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18.07.2013, 06:29 Uhr | Agy
Hallo!!! Vor einiger Zeit berichtetet ich hier über Probleme mit und um meine 17 jährige Tochter....Sie war jetzt von November 2012 bis zu diesen Sommerfehrien auf Grund psychologischer Erkrankung krank geschrieben ,es gibt sogar ein Gutachten......Nun hatte mir die Berufschule felsenfest versichert das sie obwohl sie krank geschrieben war/ist,ihre Berufschulpflicht trotzdem erfüllt hat (es war ein Berufsgrundschuhljahr)...sie ist 17 und währe bis 18 Berufschulpflichtig........So nun habe ich mich letzte Woche dann mit der Berufschule in Verbindung gesetzt und bekam erstmal ewig keinen an die Strippe....die Klassenlehrerin rief mich dann Anfang der Woche zurück und entschuldigte sich das sie sich die ganze Zeit nicht gemeldet hat,obwohl ich vor Monaten schon um Gespräche gebeten habe..............Toll meine Tochter ist doch noch Schulpflichtig dies Jahr und das Krankgeschriebene Jahr gild als Erfolglos.....

Ich habe dann auch gleich mit dem zuständigem Schulamt telefoniert und die Lage erklärt,die drohten gleich mit Busgeld wenn ich nach den Sommerfehrien keine Berufschule gefunden habe..Meine Tochter hat sich ein Praktikum besorgt und soll ab August anfangen zu arbeiten dort.....Jetzt rief mich gestern die Berufschule an und bot mir an das sie dort eventuel für 1x die Woche weiter zur Schule gehen könne (man wolle ja das es ihr wieder besser geht *suprised* )..allerdings können die mir nicht versprechen obs klappt......Es giebt morgen Fehrien und wir haben keine Berufschule wenn die dann ablehnen...ausserdem steht ihr Praktikum auf dem Spiel ...sie müsste dann eventuell in eine Auffangklasse und das gleich 2 Tage das währe das Aus fürs Praktikum.....Unsere Familienhilfe ist mit dem Thema überfordert und geht ab heute in den Sommerurlaub......

Wir wissen nicht woran wir uns wenden können,zumal jetzt alles in den Sommerurlaub geht....Ein Berufsvorbereitendes Bildungsangebot (BvB) währe jetzt noch eine Möglichkeit ,aber ob und wo man das jetzt so kurzfristig noch durch bekommt?...
17.09.2013, 12:57 Uhr | Agy
doch wir hatten uns erkundigt und meine Tochter hat auch den Betrieg gefragt ob er genau diese Art Praktikum durchführt...es wurde zugestimmt und die Schule bekam auch ne Bescheinigung von dem Betrieb das sie dort EQJ Praktikum macht......dann hat das Arbeitsamt dort angerufen und nachgefragt und plötzlich ging es nicht mehr....ich hab mitlerweile das Gefühl der Betrieb wusste überhaubt nicht was ein EQJ Praktikum überhaubt erfüllen muß...........Von der Schule hat meine Tochter eine Liste mit Betrieben bekommen und bei der Handelskammer konnte sie auch anrufen...allerdings wurde ihr eine Stelle vermittelt wo sie rein keine Möglichkeit hat überhaubt hinzukommen...keine Bahn ,kein Bus....und die Einrichtung ist ein Altenheim mit psychisch und behinderten alten Menschen.....Das Arbeitsamt wollte sich melden nachdem sie angerufen hat und mitgeteilt hat das der Betrieb abgesprungen ist....seit Donnerstag warten wir drauf...unsere Familienhilfe wollte sich kümmern ,wir warten und die Zeit drängt bis zum 1.Oktober sollte das mit dem Praktikum schon fest sein
16.09.2013, 06:27 Uhr | Ruba
Hallo Agy,
hattet ihr euch nicht vorher erkundigt ? Der Betrieb muss eben bestimmten Anforderungen genügen und sich auch Kontrollen gefallen lassen, es ist einiges für sie an Bürokratie zu erledigen und und und. So ein Praktikum soll ja auch etwas bringen und nicht nur Beschäftigung sein. Tut mir leid für euch, bietet die arge denn nicht eine Liste mit Betrieben an ? Mach Dich mal schlau.
LG
15.09.2013, 09:40 Uhr | marinadiezweite
Hallo Agy, ja, ich war ehrlich gesagt gleich der Meinung, dass das nicht hinhauen kann mit dem Praktikum. Ich meine, dass die Arge Mindestanforderungen an so ein Praktikum stellt, finde ich richtig und sehr wichtig. Das gilt für alle Praktika. Und selbst die angehenden Abiturienten können nur ein anerkanntes Praktikum machen, dass den Anforderungen entspricht. Mir kam nämlich gleich der Verdacht auf, dass der Betrieb eine billige Arbeitskraft in deiner Tochter sieht. Wie war das geregelt mit Vergütung und Arbeitszeiten. Hatte sie eine Regelung für die Aufgabengebiete? Hauswirtschaft klingt so einfach, aber im Betrieb muß ein Praxisanleiter sein und willige Kollegen. Die sie alle mitnehmen, ihr was zeigen. Sie soll probieren und lernen dabei. Auch sehen, ob sie das hinkriegt. Ein Praktikum, in dem man nur so mit rumläuft, weil man froh ist, überhaupt was gefunden zu haben, bringt deine Tochter nicht weiter.
Ihr habt meiner Meinung nach das Pferd vor paar Monaten falsch herum aufgezäumt. Denn es gilt für alle Praktika, erstmal nachhaken, ob das so den Mindestanforderungen entspricht. Nur dann gibt es neben einer Förderung auch Kindergeld weiter. Wenn das alles nicht der Fall ist, dann müsste der Betrieb sagen, okey, ist ja eine Orientierung, aber dann müssen die auch einen kleinen Lohn zahlen. Die Berufsschulpflicht kann man dann nur teilweise aufheben, umgehen, indem das ganze halt wie eine ungelernte Arbeit verkauft wird.
Na, da siehst Du schon, wie viele Gebote und Vorschriften es für nicht 18-jährige gibt. Die meiner Meinung nach auch ein wenig vor Ausbeutung schützen sollen durch Betriebe.
Ein bisschen Qualifikation und ein bisschen Praktikum gibt es nicht!! Und ein bisschen Praktikum ein ganzes Jahr gibt es normalerweise auch nicht, eigentlich reicht für sowas ein halbes Jahr.
14.09.2013, 18:15 Uhr | Agy
Einstiegsqualifizierungsmaßnahme vom Arbeitsamt genemigt...Schule gefunden nun streikt der Praktikumsbetrieb,nachdem das Arbeitsamt dort angerufen hat um alles dort zu besprechen,wurde meiner Tochter aufeinmal gesagt sie könne das EQJ dort doch nicht machen ,nur ein normales Praktikum ginge......kappieren das gar nicht....die müssen sie nicht in die Ausbildung nehmen später und das wird auch noch vom Arbeitsamt bezahlt....das EQJ dient dazu das sie (durch ihre psychische Belastung) eine Change im Beruf bekommt und so an die Ausbildung herangeführt werden kann....viele Betriebe kennen diese Maßnahme EQJ nicht....Wir erwarten Montag noch einen Anruf vom Arbeitsamt (ich hoffe es meldet sich auch jemand).....sie hat schon probiert andere Betriebe zu kontaktieren aber irgendwie sagen alle das sie keinen brauchen oder einstellen.....Wie schon gesagt besteht keine Ausbildungspflicht und selbst die Betriebe müssen gar nicht Ausbildungsberechtigt sein die sie in ein EQJ aufnehmen würden.....allerdings möchte sie für nächstes Jahr die Ausbildung in genau diesem Beruf Hauswirtschaft machen..ist aber noch nicht reif oder belastbar für die 3 Jährige Ausbildung deswegen ja das EQJ Praktikum wo sie Fähigkeiten und Fertigkeiten lernen kann und so auch dann besser vermittelbar währe....ist doch alles *redcard*
21.07.2013, 10:04 Uhr | marinadiezweite
Hallo Agy, nun siehst du ja, dass es auch ganz gut weitergeht. Dass du zufällig herausgefunden hast, wie es weitergehen kann, spricht doch nicht gegen Institutionen wie Schule und so. Es ist halt einfach so, dass Kinder und Eltern sich kümmern. Ichwill niemanden in Schutz nehmen. Aber die Jugendlichen, die in einer Maßnahme oder eine schulischen Sache bleiben und durchhalten, werden halt besser betreut als die, die aus verschiedenen Gründen nicht immer teilnehmen. Ihr habt euch auch aus Eigeninitiative einen Praktikumsplatz gesucht. Dass das normalerweise nur über eine Begleitung vom Arbeitsamt oder einer schulischen Einbettung geht, war euch ja nicht so klar. Aber es ist halt so. Das ist auch logo, dass eine Erziehungs-Begleitung vom Jugendamt sowas nicht weiß.
Es ist zwar richtig unangenehm für deine Tochter, Agy, dass das Jahr jetzt nicht anerkannt wird. Aber wenn ihr mal zusammen überlegt. Sie hat ja davon auch nichts gehabt. Sie war lange krank. Und hat daher von all den Hilfen, Praktika und so gar nicht profitieren können. Da formale, da hast du Recht, man hätte ihr ein Zeugnis geben können. Aber das inhaltliche. Hm, es sollte ja für sie eine Schulzeit werden, die was bringt. Und das hat es ja nicht. Seht es als gute Chance. Denn wie hier schon geschrieben, ein Praktikum in einem Betrieb machen, führt spätestens ab 18 dazu, dass man durch alle Kindergeldmaschen fällt. Solange es kein erkennbares Ziel hat.
Und es ist in der Tat nicht nur bei deiner Tochter sondern bei allen Jugendlichen so, ohne Maßnahmeträger kein Bvg. Da die Praktika in der Zeit ja auch zielgerichtet sind.
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: marinadiezweite
20.07.2013, 12:01 Uhr | Agy
Hallo!!!

Es ist tazechlich Verwirrung pur..der eine sagt dies der anndere sagt das und zumal funktioniert das alles nicht so,....das mit einer BvB (Berufsvördende Bildungsmaßnahme ) hab ich nur durch Zufall rausbekommen das währe denke das Richtige für Töchterchen (sagt sie selber)....der Praktikumsplatz könnte zu einer Ausbildung führen ,sie hat schon Probe gearbeitet und fühlt sich sehr wohl...das sie Schulpflicht hat hat sie dort schon gesagt und das ist auch OK...Am 6.August hat sie Berufsberatung beim Arbeitsamt im Bezug auf die BvB ...nun hoffen wir das das durchgeht und es noch nicht zu spät ist sind ja schon Fehrien und im September gehen die Shulen ja los...ich hab keine Ahnung obs da eine Aufnahmefrist gibt in der Maßnahme............die Lehrerin der allten Berufschule ist das peinlich das sie sich nicht früher mit uns in Verbindung gesetzt hat (obwohl ich oft drum gebeten habe)....die liessen uns in dem Glauben das Töcherchen das Berufsgrundschuljahr trotz Krankschreibung gemacht hat und so nicht mehr Schulpflichtig sei weil das vom Schulgesetzt so angegeben ist...dann sagte man mir vor ein paar Tagen dann das die Bescheinigung ohne Zeugnis und Noten nicht anerkannt wird....deswegen dieses Chaos und nun hat sie keine Schule!!!! Und ohne einen Maßnahmeträger kommt sie erst gar nicht in die BvB........So ist das hab ich da schlau gemacht...hoffe wie gesagt nur das es für die BvB noch nicht zu spät ist!!!!
19.07.2013, 13:20 Uhr | bke-Clara-Winzenberg
Hallo Agy,

das hört sich alles etwas chaotisch an! Im Dschungel der Vorschriften weiß keiner so richtig Bescheid. Vielleicht sollten Sie bei der zuständigen Bezirksregierung anrufen und sich den rechtlichen Hintergrund erläutern lassen. Ansonsten reagieren Sie so wie von Ruba beschrieben und legen Widerspruch ein.

Info Bezirksregierung :

Nach der Vollzeitschulpflicht sind die Schülerinnen und Schüler in der Regel noch
nicht 18 Jahre alt. Somit beginnt mit der Ableistung der Vollzeitschulpflicht die
Berufsschulpflicht. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet zum Besuch der
Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs
(Vollzeitbildungsgang oder auch Berufsausbildung) oder einer anderen Schule der
Sekundarstufe II (z.B. Gymnasiale Oberstufe). Beginnen Jugendliche vor der
Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres eine Berufsausbildung, sind sie bis
zum Ende der Ausbildung schulpflichtig. Wird nach der Vollendung des
einundzwanzigsten Lebensjahres eine Berufsausbildung angefangen, gibt es den
Anspruch auf den Besuch einer Berufschule jedoch nicht die Pflicht.

Gemäß § 38 Abs. 3 SchulG dauert die Schulpflicht für Jugendliche ohne
Berufsausbildungsverhältnis bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das
achtzehnte Lebensjahr vollenden.

Viel Erfolg und herzliche Grüße

bke-Clara-Winzenberg *smiling*
19.07.2013, 07:59 Uhr | Ruba
Hallo Agy,
ich hatte Dich schon richtig verstanden !
Im übrigen sollte auch ein Praktikum in irgend einer Weise eingebettet sein bzw. zielorientiert. Was ist es für ein Praktikum ? Kann sie dort später in eine Ausbildung übernommen werden ? Die Idee einmal wöchentlich die Schule zu besuchen, um der Schulpflicht zu genügen, ist doch prima. Bei einem Praktikum besteht ja keine Verpflichtung zu einer 40-Stunden-Woche und der dortige Arbeitgeber müsste ja um die Schulpflicht der unter 18jährigen wissen. Dass ein Mitarbeiter vom Schulamt sagt, es drohe ein Bußgeld heißt ja noch gar nichts. Das Schulamt ist im übrigen wirklich nicht dazu da, sich um Schulplätze zu kümmern, das ist schon Sache der Eltern.
LG
19.07.2013, 07:13 Uhr | marinadiezweite
Hallo agy, deine Situation und vor allem die deiner Tochter ist bestimmt nicht einfach. Du wünschst dir vor allem, dass mal jemand bei den Schulen richtig Bescheid weiß. Und du bist sauer. Was auch verständlich ist. Bedenke, dass Schulsekretärinnen und Schulleiter keine Rechtsberater sind. Die Schulpflicht und solche Dinge sind schon sehr kompliziert. Was du auch daran siehst, dass deine Familienhilfedame und noch andere Personen auch nicht richtig schlau sind.
Versuch aber trotzdem etwas ruhiger zu bleiben bei solchen Aktionen. Dass du x-mal angerufen hast, zeigt ja deine Not. Ich kann nun sogar aus eigener Erfahrung mit einem anderen Schulproblem sagen, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Womit ich nicht das Bußgeld meine, sondern die Tatsache, dass man nicht gleich an der richtigen Stelle landet. Das Arbeitsamt kann einem halt viele Tipps geben. Und da ist es gut, mit der Tochter einmal gemeinsam hinzugehen und nochmal zu fragen, wie das alles genau funktioniert.
Versuch auch nicht zu festgefahren zu sein. Sie hat jetzt ein Praktikumsplatz. Ob sie das Praktikum machen kann, kann durchaus die Schule entscheiden, an der sie ab Sommer geht. Und wenn ihr angeraten wird, dieses Praktikum nur an vier Tagen zu machen und am 5. in die Schule zu gehen, dann ist das halt so. Ein Praktikum ist ja keine verbindliche Verpflichtung, nach den Wünschen des Betriebes täglich da zu erscheinen. Sondern es muß abgestimmt werden mit den schulischen Belangen.
Ist schon klar, ihr dachtet, nach den Ferien kann sie erstmal Praktikum machen, weil sie keine Berufsschulpflicht mehr hat. Da es aber anders ist, werdet ihr dem vielleicht was gutes abgewinnen können. Unabhängig davon wollte deine Tochter ja ein ganzes Jahr ein Praktikum machen, oder? Das wird eigentlich immer in einen Rahmen eingebettet, nenne ich es mal so. Denn sonst würde deine Tochter als nächstes ab 18 kein Kindergeld mehr bekommen. Einfach so ein Praktikum geht halt nicht. Es soll ja in eine Richtung führen, kurz zur Orientierung oder länger zur Berufsvorbereitung.
Dass Schulamt und Schule an sich nicht viel mit einander zu tun haben, weißt du sicher. Das eine arbeitet quasi nur nach Schema, wenn jemand lange in der Schule fehlt. Da ist der persönliche Fall nicht so bekannt sondern nur paar Fakten. Da geb ich meiner Vorschreiberin auch recht, wäre gut gewesen, nicht so oft daran zu rühren. Da die Schulen manchmal intern was regeln, wie in dem Fall deiner Tochter. Wenn man aber viel fragt, ob alles okey ist, zieht das halt leicht Wellen. Davon ab kann man gegen jeden Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen.
Richtet euch drauf ein, dass sie nachher sowieso während einer Ausbildung wieder zur Schule gehen wird. Wenn die Schulpflicht vorbei ist, und eine Ausbildung geginnt, wird halt wieder Berufsschule sein bei vielen Ausbildungen.
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: marinadiezweite
18.07.2013, 18:32 Uhr | Agy
Hallo! Ruba es ist nicht wegen der alten Schule das hat wunderbar geklappt ....allerdings wurden wir von den Lehrern da völlig falsch aufgeklärt und es wurde uns versichert das Töchterchen trotz der Krankschreibung die Berufschulpflicht erfüllt hat ....sie ist 17 und mit einem Jahr Berufsgrundschule gild das....unsere Familienhilfe hat anonym beim Schulamt angerufen und die sagten das eine Bescheinigung der Schule über das sie dort für das BGJ gemeldet war ausreicht....Jetzt sagte plötzlich die Klassenlehrerin das sie doch noch Schulpflichtig ist und ihr leid täte das nicht vorher gewusst zu haben (dolle Wurst).......Es wurde uns geraten von ihr beim Schulamt anzufragen was es für Möglichkeiten gibt in der Situation...aber der wurd gleich grantig und sagte wenn wir bis Ende der Fehrien keine Berufschule gefunden haben wird Busgeldverfahren eingeleitet....Ich wollte lediglich ne Info über weiteres Vorgehen........Nun sind wir auf dem Weg ein BVB (Berufsvorbereitende Maßnahme ) in die Gänge zu bekommen.....haben wieder nicht ausreichend Info von der alten Schule erhalten ....man muß diese Maßnahme bei einem Maßnahmeträger beantragen (Danke Google)...also gehts in ein paar Tagen erst mal zum Berufsberater.....die alte Schule hatte uns zwar eine Schule vorgeschlagen und wollte die auch kontaktieren...aber das ich mich beim Arbeitsamt melden muß wurde mal wieder nicht gesagt...dabei bietet die alte Schule auch BVB an!!!!......Eine Praktikumstelle für 1 Jahr hat sie sich selber gesucht und auch gleich bekommen und schon Probe gearbeitet....Manchmal erfährt man in Eigenregie mehr.....Bin maslos entäuscht über die alte Berufschule ...zig mal haben wir angerufen und um Gespräch gebeten als Töchterchen zu Teherapie war...aber nie hat sich auch nur einer zurückgemeldet wir wurden nur vertröstet...2x waren wir sogar persönlich da...aber nie hatte einer Zeit......Man fragt sich wofür das Schulamt überhaubt da ist...um Busgelder anzudrohen????
18.07.2013, 16:34 Uhr | Ellinor
Hallo Agy,

dieser Beitrag hat mich dazu bewogen, michier im Forum anzumelden.
Wie viele Fehltage hat Deine Tochter? Wie alt ist sie? Was das Bußgeld angeht, so kann man zumindest hier bei uns als Richtwert ca. 10 Euro pro Tag sehen, bzw. 80 Euro in der Woche vor/nach Ferien. Ich würde auf eine Bescheid wirklich nicht sofort bezahlen, wenn es sich so verhält, wie in Deinen Beiträgen, die ich hier gefunden habe, geschildert. Das ist aber in jedem Bundesland anders. Ich glaube, hier darf man keine Link setzen, aber ich könnte Dir einen Link schicken, wo Du "Muster" der Schreiben, Anhörungsbogen und andere sehen kannst. Geht das hier mit Nachrichten privat schicken? Ich habe ähnliche Probleme mit meiner Tochter

Ellinor
18.07.2013, 09:39 Uhr | Ruba
Hallo Agy,
in einem Deiner vorherigen Beiträge habe ich Dir dringend dazu geraten nicht die Pferde scheu zu machen. Leider hast Du es doch getan. Jetzt ist das Schulamt erst auf euch aufmerksam geworden.
Sollte es wirklich zu einem Bußgeldverfahren kommen, hast Du gute Karten. Du hast Deine Tochter ja nicht schwänzen lassen sondern Dich im Gegenteil sehr intensiv um alles gekümmert. Leg Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und erkläre vor Gericht alles in Ruhe. Mit ziemlicher Sicherheit wird das Verfahren dann eingestellt.
Aber das ist nur das worst case scenario. Ich denke ehrlich gesagt nicht, dass das Schulamt überhaupt reagiert. Halt doch einfach mal die Füße still ! Nicht gleich bei der Behörde anrufen. Lass Deine Tochter das Praktikum machen und versuch mit der Berufsschule zu vereinbaren, dass sie dort einmal wöchentlich antanzen kann und dass ihr das angerechnet wird. Was war es doch gleich für ein Praktikum ? Es ist ja zumindest auch der Schule anzurechnen, dass sie Dich falsch informiert hat und auf Deine Rückfragen nicht reagierte. Dann können sie Deine Tochter wenigstens einmal wöchentlich unterrichten. Ich verstehe Deine Panik sehr gut, zumal die Ferien so unmittelbar bevorstehen und die Schulen in dieser Zeit ja gar nicht erreichbar sind. Aber auch die Leute im Schulamt sind nur Menschen und tun ihren Job. Du würdest selbst im Falle eines Bußgeldverfahrens erst einmal angeschrieben werden und um Stellungnahme gebeten. Denen geht es ja darum zu verhindern, dass Schulschwänzer durchkommen bzw. Eltern, die die Schulpflicht aus welchen Gründen auch immer ablehnen.
Also durchatmen und Ruhe bewahren. Es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Liebe Grüße
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: Ruba

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