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Ich habe dann auch gleich mit dem zuständigem Schulamt telefoniert und die Lage erklärt,die drohten gleich mit Busgeld wenn ich nach den Sommerfehrien keine Berufschule gefunden habe..Meine Tochter hat sich ein Praktikum besorgt und soll ab August anfangen zu arbeiten dort.....Jetzt rief mich gestern die Berufschule an und bot mir an das sie dort eventuel für 1x die Woche weiter zur Schule gehen könne (man wolle ja das es ihr wieder besser geht )..allerdings können die mir nicht versprechen obs klappt......Es giebt morgen Fehrien und wir haben keine Berufschule wenn die dann ablehnen...ausserdem steht ihr Praktikum auf dem Spiel ...sie müsste dann eventuell in eine Auffangklasse und das gleich 2 Tage das währe das Aus fürs Praktikum.....Unsere Familienhilfe ist mit dem Thema überfordert und geht ab heute in den Sommerurlaub......
Wir wissen nicht woran wir uns wenden können,zumal jetzt alles in den Sommerurlaub geht....Ein Berufsvorbereitendes Bildungsangebot (BvB) währe jetzt noch eine Möglichkeit ,aber ob und wo man das jetzt so kurzfristig noch durch bekommt?...
hattet ihr euch nicht vorher erkundigt ? Der Betrieb muss eben bestimmten Anforderungen genügen und sich auch Kontrollen gefallen lassen, es ist einiges für sie an Bürokratie zu erledigen und und und. So ein Praktikum soll ja auch etwas bringen und nicht nur Beschäftigung sein. Tut mir leid für euch, bietet die arge denn nicht eine Liste mit Betrieben an ? Mach Dich mal schlau.
LG
Ihr habt meiner Meinung nach das Pferd vor paar Monaten falsch herum aufgezäumt. Denn es gilt für alle Praktika, erstmal nachhaken, ob das so den Mindestanforderungen entspricht. Nur dann gibt es neben einer Förderung auch Kindergeld weiter. Wenn das alles nicht der Fall ist, dann müsste der Betrieb sagen, okey, ist ja eine Orientierung, aber dann müssen die auch einen kleinen Lohn zahlen. Die Berufsschulpflicht kann man dann nur teilweise aufheben, umgehen, indem das ganze halt wie eine ungelernte Arbeit verkauft wird.
Na, da siehst Du schon, wie viele Gebote und Vorschriften es für nicht 18-jährige gibt. Die meiner Meinung nach auch ein wenig vor Ausbeutung schützen sollen durch Betriebe.
Ein bisschen Qualifikation und ein bisschen Praktikum gibt es nicht!! Und ein bisschen Praktikum ein ganzes Jahr gibt es normalerweise auch nicht, eigentlich reicht für sowas ein halbes Jahr.
Es ist zwar richtig unangenehm für deine Tochter, Agy, dass das Jahr jetzt nicht anerkannt wird. Aber wenn ihr mal zusammen überlegt. Sie hat ja davon auch nichts gehabt. Sie war lange krank. Und hat daher von all den Hilfen, Praktika und so gar nicht profitieren können. Da formale, da hast du Recht, man hätte ihr ein Zeugnis geben können. Aber das inhaltliche. Hm, es sollte ja für sie eine Schulzeit werden, die was bringt. Und das hat es ja nicht. Seht es als gute Chance. Denn wie hier schon geschrieben, ein Praktikum in einem Betrieb machen, führt spätestens ab 18 dazu, dass man durch alle Kindergeldmaschen fällt. Solange es kein erkennbares Ziel hat.
Und es ist in der Tat nicht nur bei deiner Tochter sondern bei allen Jugendlichen so, ohne Maßnahmeträger kein Bvg. Da die Praktika in der Zeit ja auch zielgerichtet sind.
Es ist tazechlich Verwirrung pur..der eine sagt dies der anndere sagt das und zumal funktioniert das alles nicht so,....das mit einer BvB (Berufsvördende Bildungsmaßnahme ) hab ich nur durch Zufall rausbekommen das währe denke das Richtige für Töchterchen (sagt sie selber)....der Praktikumsplatz könnte zu einer Ausbildung führen ,sie hat schon Probe gearbeitet und fühlt sich sehr wohl...das sie Schulpflicht hat hat sie dort schon gesagt und das ist auch OK...Am 6.August hat sie Berufsberatung beim Arbeitsamt im Bezug auf die BvB ...nun hoffen wir das das durchgeht und es noch nicht zu spät ist sind ja schon Fehrien und im September gehen die Shulen ja los...ich hab keine Ahnung obs da eine Aufnahmefrist gibt in der Maßnahme............die Lehrerin der allten Berufschule ist das peinlich das sie sich nicht früher mit uns in Verbindung gesetzt hat (obwohl ich oft drum gebeten habe)....die liessen uns in dem Glauben das Töcherchen das Berufsgrundschuljahr trotz Krankschreibung gemacht hat und so nicht mehr Schulpflichtig sei weil das vom Schulgesetzt so angegeben ist...dann sagte man mir vor ein paar Tagen dann das die Bescheinigung ohne Zeugnis und Noten nicht anerkannt wird....deswegen dieses Chaos und nun hat sie keine Schule!!!! Und ohne einen Maßnahmeträger kommt sie erst gar nicht in die BvB........So ist das hab ich da schlau gemacht...hoffe wie gesagt nur das es für die BvB noch nicht zu spät ist!!!!
das hört sich alles etwas chaotisch an! Im Dschungel der Vorschriften weiß keiner so richtig Bescheid. Vielleicht sollten Sie bei der zuständigen Bezirksregierung anrufen und sich den rechtlichen Hintergrund erläutern lassen. Ansonsten reagieren Sie so wie von Ruba beschrieben und legen Widerspruch ein.
Info Bezirksregierung :
Nach der Vollzeitschulpflicht sind die Schülerinnen und Schüler in der Regel noch
nicht 18 Jahre alt. Somit beginnt mit der Ableistung der Vollzeitschulpflicht die
Berufsschulpflicht. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet zum Besuch der
Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs
(Vollzeitbildungsgang oder auch Berufsausbildung) oder einer anderen Schule der
Sekundarstufe II (z.B. Gymnasiale Oberstufe). Beginnen Jugendliche vor der
Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres eine Berufsausbildung, sind sie bis
zum Ende der Ausbildung schulpflichtig. Wird nach der Vollendung des
einundzwanzigsten Lebensjahres eine Berufsausbildung angefangen, gibt es den
Anspruch auf den Besuch einer Berufschule jedoch nicht die Pflicht.
Gemäß § 38 Abs. 3 SchulG dauert die Schulpflicht für Jugendliche ohne
Berufsausbildungsverhältnis bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das
achtzehnte Lebensjahr vollenden.
Viel Erfolg und herzliche Grüße
bke-Clara-Winzenberg
ich hatte Dich schon richtig verstanden !
Im übrigen sollte auch ein Praktikum in irgend einer Weise eingebettet sein bzw. zielorientiert. Was ist es für ein Praktikum ? Kann sie dort später in eine Ausbildung übernommen werden ? Die Idee einmal wöchentlich die Schule zu besuchen, um der Schulpflicht zu genügen, ist doch prima. Bei einem Praktikum besteht ja keine Verpflichtung zu einer 40-Stunden-Woche und der dortige Arbeitgeber müsste ja um die Schulpflicht der unter 18jährigen wissen. Dass ein Mitarbeiter vom Schulamt sagt, es drohe ein Bußgeld heißt ja noch gar nichts. Das Schulamt ist im übrigen wirklich nicht dazu da, sich um Schulplätze zu kümmern, das ist schon Sache der Eltern.
LG
Versuch aber trotzdem etwas ruhiger zu bleiben bei solchen Aktionen. Dass du x-mal angerufen hast, zeigt ja deine Not. Ich kann nun sogar aus eigener Erfahrung mit einem anderen Schulproblem sagen, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Womit ich nicht das Bußgeld meine, sondern die Tatsache, dass man nicht gleich an der richtigen Stelle landet. Das Arbeitsamt kann einem halt viele Tipps geben. Und da ist es gut, mit der Tochter einmal gemeinsam hinzugehen und nochmal zu fragen, wie das alles genau funktioniert.
Versuch auch nicht zu festgefahren zu sein. Sie hat jetzt ein Praktikumsplatz. Ob sie das Praktikum machen kann, kann durchaus die Schule entscheiden, an der sie ab Sommer geht. Und wenn ihr angeraten wird, dieses Praktikum nur an vier Tagen zu machen und am 5. in die Schule zu gehen, dann ist das halt so. Ein Praktikum ist ja keine verbindliche Verpflichtung, nach den Wünschen des Betriebes täglich da zu erscheinen. Sondern es muß abgestimmt werden mit den schulischen Belangen.
Ist schon klar, ihr dachtet, nach den Ferien kann sie erstmal Praktikum machen, weil sie keine Berufsschulpflicht mehr hat. Da es aber anders ist, werdet ihr dem vielleicht was gutes abgewinnen können. Unabhängig davon wollte deine Tochter ja ein ganzes Jahr ein Praktikum machen, oder? Das wird eigentlich immer in einen Rahmen eingebettet, nenne ich es mal so. Denn sonst würde deine Tochter als nächstes ab 18 kein Kindergeld mehr bekommen. Einfach so ein Praktikum geht halt nicht. Es soll ja in eine Richtung führen, kurz zur Orientierung oder länger zur Berufsvorbereitung.
Dass Schulamt und Schule an sich nicht viel mit einander zu tun haben, weißt du sicher. Das eine arbeitet quasi nur nach Schema, wenn jemand lange in der Schule fehlt. Da ist der persönliche Fall nicht so bekannt sondern nur paar Fakten. Da geb ich meiner Vorschreiberin auch recht, wäre gut gewesen, nicht so oft daran zu rühren. Da die Schulen manchmal intern was regeln, wie in dem Fall deiner Tochter. Wenn man aber viel fragt, ob alles okey ist, zieht das halt leicht Wellen. Davon ab kann man gegen jeden Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen.
Richtet euch drauf ein, dass sie nachher sowieso während einer Ausbildung wieder zur Schule gehen wird. Wenn die Schulpflicht vorbei ist, und eine Ausbildung geginnt, wird halt wieder Berufsschule sein bei vielen Ausbildungen.
dieser Beitrag hat mich dazu bewogen, michier im Forum anzumelden.
Wie viele Fehltage hat Deine Tochter? Wie alt ist sie? Was das Bußgeld angeht, so kann man zumindest hier bei uns als Richtwert ca. 10 Euro pro Tag sehen, bzw. 80 Euro in der Woche vor/nach Ferien. Ich würde auf eine Bescheid wirklich nicht sofort bezahlen, wenn es sich so verhält, wie in Deinen Beiträgen, die ich hier gefunden habe, geschildert. Das ist aber in jedem Bundesland anders. Ich glaube, hier darf man keine Link setzen, aber ich könnte Dir einen Link schicken, wo Du "Muster" der Schreiben, Anhörungsbogen und andere sehen kannst. Geht das hier mit Nachrichten privat schicken? Ich habe ähnliche Probleme mit meiner Tochter
Ellinor
in einem Deiner vorherigen Beiträge habe ich Dir dringend dazu geraten nicht die Pferde scheu zu machen. Leider hast Du es doch getan. Jetzt ist das Schulamt erst auf euch aufmerksam geworden.
Sollte es wirklich zu einem Bußgeldverfahren kommen, hast Du gute Karten. Du hast Deine Tochter ja nicht schwänzen lassen sondern Dich im Gegenteil sehr intensiv um alles gekümmert. Leg Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und erkläre vor Gericht alles in Ruhe. Mit ziemlicher Sicherheit wird das Verfahren dann eingestellt.
Aber das ist nur das worst case scenario. Ich denke ehrlich gesagt nicht, dass das Schulamt überhaupt reagiert. Halt doch einfach mal die Füße still ! Nicht gleich bei der Behörde anrufen. Lass Deine Tochter das Praktikum machen und versuch mit der Berufsschule zu vereinbaren, dass sie dort einmal wöchentlich antanzen kann und dass ihr das angerechnet wird. Was war es doch gleich für ein Praktikum ? Es ist ja zumindest auch der Schule anzurechnen, dass sie Dich falsch informiert hat und auf Deine Rückfragen nicht reagierte. Dann können sie Deine Tochter wenigstens einmal wöchentlich unterrichten. Ich verstehe Deine Panik sehr gut, zumal die Ferien so unmittelbar bevorstehen und die Schulen in dieser Zeit ja gar nicht erreichbar sind. Aber auch die Leute im Schulamt sind nur Menschen und tun ihren Job. Du würdest selbst im Falle eines Bußgeldverfahrens erst einmal angeschrieben werden und um Stellungnahme gebeten. Denen geht es ja darum zu verhindern, dass Schulschwänzer durchkommen bzw. Eltern, die die Schulpflicht aus welchen Gründen auch immer ablehnen.
Also durchatmen und Ruhe bewahren. Es wird nichts so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Liebe Grüße
Treffer: 13
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