Auge wenn ich mich mit meinen Freunden getroffen habe...

bke-Robert-Baldini Die Wohnung ist wie beschrieben in Familienbesitz, meine Mutter wohnt ebenfalls im Hause, so das ich es eigentlich nicht einsehe auszuziehen...denn wir haben durch die Familie eine sehr günstige Miete... und den Kindern und mir würde dann auch die Unterstützung durch meine Mutter fehlen...
Mediation etc. wird er denke ich nicht daran teil nehmen oder sich bei demjenigen hervortun als Opfer... denn er kann durchaus sehr charmant sein...für meinen Sohn werde ich jetzt psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen, damit er diesen ganzen Mist verarbeiten kann... welcher Vater sagt zu seinem Kind "Du schaffst nicht mehr als ein Jahr auf dem Gymnasium"? wie kann man ein Kind so demotivieren bevor er überhaupt den ersten Tag auf der Schule ist????

Meine finanzielle Lage ist nicht gut...ich werde ALG 2 beantragen müssen, da ich für die Kleine zuhause war...ich hatte einen Nebenjob der aufgrund der Schließung des Betriebes nun zum 30.09 ebenfalls weg fallen wird...wie sagt man so schön...Der Teufel sch... immer auf den dicksten Haufen...

Ich habe ehrlich gesagt Angst davor mich ans Jugendamt zu wenden, was darf ich dort erzählen, was wird mir als schlecht machen des Vaters negativ ausgelegt?

Ich könnte wie gesagt Romane über sein Verhalten dem Sohnemann und auch mir gegenüber schreiben...

Ich danke euch für euren Rat

A.
24.08.2015, 18:47 Uhr | Louise-19
Hallo, Aroree,
ich hoffe, ich irre mich, aber
Du schreibst, Dein Partner hat Dich in den letzten 15 Jahren gedemütigt und entwertet,
und tut das jetzt mit Eurem Sohn,
und Du hast Angst, daß er den Jungen kaputtmacht.
Daher halte ich es für möglich , daß er an narzißtischer Persönlichkeitsstörung oder ähnlichem leiden könnte.
Ich schlage vor, daß Du das googelst, um zu überprüfen, ob es zutreffen könnte.
In dem Fall mußt Du besondere Vorsichtsmaßnahmen beachten.
Paß auf Dich auf.
Alles Gute,
Louise
24.08.2015, 17:15 Uhr | BabyOne
Hallo Aroree,

habe ich das richtig verstanden, ihr wohnt noch zusammen und du hast ihm eine Frist bis 01.11. gesetzt zum Ausziehen? Seid ihr verheiratet?

Es ist schon richtig, es ist auch seine Wohnung und von heute auf morgen kannst Du ihn nicht vor die Tür setzen. Entweder einer von beiden geht freiwillig (haftet dann aber so lange für Mietschulden, bis der Mietvertrag auf den anderen alleine umgeschrieben wurde!) oder es muss eine gerichtliche Entscheidung dazu getroffen werden. Bei Ehepartnern kann das Gericht einem die Ehewohnung zur alleinigen Benutzung zuweisen. Sollte er gewalttätig sein, kannst Du die Polizei rufen und diese kann ihn für einen begrenzten Zeitraum aus der Wohnung weisen.

Du kannst entweder selber einen Anwalt bezahlen oder - wenn Dein Einkommen dafür nicht reicht - beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen und damit einen Anwalt beauftragen. Vorher würde ich Deinen Mann aber darauf hinweisen, dass er gegebenenfalls Deinen Anwalt zahlen muss, wenn er dich dazu zwingt zum Anwalt zu gehen - je nach Einkommensverhältnissen ist er Dir nämlich unterhaltspflichtig, und zum Unterhalt zählen dann auch die notwendigen Anwaltskosten. Evtl. wird ihn das motivieren, doch einer einvernehmlichen Lösung zuzustimmen. Dass ihr so nicht zusammen leben könnt, wird er irgendwann doch auch einsehen müssen.
"Gute Erziehung heißt zu verbergen, wie viel wir von uns selbst halten und wie wenig von anderen." (Mark Twain)
24.08.2015, 14:15 Uhr | Pauliprinzessin
Dein Problem ist, dass dich dein Mann nicht ernst nimmt und ihr beide im Mietvertrag steht.
Ihn aus der Wohnung zu bekommen wird daher eventuell nur mit Hilfe eines Anwaltes funktionieren, es sei denn es kommt zu häuslicher Gewalt (die muss nicht unbedingt erst ein blaues Auge bedeuten- auch psychische Gewalt ist Gewalt!) Aber das hoffe ich mal nicht...

Du lässt dich natürlich auch einschüchtern, er droht mit Anwalt - soll er doch- was soll der machen ?

Geh mal zu einer Beratungsstelle und auch zu einem Anwalt. Wenn Du nur geringes Einkommen hast, dann kannst du dir - in der Regel beim Amtsgericht- einen Beratungsgutschein für den Anwalt holen- dann sind nur 10 bis 15 Euro zu zahlen.

Du kannst auch schon mal Kontakt mit eurem Vermieter aufnehmen und ihn bitten dich als alleinige Mieterin der Wohnung zu akzeptieren. Vielleicht hilft der neue Mietvertragsentwurf mit dem freundlichen Brief des Vermieters, dass dieser bereit ist deinen Mann aus dem Mietvertrag zu entlassen ja schon um deinem Mann den Ernst der Lage etwas zu verdeutlichen.

Meine Strategie war eine andere: Zeitung aufgeschlagen, Wohnungsangebote markiert die passen würden- das Telefon in die Hand gedrückt und so lange daneben gestanden bis telefoniert wurde. Klar ich war sogar so freundlich ihn wegen Fahrzeuglosigkeit zu den Besichtigungsterminen zu fahren und draußen zu warten. Da war ihm endlich klar, dass ich nicht nur gesagt habe er soll ausziehen sondern es auch wirklich ernst meinte. Hat zwar etwas länger gedauert als angesagt, aber er war dann weg!
Eine Liste bei gemeinsamen Hausrat kannst Du ihm auch gleich hinlegen- vielleicht auch schon mal ein paar Sachen in Kartons?

Und ab sofort wirst Du weder seine Wäsche waschen noch wirst Du ihm etwas zu essen kochen oder sonstwelche Dienstleistungen für ihn erbringen. Außerdem schon mal erklären,wann er für die Kiddies zuständig ist- Du musst ja abends auch mal weg!
Er muss merken dass deine "Kündigung" ernst gemeint ist !
24.08.2015, 13:24 Uhr | bke-Robert-Baldini
Hallo Aroree,

als neue Nutzerin heiße ich Sie in diesem Unterforum herzlich willkommen.

Zum Wohle Ihres gemeinsamen Sohnes empfehle ich Ihnen mit Hilfe Dritter (Erziehungsberatungsstelle, Mediation) zu einer Einigung zu kommen, auch wenn sich Ihr Beitrag nicht so liest als sei Ihr Mann dazu bereit.
Lassen Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse selbst einen Auszug zu?
Zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten können Sie sich – wenn es um Ihre Kinder geht – mit dem Jugendamt in Verbindung setzen oder evtl. von Vorneherein eine/n Anwältin bzw. Anwalt hinzuziehen, um zumindest rechtlich „auf der sicheren Seite“ zu sein.

Liebe Grüße

Bke-Robert-Baldini

Treffer: 12

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