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15.12.2016, 17:02 Uhr | bke-Marlene-Fröhlich
Liebe Eltern,

im Juli diesen Jahres hat das Familiengericht in Bad Hersfeld einem Vater u.a. die Auflage erteilt, den WhatsApp-Messenger auf dem Handy seiner noch keine 16 Jahre alten Tochter zu löschen und diese Löschung durch regelmäßige Handykontrollen laufend aufrecht zu erhalten. Hintergrund dieser Auflage war, dass das Mädchen mehrfach über WhatsApp sexuell belästigt worden war.
Eine ausführliche Erläuterung finden Sie im AJS Forum 3/2016.

Dieses Urteil hat für breite Diskussionen in den Medien und darüber hinaus gesorgt.

- kann eine solche Maßnahme ein effektiver Schutz vor Belästigung sein?
- wird hier das Mädchen 'abgestraft' statt geschützt?
- ist eine solche Maßnahme von Eltern überhaupt wirksam zu kontrollieren?
- birgt die Löschung des Messengers nicht die Gefahr, das Kinder von der Kommunikation mit ihren Freunden abgeschnitten werden?

Fakt ist: laut Nutzungsbedingungen des Anbieters ist WhatsApp erst ab 16 Jahren freigegeben
Fakt ist auch: Laut Jim-Studie 2016, ist WhatsApp die wichtigste App für Jugendliche zwischen 12 und 19 Jahren.

Wie umgehen mit dem schmalen Grat zwischen Selbstbestimmung und Schutz des Kindes?

Ich freue mich auf Ihre Diskussionsbeiträge.

Ihre bke-Marlene-Fröhlich
18.02.2017, 10:58 Uhr | renasia
Ich halte davon rein gar nix, vieles wird bei uns über WhatsApp App geklärt, zB die Hausaufgaben wenn jmd. krank ist, Termine für den reitverein (noch ist meine 10,aber mit13,14 machen viele ihre Termine schon selber), Sachen bezüglich ihrer Theatergruppe usw.
Auch dienstpläne etc. Tausch ich mit ihrem Vater darüber aus oder das Diktat mit dem sehr gut drunter wird mal als Foto gesendet.
19.01.2017, 00:09 Uhr | AnjaLe
Hallo Frau bke-Marlene Fröhlich,

meine Tochter hatte das Problem, das sie über solche Dienste, wie auch sozialen Netzwerke gemobbt wurde. Eine Freundin hatte da unwahre Dinge behautet und andere aufgehetzt. Das viel Zeitgleich mit einem Umzug und Schulwechsel, so dass sie in diesem Zusammenhang alle Accounts incl. Handynummer gelöscht hatte. Insofern muß ich mich korrigieren, es bringt doch etwas, solche Dienste zu löschen, nur finde ich das Urteil in Zusammenhang mit dem von Ihnen vorgetragenen Fall ein wenig kurios. Offensichtlich war hier der Rechtsstaat nicht in der Lage, die sexuelle Belästigung einer minderjährigen zu unterbinden, zumindest hörte sich das so an. Ob im Hintergrund aber nicht doch gegen die Verursacher ermittelt wurde, geht ja aus dem Bericht nicht hervor. Um daher solche Beiträge bewerten zu können, fehlen leider oftmals auch Hintergrundinformationen.

Man sieht ja auch am Beispiel dieser "Fake News" und der damit verbunden aktuellen Diskussion, was diese Dienste anrichten können und wie, bzw. wozu sie mißbraucht werden können.

LG
Anja
18.12.2016, 09:58 Uhr | bke-Marlene-Fröhlich
Liebe anni123, AnjaLe und Sunkids77,

vielen Dank für Ihre Beiträge. Wie ich sehe, stehen Sie alle der Löschung des Messengers als Schutzmaßnahme kritisch gegenüber.

Haben Ihre Kinder oder Sie selbst schon einmal schlechte Erfahrungen mit unangemessenen Beiträgen über einen Messenger machen müssen?

Wie sind Sie damit umgegangen. Was war für Ihre Familie hilfreich?

bke-Marlene Fröhlich
16.12.2016, 22:08 Uhr | Sunkids77
WhatsApp löschen bringt in dem Fall gar nichts und ist kein Schutz vor weiteren Belästigungen.
Nachdem es sich um den Bekanntenkreis des Vaters handelt, ist bestimmt auch der Wohnort des Mädchens bekannt - sollen sie zum Schutz dann auch noch umziehen? Für sexuelle Belästigung über diverse Medien sollte es längst schon härtere Strafen geben - und zwar für die "Täter", aber diese Form von Urteil ist meiner Meinung nach sinnlos.
15.12.2016, 23:35 Uhr | AnjaLe
Hallo

- kann eine solche Maßnahme ein effektiver Schutz vor Belästigung sein?


Definitiv Nein!

- wird hier das Mädchen 'abgestraft' statt geschützt?


Das Mädchen wird geschützt, aber:

Zitat aus dem Beitrag:

Die Tochter war wiederholt aus dem privaten Umfeld des Vaters über WhatsApp sexuell belästigt worden.

Eine andere Möglichkeit, als WhatsApp zu löschen gibt es da nicht??? Demnächst bekommt sie obszöne Anrufe und dann muss der Vater ihr das Handy wegnehmen, oder???

- ist eine solche Maßnahme von Eltern überhaupt wirksam zu kontrollieren?


Nein, weil die Eltern dann auch kontrollieren müssten, wo das Kind noch überall Accounts hat. Wie soll das gehen? Eine Belästigung kann sowohl über die sozialen Netzwerke als auch per Mail erfolgen

- birgt die Löschung des Messengers nicht die Gefahr, das Kinder von der Kommunikation mit ihren Freunden abgeschnitten werden?


Sehe ich auf jeden Fall so.

Anja
15.12.2016, 19:44 Uhr | anni123
Ich persönlich hätte Bedenken in einem solchen Fall den messenger zu verbieten. Man kann Einzelne Kontakte blockieren, sprich die nr. Von denen Belästigungen kommen. Meine Sorge wäre das das Mädchen heimlich versucht weiter die App zu nutzen sich aber nicht mehr traut die Eltern oder sonstwen zu informieren wenn es Probleme und weitere Belästigungen gibt. Als Kompromiss würde ich vorschlagen gemeinsam die Nachrichten zu kontrollieren und unangemessene Nachrichten zu löschen und den Absender zu blockieren. Denn nur wenn ich als Eltern noch mitbekomme was los ist kann ich helfen oder Beistand geben.

Treffer: 7

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