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29.09.2017, 10:35 Uhr | renasia
Ich hoffe ich bin hier richtig. Leider muss ich was weiter ausholen.

Bis jetzt hatten wir eigentlich ein eher freundschaftliches Verhältnis,was ich ungern zerstören würde.

Seit 2014 leben wir getrennt, bis Mai 2017 bekam ich Unterhalt von ihm nur auf Papier, (60€= was ich so auch hingenommen haben, ich bekomme aufstockend alg2 . Damals zahlt das Jc den UV, durch das neues Gesetz musste ich es dann beim Jugendamt benatragen.

Er füllte dann aus er zahle 80€ selber, als cih ihn drauf ansprach meinte er das er das shcon packen würde....

Bisher habe ich einmal das geld gesehen, mal bekommt er angeblich nur 900€ im Monat ( hat aber ne neue Switch und vorher n PC für über 1000€), dann sagte er mir er müsse jetzt alles dem Ja zahlen, als ich dann nur ca 120€ vom JA drauf hatte , hzab ich angerufen, Nein er muss den Rest zahlen , und er habe bis heute kein einziges Papier eingereicht . ( angeblich hat er alles nciht hachweisbat eingereicht, aber das glaub ich nicht). Natürlich wenn nix vorliegt kommt nach einer gewissen zeit n schreiben vom Gericht , bis Ende juni sollten Papiere vorliegen , zum wiederholten Male) . Erwar sogar noch richtig sauer und meinte das es ja wohl unverschämt ist das ich das Geld verlangen würde.) Er können mir nix geben, da er auch dem JA jede Menge zahlen müsse , aber wennes wirklich Notfälle gäb, könnte ich mich melden ,er habe mit seiner Freundin 3000€ angespart. Mir wurden in dem Monat auf Arbeit 150€ geklaut, aber irgendwie haben wir es trotzdem geschafft, sogar Urlaub weil ich vorher jeden Cent 5 mal umgedreht habe, und Schulmaterila ca 150€ hab ich auch alles selbst bezahlt.

Netterweise hab ich aus gesagt es ist ok, wenn ich den Unterhalt nach dem 15. bekomme ( da er dann erst seinen Lohn bekommt), gestern rief ich dann an ob ich Unterhalt abholen könne ( mir ist die Frage schon immer total unangenehm) , wodrauf er meinte, ja du kannst 100€ als geburtstagsgeschenk für das Kind holen, da ist der Unterhalt dann drinn ,das ist dann aber für Reitsachen etc. Gestern war die Tochterim Einkaufszentrum und hat ihn getroffen, da bekam sie dann auch noch mal 20€ von ihm. Ist es richtig das er ihr mal eben 120€ ( Kind ist fast 11) gibt, aber keinen Cent Unterhalt zahlt? Vorher waren wir noch da, wir sollen vorbei kommen, er wolle dem Kind Kirmesgeld geben, da hat sie dann 5€ bekommen.

Ich meine er hätte mit mir sprechen können, wenn er gesgt hätte, ich hab diesen Monat wenig , können wir n Teil davon für das Geb. Geschenk nehmen ,wäre ich der allerletzte gewesen der nein gesagt hätte.

Wenn ich mit ihm rede , habe ich Angst das nachher das verhältnis zwischen vater und Tochter und uns leidet ,andersrum wird er das Spiel doch sonst immer weiter machen. Rechtliche Schritte ( ich kann das Geld auch beim ja beantragen) möchte ich eigentlich nicht gehen.

Für uns ist das geld auch wichtig,da ich ab Dez. wahrscheinlich zur TZ Stelle noch n Minijob bekommen und die 80€ für uns wichtig sein könnten um vom Jc ( was mich belastet) weg zu kommen. Zumal es dem Kind ja normalrweise für Kleidung , Schulmaterial etc zusteht.

Wir würdet ihr in so einem Fall vorgehen?
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: renasia
04.10.2017, 11:41 Uhr | Pauliprinzessin
renaisa,
deine Kinder haben einen Anspruch auf die Titulierung ihres Unterhaltsanspruchs. Damit hätten sie vollstreckbare Ausfertigungen mit denen sofort bei unpünktlicher Zahlung das Gehalt direkt beim AG gepfändet werden kann.
Du musst also im Interesse deiner Kinder dafür sorgen, dass der Vater für jedes Kind den errechneten Betrag den er auf Grund seines Einkommens zahlen kann oder aber freiwillig leisten will (wenn er nur so wenig verdient könnte er eigentlich gar nichts zahlen) diese Urkunden unterschreibt. Das geht kostenfrei beim Jugendamt. Wenn er immer mal so mal so zahlt wäre es vielleicht auch sinnvoll statt auf dein Konto das Geld direkt ans JuA zahlen zu lassen. Dann überprüfen diese den Zahlungsverlauf und schreiten ein, wenn er nicht zahlt. Das JuA leitet dann nach Zahlungseingang an dich weiter.
Da das Jobcenter noch involviert ist wäre auch denkbar den Unterhaltsanspruch aufs JC überzuleiten. Dann käme der Aufstockungsbetrag für die Kiddies (Kige und UVG kommt ja schon zu dir) immer gleich übers JC und das JC vereinnahmt dann vom Vater den Unterhalt.
Wichtig ist ja nur, dass Du mit den Kindern immer den gleichen Betrag zur Verfügung hast. Natürlich kannst Du jedes mal zum JC rennen und nachweisen- diesen Monat kam nix usw. Das wird eine elende Rechnerei mit Nachzahlung,Rückerstattung etc. Das geht so nicht! Dein Vermieter will jeden Monat pünktlich sein Geld und die Kiddies können mit dem Mittagessen nicht so lange warten bis der Vater sich bequemt mal ein paar Euro zu überweisen.
01.10.2017, 14:11 Uhr | bke-Clara-Winzenberg
Hallo renasia,

Unterhaltszahlungen stehen Kindern zu und werden nach bestimmten Kriterien festgelegt. Sie sind bisher mit dem Kindsvater sehr nachsichtig umgegangen, um Konflikte zu vermeiden, was auf die Dauer dazu führt, dass Sie zu seinem Spielball werden. Sie sollten mit Hilfe der wirtschaftlichen Jugendhilfe (JA) oder mit anwaltlicher Hilfe den Unterhalt genau berechnen und festlegen. Zahlt der Vater nicht bzw. kann er nicht zahlen, können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen.

Diese Entscheidung müssen Sie treffen auf dem Hintergrund Ihrer Belastungen durch seine Unregelmäßigkeiten!

Einen schönen Sonntag wünscht ganz herzlich
bke-Clara-Winzenberg *smiling*
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: bke-Clara-Winzenberg
30.09.2017, 08:49 Uhr | marinadiezweite
Hallo renasia, eigentlich ist es nicht wichtig, ob der Vater den Unterhalt als Geburtstagsgeschenk bezeichnet. Oder als Unterhalt. Wichtiger erscheint mir, dass er das Geld definitiv dir auf dein Konto überweist. Und da solltest du nochmal ganz klare Ansagen machen. Entweder ohne oder mit Hilfe des Jugendamtes. Es gibt eigentlich richtiggehende Bescheide, da steht genau drin, wann das Geld zu zahlen ist. Über die Höhe sollte auch keine Diskussion mehr bestehen.
Im Grunde will er wohl etwas Macht über dich haben. Dir sagen, dass das Geld Geburtstagsgeschenk ist. Für Reitsachen und so. Ich persönlich würde da keine Diskussion führen, denn es scheint als wolle er dir da Vorschriften machen oder dicke tun vor der Tochter. Letztlich ist es aber egal, was du mit dem Geld machst. Und wenn das Geld nicht reicht für Reitsachen, kannst du es, da es ja der Unterhalt ist, verwenden, wie du denkst.
Wenn ihr einen festgelegten Titel habt, solltest du vor allem keine Privatdiskussionen mehr mit ihm anfangen. Keinen Aufschub oder von dir aus einen neuen Termin oder neuen Betrag abmachen. Du siehst ja selbst schon, dass dich die teure Uhr und andere Sachen ärgern. Es nützt dir definitiv nichts, wenn du an sein Mitleid appellierst. Davon füllt sich dein Portemonaie nicht.
Wenn du ihm überhaupt nochmal was erklären willst, dann dieses. Dass der Unterhalt ja für seine, eure Tochter ist. Nicht für dich zum Privatverjubeln. Schalte bei seinem Gejammer mal auf Durchzug und rechne ihm kurz und knackig vor, was ein Kind von 11 Jahren alles braucht. Und zwar das Normale, nicht Extrasachen.
Ich glaube, mit kleineren Aktionen will er sich ein wenig die Sympathie seiner Tochter ''erkaufen''. Das kann er zwar machen, aber der Unterhalt ist festgesetzt. Da gibt es kein Vertun und vor allem keine Rechnerei, ob man vielleicht etwas weniger zahlen könnte.
Im Gegenzug solltest du keine Sachen wie Schultasche oder ähnliches von ihm beanspruchen. Sobald er seinen festgelegten Satz gezahlt hat, kann er aber gern Geschenke machen an seine Tochter. Auch im Einkaufszentrum. Dein Kind ist ja kein Baby mehr.
Sicher hat dein Ex recht. Er wird noch enorm an das Jugendamt zurückzahlen müssen. Den der Unterhaltsvorschuss ist ja obwohl das viele glauben, kein Geschenk des Staates, um unwillige Väter zu belohnen. Entschuldige, diese Ironie. Es ist aber leider so, dass sich bei Zahlungsfähigkeit zwei Stellen Ansprüche haben. Das Jugendamt kann in kleinen Etappen den Unterhaltsvorschuss zurückverlangen. Und dein Ex muss an dich für das gemeinsame Kind zahlen.
Dass dir Geld gestohlen wurde, das ist sehr ärgerlich und traurig. Davor ist leider niemand gefeit. Da heißt es noch mehr aufpassen. Wenn dein Ex dir anbietet, gesparte 300 Euro abzuholen, dann glaub ich würde ich da auch nicht lange überlegen. Schreib dir jedenfalls alle Beträge genau auf, lass dir das eventuell quittieren. Nur so hast du Nachweise gegenüber dem Jugendamt, falls du doch mal den Unterhalt einklagen oder einfordern musst.
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: marinadiezweite

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