bke-Elternberatung

bke-Elternberatung anonym
kostenfrei
datensicher
Bundeskonferenz für
Erziehungsberatung e.V.

Forum - Themenansicht

24.07.2017, 12:52 Uhr | Sabine-Sa-
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und weiß deshalb nicht, ob ich in diesem Forum jetzt richtig bin oder ob die Frage schon mal gestellt worden ist...

Ich habe ein großes Problem und hoffe, es kann mir jemand helfen. Meine Tochter ist jetzt 4 Monate alt und die Beziehung zu meinem Lebensgfährten war während der Schwangerschaft schon teilweise ziemlich schlecht. Seit die Kleine da ist, ist es jetzt immer schlimmer geworden, deshalb habe ich mich entschlossen, mich von ihm zu trennen und habe auch schon eine kleine Wohnung für uns gefunden, in die wir in einigen Wochen einziehen könnten. Das habe ich ihm dann gestern abend gesagt und er meinte, ich könnte jederzeit gehen, aber unsere Tochter bleibt hier. Er hat auch gesagt, dass er mich notfalls vor die Tür setzt, die Kleine würde ich unter gar keinen Umständen mitnehmen, wenn ich es versuche, nimmt er sie mir weg.

Was kann ich jetzt tun? Kann ich auch gegen seinen Willen mit unserer Tochter ausziehen? Was ist, wenn er nicht zulässt, dass ich sie mitnehme? Kann ich die Polizei rufen, sind die da bei gemeinsamem Sorgerecht überhaupt zuständig oder dürfen die überhauot nichts tun?

Vielen Dank!!

LG Sabine
30.08.2017, 19:41 Uhr | -serafina-
na gut, jetzt geb ich meinen Senf halt auch noch dazu ab. Ich dachte, als der Beitrag aktuell war, dass ich zu spät dran bin für eine Antwort. Ich fand das sehr schwierig einzuschätzen weil die Hintergründe fehlten.

Aber mein erstes Empfinden war auch etwas Empörung über die Art und Weise, wie die Mutter mit dem Vater umgesprungen ist. Fairerweise erklärt man in einer Beziehung (Familie!) doch seine Trennungsabsicht und bespricht daraufhin gemeinsam, was zu tun ist und sucht sich erst DANN eine Wohnung? Das hat so was von "erst such ich mir ein sicheres Plätzchen und dann lass ich dich fallen wie eine heiße Kartoffel und nehm das Kind mit. Ätsch!".

Womöglich war die Reaktion des Parnters auch aus dieser Verletzung heraus entstanden, eine Kurzschlussreaktion, von der wir nicht wissen, wie er damit umgegangen ist, nachdem er Gelegenheit hatte, den ersten Schock erstmal zu verdauen? Keine Ahnung, denn wir wissen ja nicht, was genau war und wie es weitergegangen ist. Das frustriert mich auch manchmal hier im Forum, wenn die Fragesteller keine Rückmeldung mehr geben, obwohl so viele Teilnehmer sich bemühen

In diesem Sinne etwas frustrierte Grüße (vielleicht ist es auch ein bisschen heiß heute für mein Gemüt.... *exhausted*
Serafina
30.08.2017, 16:21 Uhr | bke-Clara-Winzenberg
@Noora
Hallo Noora,

vielen Dank für Ihren Beitrag, in dem Sie ein klare Haltung zeigen!

Falls die Ratsuchende noch mitliest, kann sie gerne berichten, wie die Situation weiter verlaufen ist!

Herzliche Grüße
bke-Clara-Winzenberg *smiling*
30.08.2017, 15:32 Uhr | Noora
Auch wenn der Beitrag etwas älter ist, muß ich doch noch etwas dazu schreiben.
Ich war etwas erschrocken, wie "milde" die Antworten auf den Beitrag waren.
Wir reden hier von einer Mutter mit einem vier Monate altem SÄUGLING, wird vielleicht voll gestillt, in jedem Falle war sie mit ihm schwanger und hat ihn vor sehr sehr kurzer Zeit zur Welt gebracht. Medizinisch mag das kein korrekter Ausdruck sein, aber emotional ist das ja fast noch Wochenbett.
Unter diesem Umständen zu sagen "Zieh aus, das Kind bleibt hier" empfinde ich als aggressiv, wenn nicht gar gewalttätig.

In Falle eines Säuglings von einer 50/50-Regelung zu sprechen, finde ich bindungsfeindlich.

Viele Grüße,
Noora
28.08.2017, 17:05 Uhr | marinadiezweite
Hallo Sabine-Sa, vielleicht wird dir mein Rat nicht gefallen. Aber bedenke, du suchst schon eine Weile nach einer Wohnung. Während dein Partner bis gestern ahnungslos war. Eine schlechte Beziehung, das ist ihm vermutlich noch gar nicht aufgefallen. Und nun kommt alles auf einmal. Natürlich kann er dir nicht einfach das Kind wegnehmen. Er könnte sicher nicht für sie sorgen, was alles so an Drumherum für ein Baby nötig ist.
So wird er das einfach gesagt haben, weil er dich am Ausziehen hindern will. Lass ihm etwas Zeit, sich abzufinden. Ja, Aufenthaltsbestimmungsrecht hat er sicher. Ich meine, ihr seit ja weder verheiratet noch habt ihr bis gestern irgendwas geregelt. Dann wird das Aufenthaltsbestimmungsrecht ja nicht so weit gehen, dass er sagt, die kleine darf nur bei ihm wohnen.
Wenn du nicht allzuweit wegziehst, dann gibt es sicher viele Möglichkeiten, dass er sein Kind sehen kann. Solltet ihr tatsächlich sehr weit wegziehen, mehr als sag ich mal 50 Kilometer. Ja, dann wird es schon problematischer.
24.07.2017, 16:23 Uhr | bke-Ida-Lindt
Sehr geehrte Sabine-Sa,

zunächst einmal herzlich Willkommen im Eltern Forum der bke!

Sie haben vor kurzem entschieden, sich von Ihrem Partner zu trennen und wenn ich Sie richtig verstehe, teilen Sie das Sorgerecht für Ihre kleine Tochter. Sie haben eine neue Wohnung gefunden und möchten ausziehen. Nun möchten Sie, dass Ihr gemeinsames Kind bei Ihnen lebt und Ihr Partner möchte, dass es bei ihm lebt.

Ich habe noch nicht ganz verstanden, ob und warum es eine "entweder Mama oder Papa" Entscheidung sein muss, denn üblicherweise leben Kinder getrennter Eltern ein "Papa UND Mama" Modell und die kniffellige Frage ist oft, wie viel Zeit (und welche Zeit) das Kind in der "Mamawelt" und welche es in der "Papawelt" verbringt. Grundsätzlich hat ein Kind ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern, Mama und Papa. Es gibt aber keine Modelle, die fest vorgeben, in welchem Umfang es Zeit beim einen oder anderen verbringen sollte bzw. wann und wie ein Kind zwischen Mama & Papa wechseln sollte. Somit ist es erst mal Aufgabe der Eltern zu überlegen, wann das Kind bei wem ist und wie es wechseln kann. Das Alter der Kinder, Arbeitszeiten und die Distanz zwischen beiden Elternhäusern sind dabei oft ganz wichtige Punkte, die berücksichtigt werden sollten.

Doch gemeinsam etwas zu überlegen und Lösungen zu finden, ist natürlich schwierig, wenn man sich eigentlich gerade trennt und eher weniger (und nicht mehr) miteinander besprechen möchte. Deswegen haben Sie in dieser Situation ein Recht auf Beratung! Wenn Sie sich im Moment nicht einigen können, wie das für Ihre Tochter sein sollte, haben Sie zum Beispiel die Möglichkeit, sich in einer Erziehungs- und Familienberatungsstelle (Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendlich) oder im Jugendamt bei Ihnen vor Ort beraten und unterstützen zu lassen.

Könnten Sie sich vorstellen, diese Unterstützung in Anspruch zu nehmen?

Ich wünsche Ihnen gute Unterstützung für Ihren weiteren Weg, sowohl hier im Forum, als auch "Offline"!
bke-Ida Lindt
24.07.2017, 16:16 Uhr | Louise-19
Hallo, Sabine,
es kommt darauf an, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.

Zweitens darfst Du mit dem Kind dann zwar ausziehen, aber nicht wegziehen,
damit Vater und Kind weiterhin Umgang miteinander haben können.
Drittens kommt es darauf an, wie ihr euch bisher um das Kind gekümmert habt.
Kann er sich wirklich alleine gut um das Kind kümmern?
Dann würde ich an Deiner Stelle wirklich überlegen, alleine auszuziehen,
und eine 50-50-Regelung anzustreben.
Alles Gute,
Louise

Treffer: 7

Sollten in diesem Thema Inhalte veröffentlicht worden sein, die rassistischen, pornographischen bzw. menschenverachtenden Inhalts sind oder gegen die guten Sitten verstoßen, bitten wir Sie, den Moderator zu benachrichtigen.

Aktuelle Gruppenchats

Elternberatung im Gruppenchat
26.04.24 20:00
Fachkraft bke-Meggie-Mo

Elternberatung im Gruppenchat
28.04.24 20:00
Fachkraft bke-Sven-Galu

Elternberatung im Gruppenchat
03.05.24 20:00
Fachkraft bke-Meggie-Mo

Aktuelle Themenchats

Dschungel Hilfesystem
21.04.24 20:00
Fachkraft bke-Sven-Galu

"Über den eigenen Schatten springen" Eltern-Jugend-Themenchat
26.04.24 17:00
Fachkraft bke-Helena-Faber

Eltern - Jugendchat
02.05.24 20:00
Fachkraft bke-Sven-Galu

Beratungsstellensuche

Zur Suche bitte Ihre PLZ eingeben und Enter drücken.