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28.06.2017, 20:58 Uhr | Danny-Siembt
Hallo,
Zuerst Mal freue ich mich sehr das es sowas hier gibt und hoffe das ich hier einige Tips bekomme.

Zu meiner Geschichte.

Ich habe 2 wundervolle Kinder. Meine Tochter ist 4 und mein Sohn 8.
Nun ist es so, das die beiden bei Ihrer Mutter leben(Eigentlich).
Aber doch sind sie fast nur bei mir. Ich finde das auch sehr schön das es so ist. Ich genieße jeden Tag den sie da sind.
Nur ist das Problem, das ich nur eine 2 Zimmer Wohnung habe und das ist mir einfach nicht kindgerecht genug. Die beiden brauchen eine klare Linie, das Sie auch wissen wo ihr Zuhause ist. Sie fühlen sich trotz alledem sehr wohl bei mir und ohne das ich irgendwie auf sie einwirken, wolle sie nur selten zu ihrer Mama. Die Mutter akzeptiert das auch so und lässt die Kinder bei mir seien.
Denn eigentlich ist ihr das so ganz recht. Sie ist halt sehr bequem und Kinder sind ja soo viel Arbeit. Ja sind sie auch. Aber auch schöne Arbeit.

Sie arbeitet im Schichtdienst. Das heißt das sie die Kinder in der Frühschicht nicht wegbringen kann, und in der Spätschicht nicht betreuen oder abholen. Also sind die Kinder wieder bei mir.
Oder sie WILL von mir, das ich morgens um halb sechs zu Ihr komme um die Kinder fertig zumachen und zur Schule und Kita bringe.
Was ich für keine Dauer Lösung halt und somit mich auch dagegen stelle.
Ich habe mit ihr gesprochen und ihr den Vorschlag gemacht das sie Kinder zu mir ziehen können.
Was sie entsetzt abgelehnt hat mit der Begründung,, dann muss ich ja umziehen und von was soll ich denn alles bezahlen. Dann hat Sie ja auch nur eine kleine Wohnung und das selbe Problem wie ich. Das die Kinder nur im Durchschnitt 7 Tage im Monat bei ihr sind, glaubt sie mir nicht obwohl och das alles aufschreibe. Auch wenn sie mal frei hat und die Kinder trotzdem nicht bei nocht bei ihr sind halte ich fest.
Im Mai war sie alleine für 2 Wochen im Urlaub. Sie hat die Kinder auch 2 Wochen vor dem Urlaub und vier Tage nach dem Urlaub nicht gesehen.
Es scheint ihr aber nicht zu stören. Weil Sie meldet sich auch nicht um mal zu sagen, das sie die Kinder morgen von Schule und Kita abholt um die sie bei sich zu haben. Als sie heute anrief, dachte och sie will ihren Sohn morgen mal sehen. Weil wir übers Wochenende weg fahren. Er ist nämlich schon seit einer Woche bei mir. So wie meine Tochter auch. Die sich aber Grad auf kitafahrt befindet( Mo.-Fr.). Nein. Sie war beim Jobcenter und war wegen Geld dort. Sie will das ich mit ihr zum Jugendamt gehe und wir unsere Gehälter offen legen. Ich habe ca. 150 € weniger wie sie. Ich kann nocht fassen das sie nicht mal fragt wie es Ihren Sohn geht. Was es mach oder ob er sie vermisst. In ich muss noch dazu sagen das Sie derzeit zuhause ist und wegen nichts krank geschrieben ist. Bin ich zu doof oder läuft da was falsch?

Ich kann ihr das so oft erklären wie ich will, das es mir hier einfach nur um das Wohl der Kinder geht.
Ihr geht es hier nur um ihr eigenes wohl. Ihr Geld und was was andere Menschen vielleicht schlimmes von ihr denken, weil ihre Kinder bei Ihren Papa Leben. Was ich für die heutige Zeit für völlig normal und in Ordnung finde.

Ich komme mal zu meiner Frage.

Meint ihr es ist für mich ratsam vor ein Familien Gericht zu gehen oder geht das nach hinten los?

Ich danke schon mal für eure Antworten.

Gruß danny
03.07.2017, 16:44 Uhr | Danny-Siembt
Hallo. Wir gehen auch zum Jugendamt weil wir das geteilte Sorgerecht für unsere Tochter machen. Da hatvsir bis jetzt noch das alleinige.
Ich Rede nachher nochmal mit ihr das sie bitte zum Termin ihren schichplan für diese Woche mitbringen soll, und somit auch gleich erklären kann wie sie das denn für diesen Monat vorgesehen hat das ein Wechselmodel stattfinden kann. Das wird sie nicht hin bekommen weil sie nur 6 bis 8 Tage im Monat nicht arbeitet. An den restlichen Tagen schafft sie es ja nicht ohne meine Hilfe.
Momentan bekommt sie es hin, weil sie schon seit 5 Wochen krank angeschrieben ist. Aber auch hier kommt sie nicht auf 15 Tage. Es sind gerade mal 12.
Ich denke ihr Ziel ist es bei den Termin, vielleicht noch etwas Geld aus meinen Taschen zu leiern. Da gegen Kämpfe ich aber an.
Mir geht es es ja garnicht um das Geld. Ich möchte einfach nur das meine Kinder ein ordentliches zuhause haben. Den Lebensmittel Schwerpunkt bei mir. Der papa der seine Kinder nicht einfach weg schiebt, weil er mal was machen möchte.
Ich weiß das sie es nicht Nur Wegen der Arbeit schon nicht hin bekommt, sondern auch weil sie halt auch gerne was für sich selber macht. Nur leider gibt sie es nicht zu.
Ach ich weiß auch nicht wirklich weiter. Ich schaue erstmal was dieser Termin so bewirkt und melde mich dann mit dem Ergebnis wieder.
Ich danke für jeden eurer Tips
02.07.2017, 10:26 Uhr | marinadiezweite
Hallo Danny-Siembt, ja, das stimmt, das Kindergeld geht dahin, wo die Kinder gemeldet sind. So beißt sich eigentlich ja die Katze in den Schwanz. Denn du sagst, die Kinder sind meist bei dir. Ich habe keine Ahnung, wie das sonst ist mit dem Wechselmodell. Da wie hier schon geschrieben, es nur heißt, 50 50. Eure Form ist kein Wechselmodell! Um was es nun deiner Ex geht, keine Ahnung. Um was geht es dir denn. Möchtest du da mehr Klarheit? Wenn die Kinder definitiv mehr bei dir sind, gibt es zwei Möglichkeiten: Das Wechselmodell aufgeben. Oder das Kindergeld wenigstens ab nun teilen. Das könnte deine Ex so machen, dass sie dir per Überweisung die Hälfte abgibt.
Ich glaube immer noch, dass sie quasi den Unterhalt sparen will, aber nicht mit den Kindern klar kommt. Nun macht das, wie ihr denkt. Dass du mehr Zeit für die Kinder und mehr Energie für die beiden hast, das ist ja quasi schon Fakt.
Ich persönlich würde den Termin wahrnehmen. Und dann mich weiter erkundigen, wie dann die Unterhaltsregelung aussieht. Wenn du verschiedene Dinge jetzt schon bezahlst, das ist ja deine Entscheidung. Musst du selbst wissen aber eigentlich ja wohl nicht machen, oder ? Beziehungsweise eigentlich nicht, solange es nicht völlig komplett halbe halbe geht. Letztlich ist aber eine klare REgelung in allen Dingen von Vorteil.
Na ja, die Damen beim Jugendamt werden glaub ich nicht Stellung beziehen zu Fragen wie: Kind ist mehr bei Vater als bei Mutter. Kind wird morgens von Vater für die Schule vorbereitet. Das wird wohl so sein, dass du da jetzt klarere Ansagen machen musst. Und daraufhin die Gegenheiten komplett nochmal neu geregelt werden.
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: marinadiezweite
29.06.2017, 21:15 Uhr | BabyOne
Hallo,

wenn ihr eineinhalb Jahre zumindest offiziell das Wechselmodell hattet und die Kinder deutlich mehr bei Dir sind, wird die Mutter das in der Tat nicht einfach einseitig beenden können. Du andererseits kannst das auch nicht. Wenn Du die Kinder offiziell bei Dir haben willst, bedeutet das eine Neuregelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts, über die ihr euch entweder einigen müsst oder über die das Gericht entscheiden muss.

Ich bin trotzdem skeptisch in Bezug auf dieses Gespräch beim Jugendamt. Wenn es um "Offenlegung" des Einkommens geht, geht es ums Geld und nicht vorrangig darum, welche Lösung die beste für die Kinder ist. Man könnte ja auch anders herum an die Frage herangehen - will/kann sie in Zukunft wirklich die Hälfte der Betreuung leisten, oder soll es so bleiben wie es jetzt ist, mit der Folge, dass das aber kein Wechselmodell mehr ist und dann auch nicht so genannt werden muss? Wegen des Geldes kann man dann ja immer noch sehen, ob man eine Einigung findet, die für alle passt. Beispielsweise hat sie doch bei genauer Betrachtung auch nichts davon, in ihrer großen Wohnung Kinderzimmer zu haben, die die meiste Zeit leer stehen und für die sie zahlen muss, ohne dass dieses Geld irgendwem wirklich zugute kommt. Wenn man es so betrachtet, wird sie vielleicht einsehen, dass dieses Geld doch besser angelegt wäre in Form von Unterhaltszahlungen, die dann auch tatsächlich bei den Kindern ankommen. Für ein solches Gespräch bräuchte man jemanden wie einen Mediator, der die verschiedenen Interessen sachlich herausfiltert und benennt und einem hilft dafür eine Lösung zu finden. So jemanden wird man meiner Meinung nach aber nicht antreffen, wenn man wegen einer Unterhaltsberechnung zum Jugendamt geht.

Man muss beachten, dass Jugendamt nicht gleich Jugendamt ist. Es gibt verschiedene Abteilungen dort, und ich vermute mal stark, diejenigen die mit Unterhaltsberechnungen zu tun haben, sind nicht dieselben, die Familien in Konfliktfällen beraten. Insofern wird es möglicherweise auch nichts nützen bei so einem Gespräch darauf hinzuweisen, dass die Mutter die Betreuung alleine schon zeitlich nicht hinbekommen würde. Die Gerichte sehen nämlich nur eine genaue 50/50-Verteilung der Betreuung als Wechselmodell an. Alles andere ist einfach nur eine besonders großzügige Umgangsregelung. Insofern ist es dann auch völlig egal, ob der Vater morgens die Kinder bei der Mutter für die Schule fertig macht. Wenn die Kinder bei der Mutter wohnen, haben sie ihren Schwerpunkt dort und der Vater zahlt den üblichen Unterhalt, fertig. Für mich ist daher immer noch die Frage, welches Ziel mit diesem Gespräch überhaupt verfolgt werden soll.
"Gute Erziehung heißt zu verbergen, wie viel wir von uns selbst halten und wie wenig von anderen." (Mark Twain)
29.06.2017, 14:32 Uhr | bke-Ida-Lindt
Hallo Danny-Siembt,
zunächst möchte ich Sie hier, im Forum der bke-Onlineberatung herzlich willkommen heißen!

Vor einigen Jahren haben Sie sich mit Ihrer Elternpartnerin, von der Sie getrennt leben, schriftlich auf ein Wechselmodell für Ihre beiden Kinder geeinigt. Sie beschreiben, dass Sie das im Alltag nicht so leben, wie Sie es festgelegt hatten. Ich verstehe Sie so, dass Sie sich nun wünschen, die Umgangszeiten, die Sie derzeit leben, auch schriftlich festzulegen.

Das persönliche Gespräch mit der Mutter Ihrer Kinder haben Sie hierfür, wenn ich das richtig verstanden habe, bereits gesucht, doch es hat nicht zu dem Ergebnis geführt, wie Sie es sich gewünscht hatten. Nun überlegen Sie, Ihr Anliegen vor das Familiengericht zu bringen.

Austausch und Anregungen hierzu haben Sie einige bekommen. Ich hatte beim Lesen auch noch ein paar Fragen, die ich Ihnen gerne zur Verfügung stellen möchte:

Worin sehen Sie die Vorteile und worin könnten vielleicht auch Nachteile liegen, die Frage gerichtlich entscheiden zu lassen?

Vielleicht gibt es noch weitere (außergerichtliche) Möglichkeiten Ihr Anliegen zu klären, die Sie sich vorstellen können?

Sie haben geschrieben, dass es bald einen Termin im Jugendamt gibt. Könnten Sie sich vorstellen, Ihr Anliegen dort zur Sprache zu bringen? Vielleicht kann es dort besprochen werden?

Eine weitere Möglichkeit könnte vielleicht sein, es außergerichtlich in einer Beratungsstelle bei Ihnen vor Ort zu besprechen. Kennen Sie "Ihre" Beratungsstelle und könnten Sie sich vorstellen, dort einen Termin zu vereinbaren?


Ich wünsche Ihnen gute Impulse, die Sie unterstützen, eine für Sie passende Entscheidung zu treffen!
Freundlichen Gruß
bke-Ida Lindt
29.06.2017, 10:37 Uhr | Danny-Siembt
Hey
Das Kindergeld bekommt Sie. Ich gebe noch etwas Geld an Kleidung dazu oder bezahle mal was im Kindergarten oder Schule. Gebe die Hälfte der Klassenfahrt dazu und sowas eben. Die Frau von der kindergeldkasse meinte dass das Geld dort hin geht, wo die Kinder gemeldet sind. Ist das korrekt?
Meine Arbeitszeiten sind perfekt für die Kinder. Ich fange um 8 Uhr an und habe meistens um 15 Uhr wieder Schluss. Oder eben auch früher.
Klar werde ich zu den Termin hin gehen. Ich möchte auch das sie die Damen beim Jugendamt erklärt, wie sie das denn machen möchte mit ihren Arbeitszeiten. Oder warum die Kinder sonst so wenig bei Ihr sind. Ich werde versuchen dort etwas auflaufen zu lassen. Denn das ich die Kinder in ihrer betreuungszeit noch fertig mache und weg bringe können die Damen da ja nicht akzeptabel finden.

Im April waren die Kinder mal acht Tage am Stück bei ihr. Was das erste mal seit der Trennung so ist. Aber auch nur weil ich eine Reise geschenkt bekommen habe.
Am letzten Tag ihrer Betreuung rief sie mich an wann ich die Kinder holen komme. Ich sagte ja morgen wie wir es besprochen haben.
Da sagte sie wortwörtlich,, Ey ich habe auch noch was besseres zu tun" *suprised*
Sagt man sowas? Die Kinder standen neben ihr.
Kann sie mir dieses wechselmodel wieder verwehren? Denn es ist ja schon immer so und die Kinder sind sowieso lieber bei mir.

LG Danny
29.06.2017, 08:35 Uhr | marinadiezweite
Hallo Danny-Siebt, ich glaube, es steckt schon ein Sinn hinter dem, was deine Ex da gerade fabriziert. Ich schätze mal, dass sie tatsächlich nicht richtig gut mit den Kindern umgehen kann. Das aber nicht zugeben kann. Mütter wollen halt gute Mütter sein und einer Mutter würde es viel schwerer als einem Vater fallen, sein Kind abzugeben. Ihr habt das Wechselmodell gewählt, was ihr vielleicht gut gefallen hat. Und dir auch. Da ihr beide nur wenig Platz habt, war die Idee sicher nicht verkehrt. Wie habt ihr denn das Kindergeld aufgeteilt?
Ich denke nämlich, da liegt der Grund, warum deine Ex nun aktiv wird. Sie merkt sicher selbst, dass du die Kinder mehr hast als sie bei dir sind. Da spielt es keine so große Rolle, ob sie das wirklich bestätigt, was du schon weißt: Dass die Kinder viel mehr bei dir als bei ihr sind. Du hast es präzise notiert. Es geht nämlich letztlich dann auch um Geld. Was vorher klar war, keiner bezahlt was, ist jetzt nicht mehr klar und logisch. Deine Ex müsste sicher nun doch Unterhalt zahlen. Ob sie das finanziell kann, steht auf einem anderen Blatt. Aber wahrscheinlich würde sie nun unterhaltspflichtig. Auch das Kindergeld könnte nun dir zugesprochen werden, falls ihr euch das bisher nicht sowieso geteilt habt
Bei einem ''normalen'' Umgangsrecht bleibt das Kindergeld bei dem, der die Kinder dauernd hat. Und der Unterhalt wird entsprechend berechnet. Abzüglich hälftig Kindergeld so grob gesagt.
Ich würde dir raten, dass du an dem Gespräch beim JUgendamt unbedingt teilnimmst. Dort wirst du erfahren, wie man das für dich gut regelt. Ob du die Kinder nicht bei dir mit Hauptwohnsitz melden solltest. Und wie das mit dem Kindergeld ist. Außerdem geht es dann um Unterhaltsvorschuss. Der Unterhalt und ein Unterhaltsvorschuss sind immer für die Kinder gedacht, nicht als Bonbon für die Eltern. Daher solltet ihr das nicht von vornherein abwehren. BEsonders nicht deine Ex. Und nur so ist es etwas leichter, dass du vielleicht eine etwas größere Wohnung nehmen kannst. Ich würde dir unbedingt raten, bei dem Termin Fragen zu stellen.
Überleg dir auch, wie du das hinbekommst. Passt deine Arbeitszeit mit den Kindergartenzeiten der Kinder? Bald wird ein Kind eingeschult, dann sind eh neue bessere Regelungen zu treffen, die auch im Sinne der Kinder sein müssen.
28.06.2017, 23:30 Uhr | Danny-Siembt
Hey und danke für deine schnelle Antwort. Wir haben und uns vor eineinhalb Jahren schriftlich, darauf geeinigt das wir ein Wechsel Model führen. Somit bin ich nicht unterhaltspflichtig. Also verstehe ich sowieso nicht was das soll. Aber darum geht es mir im Prinzip gar nicht.
Sie bekommt es von der Arbeitszeit her nicht geregelt, und wenn es klappen könnte, hat sie einfach nicht die psychische Kraft für 2 Kinder alleine. Als sie fast ein Jahr einen Partner hatte, hat sie ihre kinder auch nicht öffter gesehen wie jetzt. Das die Kinder so oft bei mir sind, ist schon seit unserer Trennung Ende 2015 so.
Also kann das Jugendamt, auch wenn die Mama das hin bekommen könnte, mir das Wechsel Model(hoffe es heißt so) eh nicht mehr verwehren. Gespräche mit einem Anwalt hatte ich ja auch schon. Der meinte aber das ich mich langsam darauf vorbereiten muss wenn ich das auch gewinnen möchte.

Meine Kinder sind bei ihr einfach nicht glücklich. Manchmal ruft die Mama mich an und muss meine Tochter holen weil sie weint und zu mir möchte.
Oder och will die Kinder zu einen vereinbarten Termin zu ihr bringen, und beide wollen nicht da bleiben. Also nehme ich sie wieder mit. Und die Mama ist das völlig egal. Aber sie will sie mir einfach nicht frei geben.
Und das möchte och gern angehen.
28.06.2017, 21:49 Uhr | BabyOne
Hallo,

der geplante Gang zum Jugendamt zum "gemeinsamen" Offenlegen des Gehalts kann eigentlich nur den Zweck haben, den Unterhalt für die Kinder neu berechnen zu lassen. Zweck könnte sein zu wissen was sie selber bei einem Wechsel der Kinder zahlen müsste (ist aber unwahrscheinlich, dafür würde es reichen wenn sie alleine hingeht) oder mehr Unterhalt als bisher zu bekommen. Wie ist das mit dem Unterhalt bisher geregelt? Letztendlich muss man als Unterhaltspflichtiger sowieso sein Einkommen alle zwei Jahre offenlegen, insofern schadet es erstmal nichts das zu tun, aber beim Jugendamt sitzen Leute, die keine Juristen sind und die so eine Unterhaltsberechnung eher husch-husch und im Zweifel zu Lasten des Unterhaltszahlers machen. Insofern wäre ich trotzdem etwas vorsichtig und würde nicht alles ungeprüft glauben was einem da erzählt wird.

Wie lange ist die Betreuungssituation schon so? Wenn das schon länger so läuft - nicht nur ein paar Wochen, sondern vielleicht schon ein Jahr oder länger - dann könnte man eventuell so argumentieren, dass beide Eltern sich faktisch darauf geeinigt haben, dass die Kinder vom Vater betreut werden und verlangen, dass es dann auch offiziell, also in Bezug auf Kindergeld, Unterhalt und Melderecht so gemacht wird. Sicherheit gibt es vor Gericht nie, es kann natürlich - je nach Charakter der anderen Seite - auch so sein, dass sie dann versucht den Umgang stark einzuschränken, um wieder den Schwerpunkt der Betreuung bei sich zu haben. Wenn ich das richtig verstehe, wird sie da aber schon wegen ihrer Arbeitszeiten Schwierigkeiten haben, es sei denn sie wechselt in einen Job ohne Schichtarbeit.
"Gute Erziehung heißt zu verbergen, wie viel wir von uns selbst halten und wie wenig von anderen." (Mark Twain)

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