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20.02.2018, 22:10 Uhr | Eelonore
Liebe Forengemeinde,

ich habe mich gerade angemledet, um hier vielleicht Meinungen zu folgendem Problem zu hören.

Wir leben im ländlichen Bayern, meine Tochter ist 14 und durch eine Umstrukturierung im Busverkehr, beginnt der Schulweg für sie nun um 05.40 Uhr! Hinzu kommen in diesem Winter Ausfälle, da der Subunternehmer, der den Verkehr fährt, diese Probleme nicht in den Griff bekommt, Grippewelle, falscher Diesel getankt sind nur einige Beispiele. Meine Tochter kommt dann zu spät und ist auch, wenn alles glatt läuft, kaum vor 17.00 Uhr zuhause. Das sind nahezu 12 St. außer Haus. Ist das normal?
Wir hatte bis vor kurzem eine Fahrgemeinschaft, aber die Mutter fährt nicht mehr, da das Kind die Schule wechseln musste. Auch wenn es meine Pflicht ist, das die Tochter zu Schule kommt, bekomme ich für die gefahrenen Kilometer keine Pauschale angerechnet, wie beim Weg zur Arbeit. Kann man vom Schulträger eine Kostenerstattung verlangen, fürs Elterntaxi, wenn der Transfer nicht funktioniert? Hat da jemand Erfahrung?

Fürs antworten dankt

Eelonore
25.02.2018, 10:06 Uhr | marinadiezweite
hallo Elonore, auch ich würde das Pferd in diesem Fall anders aufzäumen. Dass den Kindern keine Nachteile entstehen ist, ja nur eine Verniedlichung der Situation. Erstmal ist es wichtig, den Busunternehmer nicht mehr in Schutz zu nehmen. Nur über die Kommunikation und Rückmeldung in der Schule verändert sich ja was. Das sollten alle Eltern rückmelden, dass es nicht funktioniert. Noch unpassender finde ich persönlich die Lösung, dass Eltern bei Verspätung des Busunternehmers die Lösung bevorzugen, ihr Kind in die Schule zu bringen. Mit älteren Schülern mitfahren, wo dann ein Parkplatz freigehalten wird, das ist sicher eine annehmbare Lösung. Das ist aber ein Punkt, der genauso wie die Elternfahrten immer nur die Letzte Priorität haben sollte. Besser gesagt, dass die Eltern fahren, die gar nicht in den Schulort müssen, halte ich für die schlechteste Lösung.
Der Busunternehmer bekommt ja Geld. Ob er der günstigste war, wer weiß. Kann auch sein, dass er der einzige war, der die Strecke anbieten kann. Aber er muss dann auch zuverlässig sein. Sonst ist es wichtig, dass ihr das in der Schule rückmeldet.
1,75 Stunden Schulweg eine Richtung ist sehr lange. Fragt da mal nach, ob das okay ist. Ist es nachmittags genauso?
24.02.2018, 23:37 Uhr | AnjaLe
Hallo Elonore,

in NRW gibt es den §97 Abs. 4 des Schulgesetzes (Schülerfahrtkostenverordnung-SchfkVO). Da gibt es den §16 Wegstreckenentschädigung, je Kilometer PKW 0,13 Euro, sonstige KFZ 0.05 Euro, Fahrrad 0,03 Euro. Für jedes mitgenommene Kind können ebenfalls 0,03 Euro geltend gemacht werden.

In Bayern heißt das Schülerbeförderungsverordnung (SchBefV), es sind aber keine Pauschalen zu finden. Ich würde mal bei der Behörde nachfragen, wie die sich das vorstellen. Da stand sogar was von einer Beförderungspflicht.

Louise, wenn das Mädchen sich mit dem Zeugnis irgendwo bewirbt und darauf stehen X Fehlstunden, wird sie wohl kaum punkten. Die Dekadenz bei der Bahn und im ÖPNV allgemein macht ja den Pendlern so große Probleme. Das interessiert die Arbeitgeber doch überhaupt nicht und wurde auch von Arbeitsgerichten so bestätigt. Zu spät ist zu spät, Punkt!

Liebe Grüße

Anja
24.02.2018, 10:44 Uhr | Louise-19
Hallo, Eleonore,
mach deutlich, daß den Schülern sehr wohl Nachteile entstehen, dadurch, daß sie nicht am Unterricht teilnehmen.
Sie verpassen Unterrichtsstoff, und den müssen sie selbst nacharbeiten, sie müssen sich über die Hausaufgaben informieren,
und wenn sie dieses in ihrer Freizeit nicht tun,
bekommen sie in der nächsten Stunde und in der nächsten Klassenarbeit schlechtere Noten.
UND ihnen fehlt das Wissen, UND sie nehmen die Schule weniger ernst, weil es ja offensichtlich die Erwachsenen auch tun.

Ich schlage daher vor, daß die Fehlstunden wieder als (nicht selbst verschuldete) Fehlstunden eingetragen werden,
wie es auch bei Krankheit geschieht. Dient auch der Dokumentation. *hypocritically*
Viel Erfolg und alles Gute,
Louise
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: Louise-19
23.02.2018, 22:25 Uhr | Eelonore
Hallo zusammen

Danke für die Antworten, auf die ich nun eingehen möchte

@pauliprinzessin@marinadiezweite@bke Eddy Kreuzer

Danke für die Antwort. Also 2 Stunden ist von der Haustür bis ins Klassenzimmer. Der Bus fährt, wenn alles rund läuft, gute 1,75 Stunden über die Dörfer und bedient 3 Schulen, die sich in 2 verschiedenen Orten befinden. Der kürzeste Weg mit dem PKW ist 27 km.

Wir haben einen landwirtschaftlichen Betrieb, der etwas abseits der Straße liegt, wo der Bus fährt. Er hält an unserem Einfahrtsweg und beginnt seine Tour im Dorf um 05.30 Uhr. Die Schule erreicht er ca. 7.15 Uhr, sie beginnt um 7.30 Uhr, ist aber unterschiedlich nach Klassen. Einige auch um 08.15

Momentan versuchen wir, über eine WhatsApp Gruppe, Elternfahrten zu organisieren. Es bestand bis vor Kurzem die Möglichkeit, das die jüngeren von älteren mitgenommen werden, die selber fahren. Dann hat man rund um die Schulen Anwohner und Kurzparkzonen eingerichtet, damit dort keiner mehr parken kann.
Geplant war, dass der Unternehmer sich dieser Gruppe anschließt und mitteilt, ob er fährt, das macht er aber nicht, weil er dann praktisch die Unregelmäßigkeiten zugibt, die er auch gerne abstreitet (Verspätung) oder dass kein Kind draußen gestanden hätte, aber dann hätte er mir entgegen kommen müssen! Vielmehr kamen mir andere entgegen, mit Autos voller Kinder. Offiziell heißt es, es sind halt Anlaufschwierigkeiten. Allerdings spielen vielmehr personelle Engpässe eine Rolle, zumal der Chef oft selber fährt. Bei einer Ausschreibung hat er wohl das günstigste Angebot abgegeben. Den Schülern entstehen dadurch keine Nachteile, Fehlstunden werden nicht angeschrieben, heißt es.

Meine Tochter sagt da nichts zu. Es hat ja auch immer gut funktioniert, bis zu diesem Anbieterwechsel. Mal sehen, was die nächste Woche bringt, wo es sehr kalt werden soll. Ich stelle mir da vor, 4 Km zu Fuß 6 Km zu laufen, das ist echt nicht mehr normal.

Eelonore
23.02.2018, 15:53 Uhr | marinadiezweite
hallo Elonore, vielleicht macht es Sinn, dass du erstmal gegenüber der Schule deinen Unmut äußerst. Und dort auch schaust, ob und inwieweit noch mehr Eltern und Kinder betroffen sind. Wann genau startet deine Tochter denn zur Schule. Beziehungsweise sie geht ja offensichtlich nicht zu Fuss sondern hat einen Busschulweg von mehreren oder gar 20 Kilometern. Es gibt zum einen Richtwerte, wie lang ein Schulweg dauern darf. Was einem natürlich nicht viel nützt, wenn theoretisch alles so ist aber praktisch sehr häufig Probleme entstehen.
Falscher Diesel, Schnee, das sind keine Gründe, sie verhindern zwar ein pünktliches Erscheinen. Aber ich hoffe ja nicht, dass das täglich vorkommt. Bei uns ist es eher die Bundesbahn, dumm gelaufen bei Schnee.

Privatfahrten sind aber nicht vorgesehen. Ich muss sagen, ich würde es auch nicht wollen, dass ich mein Kind täglich zur Schule bringe, was bei uns eine Richtung 20 Kilometer wären.
Was sagt denn deine Tochter dazu. Also 1,5 Stunden sind schon mal drin, da solltest du dich wie gesagt erkundigen. Bei uns war das täglich so, dass die Kinder 1,5 Stunden unterwegs waren. Aber sie hatten nicht immer bis 15.30 Uhr Schule, so dass sie an einigen Tagen auch nach 13.00 Uhr Schulschluß schon richtig toll um kurz nach vierzehn Uhr daheim waren. Es gab aber auch Tage, ich glaub einmal die Woche wegen Sport, da wurde es sogar 18 Uhr, da die Stunde gegen 17 Uhr endete.
23.02.2018, 08:25 Uhr | Pauliprinzessin
Wohlwissend, dass das Ärger bedeuten könnte gibt es keine einheiltliche nachvollziebare Verordnung was den Schulweg bzw. die zumutbare Zeit für den Schulweg betrifft.
Je nach Rechtsauffassung und Ort kursieren verschiedene Zeiten und Entfernungen. Es gibt Urteile in denen 4 Kilometer =60 Minuten zu Fuß noch als zumutbar gelten....

Der Schulweg ist also bei euch wenn Schulbeginn um 7:45 angenommen ist, 2 Stunden hin und zwei Stunden wieder zurück?

Das ist natürlich enorm lang. Und da bin ich schon genervt, dass unser Wecker täglich um 5:45 klingelt, damit das Kind gefrühstückt und frisch um 6:30 das Haus verlassen kann...

Erstmal würde ich einen Antrag bei eurer zuständigen Landesschulbehörde auf Erstattung der Fahrtkosten mit Privat PKW stellen. so ihr das denn leisten könnt und die Begründung entsprechend formulieren. Wenn dann eine Ablehnung kommt dann Anwalt und dagegen klagen. Ggf habt ihr auch noch andere betroffene Schüler im Ort mit denen man sich zusammen tun kann?
21.02.2018, 09:12 Uhr | bke-Eddy-Kreuzer
Sehr geehrte USerin Eelonore,

willkommen im Elternforum der bke. Das "Elterntaxi" im ländlichen Raum ist für viele Eltern ein Problem, da die Infrastruktur nur unzureichend ausgebaut ist. Das ist sowohl für Kinder als auch für die Eltern eine Belastung.
Nach meiner Kenntnis zahlt das Schulamt nur die öffentlichen Verkehrsmittel für die Strecke zur jeweils zuständigen Schule. Fahrtkostenübernahmen für private PKW Nutzung habe ich noch nicht gehört. Das kann sicher in den Bundesländern unterschiedlich geregelt sein. ICh denke es macht Sinn, sich an das zuständige Schulamt zu wenden und dort nachzufragen.
Aber vielleicht hat ja ein Elternteil aus Bayern hierzu Erfahrungen machen könnenund kann dazu etwas schreiben.

Viele Grüße bke-Eddy-Kreuzer

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