bke-Elternberatung

bke-Elternberatung anonym
kostenfrei
datensicher
Bundeskonferenz für
Erziehungsberatung e.V.

Forum - Themenansicht

15.10.2016, 22:44 Uhr | besorgte-mutti
ich weiß nicht wie ich das Thema anfangen soll...

dann gleich mal die konkrete Frage:
sind Kinder in JEDEM FALL verpflichtet, später ihrem Eltern Elternunterhalt zu bezahlen? Oder gibt es da Ausnahmen?
Und welchen Sinn hat es, wenn man Kinder (nicht mal Teenager, sondern wirklich noch Kinder!!!) jetzt schon an den Kopf knallt, dass sie gefälligst später für ihren Vater aufzukommen haben?

Sachlage:
2 Kinder die getrennt vom Papa aufwachsen von Anfang an. Umgang findet 14tätig statt für 2-3 Stunden (aber eher unregelmäßig; denn wenn Mann keine Lust hat fällt der Umgang auch schon gerne mal aus). Eine persönliche Bindung zwischen Kindern und Vater besteht nicht. Interesse am Leben der Kinder ist ebenfalls nicht vorhanden. Umgangstermine sind eher die "Pflicht" (Hauptsache dann Zeitvertreib).Telefonkontakte / E-Mailkontakte finden nicht statt. Keine Teilnahme an persönlichen "Terminen" der Kinder; kein Informationsaustausch, weil es schlichtweg nicht von Interesse zu sein scheint.

Vll. gibt es hier ja jemanden, der mir ein bisschen was dazu schreiben kann. Aber bitte nur hilfreiche Beiträge.
20.10.2016, 18:21 Uhr | bke-Georg Reuber
Hallo "besorgte Mutti",

ich kann nicht so richtig rekonstruieren, ob sich hinter der Aussage Ihres Ex-Mannes Bedürfnisse verbergen, die nur dem Unterhalt zuzuordnen sind. Stecken dahinter vielleicht auch Ängste?

Finanziell gesehen gibt es klare Vorgaben vom Staat. Ein Selbstbehalt steht Einzelnen als auch Familien zu und der ist recht großzügig bemessen. Darüber hinaus existiert ein "Schonvermögen", in dem auch angemessene Immobilien nicht angerechnet werden.

Die aktuellen Zahlen können Sie im Internet frei recherchieren. Eine Nachberechnung bzw. Abänderung erfolgt in unregelmäßigen Abständen, dahingehend möchte ich hier keine Zahlen abbilden und auch auf die Antworten der anderen User verweisen.

Beste Grüße
BKE-Georg-Reuber
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: bke-Georg Reuber
16.10.2016, 19:47 Uhr | AnjaLe
Hallo,

in "jedem Fall" ist Quatsch. Es kommt immer auf den Einzelfall an, insbesondere spielt die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kinder eine Rolle. Der Selbstbehalt liegt bei 1250 Euro des monatlichen Einkommens plus 440 Euro bei Ledigen und 770 Euro bei Ehepaaren. Hinzu kommen weitere Freibeträge wenn Kinder da sind oder in eine Altersvorsorge investiert wird, und und und ... . Meist geht es dabei um Heimunterbringung, wenn Rente/Pflegegeld nicht reicht

Sich da jetzt schon Gedanken und verrückt zu machen bringst absolut nichts. Es ist mehr eine rechtlcihe Frage, dazu stehen etliche Urteile und Fallbeispiele im Netz.

LG
Anja
16.10.2016, 18:55 Uhr | BabyOne
Hallo,

es ist richtig, dass es unter nahen Angehörigen eine gegenseitige Unterhaltspflicht gibt, die in der Tat auch in beide Richtungen geht. Das setzt aber natürlich immer voraus, dass der eine den Unterhalt braucht, weil er sich nicht selbst versorgen kann, und dass der andere in der Lage ist, Unterhalt zu leisten.

Ehrlich gesagt bin ich skeptisch, wenn Du schreibst, dass es "keine" Beziehung zwischen Vater und Kindern gibt. Es mag nicht die ideale oder nicht einmal eine besonders enge Beziehung sein, aber es gibt mehr oder weniger regelmäßigen Umgang, also gibt es auch eine wie auch immer geartete Beziehung. Ich meine auch nicht - falls das der Hintergrund Deiner Frage sein sollte - dass der Vater den Kindern damit etwas Schlechtes antut, wenn er ihnen sagt, dass auch Kinder manchmal für ihre Eltern aufkommen müssen. Erstens ist das richtig, und zweitens kann es durchaus einen erzieherischen Hintergrund haben. Ich kann mir durchaus vorstellen, sowas zu einem Kind zu sagen (sei es ernsthaft oder auch scherzhaft), beispielsweise wenn ich das Gefühl habe dass das Kind sehr fordernd und undankbar ist und quasi der Meinung ist, dass Eltern immer absolut alles für ihre Kinder zu tun haben.
"Gute Erziehung heißt zu verbergen, wie viel wir von uns selbst halten und wie wenig von anderen." (Mark Twain)
16.10.2016, 00:11 Uhr | Ruba
Du meist also, der Vater Deiner Kinder erläutert ihnen jetzt schon, dass sie ihm später Unterhalt zahlen?
Das ist selbstverständlich Blödsinn. Natürlich sind sie ihm gegenüber unterhaltspflichtige wenn er bedürftig und sie leistungsfähig sind, aber diese Information ist für Kinder völlig irrelevant. Allerdings belastet es Kinder m.E. auch nicht weiter , da es ja die ferne Zukunft betrifft.

Treffer: 5

Sollten in diesem Thema Inhalte veröffentlicht worden sein, die rassistischen, pornographischen bzw. menschenverachtenden Inhalts sind oder gegen die guten Sitten verstoßen, bitten wir Sie, den Moderator zu benachrichtigen.

Aktuelle Gruppenchats

bke-Jugendtreff "Good Vibes only"
25.04.24 17:30
Fachkraft bke-Helena-Faber
1 Stunde(n) - 6 Minuten

Elternberatung im Gruppenchat
26.04.24 20:00
Fachkraft bke-Meggie-Mo

Elternberatung im Gruppenchat
28.04.24 20:00
Fachkraft bke-Sven-Galu

Aktuelle Themenchats

"Über den eigenen Schatten springen" Eltern-Jugend-Themenchat
26.04.24 19:30
Fachkraft bke-Helena-Faber

Eltern - Jugendchat
02.05.24 20:00
Fachkraft bke-Sven-Galu

Trennung Scheidung Umgang
20.05.24 20:00
Fachkraft bke-Sven-Galu

Beratungsstellensuche

Zur Suche bitte Ihre PLZ eingeben und Enter drücken.