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20.12.2016, 16:38 Uhr | Schwierigkeiten
Kurz: Mein Mann hat mit Seiner Ex-Freundin ein Kind. Das Sorgerecht wurde im damals nicht erteilt. Mit der Ex-Freundin hat er viereinhalb Jahren gelebt, bis er erfahren hat, dass sie einen anderen hat. Der ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Dem wurde versprochen, dass er das Kind jeder Zeit sehen kann. Das Kind hat er zwei mal sehen dürfen... Dann konnte er die Ex-Freundin nicht mehr erreichen, nicht telefonisch, nicht per Mail. Was er erfahren hat, die Ex-Freundin hat drei Monaten nach dem Auszug von meinem Mann geheiratet, Monat später wurde auch der Name vom Kind geändert. Jetzt nach sieben Jahren meldet sich das Jugendamt wegen dem Unterhalt. Wurde auch Kontakt mit der Kindesmutter aufgenommen. In dem ersten Gespräch sagte sie, dass Kind möchte den Papa sehen aber das geht so schnell nicht, dass Kind muss vorbereitet werden. Drei Monaten abgewartet, noch mal angerufen. Die Antwort lautet: das Kind(11 Jahre) hat mit Papa zur Zeit abgeschlossen, dass kann sich vielleicht in vier Wochen wieder ändern... Wer kann in so einer Situation helfen? Ich persönlich kann das alles nicht verstehen. Man kommt an dieses Kind nicht dran. Und ich bezweifle, dass das Kind die Wahrheit kennt. Schwierig das alles.
Hilfe
22.12.2016, 14:55 Uhr | bke-Robert-Baldini
Hallo!

Auch ich gehe davon aus, dass „das Kind ein Recht hat, seinen Papa zu sehen“ und Ihr Mann seinen Sohn. Gleichzeitig stellen Sie/ich fest, dass dem Kind dieses Recht offenbar verwehrt wurde, wodurch eine Beziehung zum Kindsvater in dieser Altersspanne kaum entstehen konnte.
Von daher ist auf das Gespräch mit einer Fachkraft der Diakonie zu setzen, wie es weiter gehen kann.

Ich schrieb nicht von Geschenken, sondern über eine Möglichkeit, den Kontakt zu halten, wobei Ihr Mann seinen Sohn nicht mit Aussagen über die Kindsmutter belasten sollte. Dadurch würde das Kind in einen Loyalitätskonflikt gebracht werden. Insofern wünsche ich Ihrem Mann, dass es im Beisein einer dritten Person zunächst einmal zu einer Klärung zwischen den Elternteilen kommt und er Unterstützung bei der Umsetzung des Umgangsrechtes bekommt.

Viele Grüße

Bke-Robert-Baldini
21.12.2016, 19:24 Uhr | Schwierigkeiten
Hallo! Vielen Dank für Ihre Antwort
Es geht nur um Umgangsrecht. Das Unterhalt ist geregelt. Vielleicht haben Sie mich falsch verstanden. Mein Mann hat mit seinem Kind viereinhalb Jahren zusammen gelebt. Erst nach der Trennung dürfte er das Kind nur zweimal sehen. Danach kamen Ausreden von Kindesmutter wie: Geburtstag in der Familie, Kirmis, wir haben an dem Wochenende was vor ect...Nach drei Monaten nach der Trennung hatte die Kindesmutter den Namen vom Kind geändert. Man konnte sie plötzlich nicht mehr finden, sie sind umgezogen. Man hatte versucht sie zuerreichen aber vergeblich. Es wurden keine Mails, sms beantwortet, keine Anrufe entgegen genommen. Sieben Jahren sind vergangen und jetzt meldet sich die Kindesmutter wegen Unterhalt, weil sie ist kurz vor der Scheidung. Mein Mann darf das Kind nicht sehen, weil angebllich das Kind mit Papa abgeschlossen hat. Ich glaube, dass das Kind gar nicht weiss, dass seine Mutter im Kontakt mit dem Papa steht. Der Papa könnte dem Kind Brief schreiben, aber da sollte die Kindesmutter nicht schuldig drin erscheinen. Quasi das Kind darf die Wahrheit nicht wissen. Das Jugendamt hat an eine Diakonie verwiesen. Ob da geholfen wird? Und laut Kindesmutter man darf nichts unternehmen... Und Sie sagen Geschenke... Man hätte sich gewünscht, dass mit dem Kind jemand reden würde. Das Kind hat das Recht seinen Papa zu sehen. Und ich glaube dieses Recht wurde ihm damals weggenommen und heute auch..
Hilfe
21.12.2016, 12:53 Uhr | bke-Robert-Baldini
Hallo Schwierigkeiten,

im Unterforum „Trennung …“ unserer Online-Beratungsstelle heiße ich Sie herzlich willkommen.

Wenn ich Sie richtig verstehe, enthält Ihre Anfrage 2 Aspekte: Unterhalt und Umgang
Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass Ihr Mann seine Vaterschaft seinerzeit anerkannt hat, woraus sich ein Unterhaltsanspruch ergibt. Bei der Namensänderung setze ich voraus, dass der Sohn Ihres Mannes vom jetzigen Ehepartner der Kindsmutter adoptiert wurde, wozu meines Erachtens eine Stellungnahme Ihres Mannes erforderlich gewesen wäre und möglicherweise mit der Adoption kein weiterer Unterhaltsanspruch bestanden hätte.
Da ich aber die Einzelheiten nicht kenne und kein Jurist bin, wären die Fragen, die sich daraus ergeben, mit dem Jugendamt oder im Rahmen einer Rechtsberatung zu klären.

„Das Kind hat er 2 Mal sehen dürfen …“, aus welchen Gründen auch immer, aber eine Beziehung zu seinem Kind konnte so nicht entstehen, was die Eltern zu verantworten haben. Vor diesem Hintergrund ist es mir verständlich, dass das Kind „mit Papa zur Zeit abgeschlossen“ hat.
Ihr Mann könnte darum bitten, im Beisein einer/s Vertreterin/s des Jugendamtes mit seinem Sohn zu sprechen. Dabei macht es keinen Sinn, Druck auf das Kind auszuüben. Wenn es sich weiter weigert, würde ich Ihrem Mann empfehlen, den Kontakt durch regelmäßige Nachrichten (zumindest zum Geburtstag und Weihnachten) aufrecht zu erhalten, bis sein Sohn von sich aus den Wunsch und die Bereitschaft hat, seinen leiblichen Vater kennen zu lernen.

Ich wünsche Ihnen hier weitere Beiträge von Nutzern/innen, die vielleicht auch schon in einer ähnlichen Situation waren und entsprechende Erfahrungen mitbringen.

Beste Grüße (und Wünsche für die Feiertage)

Bke-Robert-Baldini

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