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24.08.2016, 18:25 Uhr | Jordia
Guten Abend zusammen,


Es ist alles etwas viel was die ganze Vorgeschichte betrifft, deswegen versuche ich mich auf das aktuellste (2016) zu beschränken.....

Meine Tochter ( im Oktober 8 J.)lebt nun sein April 2013 im Haushalt des KV. Wir haben beide geteiltes Sorgerecht. Das sie dort lebt war eine einvernehmliche Entscheidung ohne richterlichen Beschluss.
Nun kam es so das der KV von Jan. 2014 immer wieder irgendwelche fadenscheinigen Anschuldigen beim Jugendamt vortrug damit das Kind nicht zu meinen Umgangswochenenden kommen brauchte.
Ich habe damals nicht vor Gericht für einen Umgang gekämpft, weil ich psychisch und körperlich dazu kaum in der Lage war, dafür trete und beiße ich mir heute noch täglich in den Ars....vielleicht wäre dann das Drama von diesem Jahr überhaupt erst gar nicht passiert.

Nachdem ich nun 2 Jahre lang nur durch Kita und Schule wusste das es der Kleinen gut ging (auf meine Briefe an die Kleine kam nie eine Antwort) bekam ich von einer Bekannten einen Anruf im Juni. Sie besuchte die Kleine schon mal öfter und hatte sich gewundert das der KV nicht mehr auf Anrufe reagierte um ein Treffen zu vereinbaren.
Sie ging an dem Tag einfach ohne vorher anzurufen dorthin und sagte mir dann das dort kein Kind mehr sei.....Das Jugendamt hätte das Kind aus der Schule abgeholt und in Obhut genommen, da man mich angeblich nicht hätte erreichen können hätte man es erstmal in eine Pflegefamilie gesteckt.

Ich habe dann sofort mit Schnappatmung und Herzrasen beim Jugendamt angerufen , die mir dann erklärten man hätte das Kind in Obhut genommen da es in mit Blutergüssen im Gesicht, Rücken und Handflächen übersät gewesen war und die Tochter daraufhin gesagt hat der Vater hätte das getan weil sie trotz Fernsehen Verbot Fernseher geschaut hätte, außerdem soll das Kind wohl wenn der KV Nachtschicht habe nachts allein bleiben und es gäbe noch andere Strafen z.B Schlagen auf die Hand mit einem Kehrblech....

Die Tränen floßen wie die Niagara Fälle..... *crying*

Dann gab es einen Termin mit mir im JA, dann noch einen mit der zuständigen SB für Rückführungen...

Dann war vor 10 Wochen Gerichtsverhandlungen.... Dem KV wurde eine Anti-Aggressionstherapie verbrummt und Hilfe zur Erziehung.
Das JA würde bei Erfüllen der genannten Bedingungen in Betracht ziehen das Kind wieder zum Vater zu lassen.
Mit mir sollen nur Umgangskontakte gemacht werden, begleitet.
Solange würde meine Tochter in der Pflegefamilie bleiben.

Ich habe dem Jugendamt ganz klar gesagt das ich möchte das meine Tochter wieder zu mir kommt und bei mir lebt, schließlich habe ich das Sorgerecht und somit das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Ich möchte nicht das sie wieder zurück zum Vater kommt, aber das JA bezieht mich in nichts ein. Es dauert schon 8 Wochen um einen Termin auf die Reihe zu bekommen damit ein Kontakt mit meiner Tochter statt finden kann.
Der KV war immer noch nicht bei einer Therapie, hat sich auch noch nicht bei einer angemeldet.


Ich komme mir verarscht und vergessen vor. Als wäre ich nur ein Ersatzspieler auf der Reservebank, wie auf´s Abstellgleis geschoben. Ich bin sauer und gleichzeitig tief traurig darüber dass es dem JA scheinbar besset gefällt das Kind in einer Pflegefamilie zu lassen oder zu einem gewalttätigen Vater zu schicken....

Ich bin doch hier, geregeltes Familienleben mit Stiefpapa und Geschwistern, die sie kennt. Immer eine Betreuung zuhause, und auch alles andere wie eventuelle Therapie die sie vllt. braucht um das zu verarbeiten,kann ich ihr geben. Der KV schottet sie nur von allem ab.

Was kann ich da tun? Kann ich überhaupt irgendetwas tun oder ist alles vorbei?
17.07.2017, 09:34 Uhr | marinadiezweite
Hallo Jordia, du ärgerst dich momentan sehr, dass du keine Umgangsmöglichkeiten mit deiner Tochter in Anspruch genommen hast. Und rückblickend ist es sicher auch schade, dass diese auch während deiner Erkrankungen nicht bestanden haben. Aber es nützt ja nichts, sich selbst nun so stark zu ärgern.
Zunächst einmal ist es so, dass auch bei Umgangsrecht die Schule dich wohl nicht angerufen hätte. Dass du wahrscheinlich eher was bemerkt hättest, das mag sein. Auch dann wird dir aber nicht automatisch dein Kind zugesprochen. Es ist vielmehr so, dass die Jugendämter dann angewisen sind, zu prüfen, ob die Mutter, also du, nun ''bessere Verhältnisse'' anzubieten hat als noch vor zwei oder drei Jahren.
Wenn dies nicht als schnelle Entscheidung möglich ist, ist eine Pflegefamilie schlicht und einfach vernünftiger.
Willst du das ändern, musst du vermutlich einen richtigen Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge an dich stellen. Mach dich da schlau.
Ich glaub auch, selbst wenn du vorher alle 14 Tage deine Tochter gesehen hättest, würdest du nicht sofort deine Tochter zugesprochen bekommen.
Versuch jetzt unabhängig von Therapien des Vaters für dich den Kontakt zu deiner Tochter zu bekommen und zu halten. Vielleicht gibt es dann bald eine Möglichkeit, dass die Tochter zu dir kommen darf.
Ich glaube, das Aufenthaltsbestimmungsrecht nützt dir momentan wenig, da es da mehr um unangemeldete Umzüge des erziehenden Elternteils geht.
Die Schule kann nicht einfach dich beauftragen. Und eine Pflegefamilie ist übrigens kein Albtraum. Vor einigen Tagen war abends ein sehr interessanter Bericht über Pflegeeltern auf Zeit.
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: marinadiezweite
17.07.2017, 08:43 Uhr | bke-Kai-Menke
Hallo mia1984,

als Moderator begrüße ich Sie ganz herzlich hier im Elternforum.
Sie möchten Kontakt aufnehmen zu Jordia, da Sie sich in ihrer Situationsbeschreibung sehr widerzufinden scheinen. Gerne können Sie hier auch ein eigenes Thema eröffnen. Wir überlegen gerne hier mit Ihnen zusammen, wie eine Unterstützung für Sie aussehen könnte.

Herzlicher Gruß
bke-Kai-Menke
17.07.2017, 03:18 Uhr | mia1984
Hallo jordia. Du erzählst fast genau mekne Geschichte. Bin aber noch mitten drin. Bitte melde dich. Weiß nicht weiter. LG mia
25.08.2016, 15:08 Uhr | bke-Clara-Winzenberg
Hallo Jordia,

als Moderatorin in diesem Unterforum der Virtuellen Beratungsstelle begrüße ich Sie herzlich!

Ihre Tochter ist in einer Pflegefamilie untergebracht worden, nachdem der Vater sie misshandelt hat. Sie selber haben in den vergangenen zwei Jahren keine persönlichen Kontakte zu Ihrer Tochter gehabt, würden dies jedoch nun gerne ändern. Ihr körperlicher und psychischer Zustand habe Sie daran gehindert, sich um das Kind zu kümmern.

Schön, dass es Ihnen besser geht und Sie sich wieder kümmern wollen. Wenn Sie sorgeberechtigt sind und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, haben Sie eigentlich das Gesetz auf Ihrer Seite...Das Jugendamt hat die Aufgabe, Kinder zu schützen und das ist in dem Fall Ihrer Tochter notwendig. Offenbar hat das Jugendamt bezüglich beider Elternteile Bedenken, so dass Sie zunächst Vertrauen aufbauen müssen und sich überzeugend als stabile zuverlässige, schützende und versorgende Mutter zeigen müssen. Das geht nur über Geduld, Zuverlässigkeit und Kontinuität. Ebenfalls müssen Sie vorsichtig während der Besuchskontakte die Beziehung zu Ihrer Tochter wieder aufbauen und festigen. Ihre Tochter fühlt sich verlassen und alleine, wahrscheinlich ungeliebt und ist von beiden Elternteilen zutiefst enttäuscht. Das Vertrauen zurückzugewinnen benötigt Zeit! Vielleicht gelingt es nicht....

Möglicherweise wird ein Gutachten erstellt werden, in dem die Erziehungsfähigkeit zum Thema wird. Das wird das Jugendamt entscheiden. Sie könnten sich an eine Beratungsstelle wenden und dort gemeinsam überlegen, was zu machen ist. Eventuell erhalten Sie mehr Gehör, wenn jemand von der Beratungsstelle dabei ist. Sie werden einen langen Atem benötigen. Die Haltung des Jugendamts, sorgfältig zu prüfen, wo Ihre Tochter in Sicherheit leben kann, ist für mich fachlich gut nachvollziehbar.

Gerne tauschen wir uns hier weiter mit Ihnen aus.

Herzliche Grüße
bke-Clara-Winzenberg *smiling*
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: bke-Clara-Winzenberg
25.08.2016, 14:25 Uhr | Louise-19
Hallo, Jordia,
ich schlage vor, daß Du alle Umgangskontakte mit Deiner Tochter wahrnimmst,
egal wie , begleitet oder unbegleitet,
wenige Stunden, oder ein halber Nachmittag.

Je mehr und öfter Du sie siehst, desto besser.

Außerdem schlage ich vor, daß Du Dir einen Anwalt für Familienrecht nimmst.
Alles Gute,
Louise
24.08.2016, 19:05 Uhr | Jordia
Der Schule waren meine Kontaktdaten durchaus bekannt, dem Jugendamt meine Adresse und meine Email.
Ich habe ja bis kurz vor diesem Vorfall monatlichen Kontakt mit der Schule gehabt. Telefonisch oder schriftlich.

Das ich mich vorher um keinen Kontakt bemüht habe lag an physischen Erkrankungen und dadurch bedingte psychischen Problemen. Die aber alle auskuriert sind.

Das man meine Tochter nicht einfach so in meine Familie rein "schubst" ist mir durch aus bewusst. Das verlange ich ja auch nicht.
Ich verstehe aber nicht warum überhaupt an einer Rückführung zum Vater gearbeitet wird und das vorrangig und bei mir nur Umgangskontakte heraus gearbeitet werden sollen.
Ich habe auch nicht alles richtig gemacht, das weiß ich, und ich mag mich deswegen auch nicht sonderlich, könnte mir deswegen immer wieder in den Hintern beißen, aber ich habe niemals meiner Tochter körperlicher Gewalt angetan.
24.08.2016, 18:36 Uhr | Pauliprinzessin
Das ist eine Sache die du sicher nur mit anwaltlicher Hilfe geregelt bekommst.
Da ist ein Vater, der das Kind misshandelt und vernachlässigt hat
Da ist eine Mutter, die das Kind seit wohl mehr als zwei Jahren nicht mehr gesehen hat und sich nicht besonders gekümmert hat um das zu ändern. Ansonsten wäre deine Erreichbarkeit zumindest in der Schule oder der Betreuung bekannt gewesen....

Beide Elternteile erscheinen dem Jugendamt derzeit nicht geeignet tatsächlich für das Kind auch zu sorgen.

In erster Linie ist hier das Kind zu sehen- beim Vater misshandelt und die Mutter kennt es nicht...Das Kind einfach so in eine "fremde " intakte Familie zu schubsen erscheint für das Jugendamt auch keine Lösung zu sein. Zumal das Kind in dieser Familie in 2013 wohl nicht gewünscht war- so scheint es jedenfalls.
Man kann dir so schnell nicht die Sorge für dein Kind absprechen, man schaut aber genauer hin, wenn so eine Konstellation vorliegt ob es gut für das Kind sein kann, dass es jetzt zur Mutter erstmal kommt und dann nach Therapie wieder zurück zum Vater geht ?????

Treffer: 8

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