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06.11.2018, 10:43 Uhr | Karl-5
Hallo ,
Wir haben ein Problem .
Meine Tochter lebt in einer Einrichtung, wo junge Menschen ,in einer Wohnung auf das selbständige Leben vorbereitet werden.
In der letzten Zeit hat sie dort nicht mehr richtig mitgearbeitet und soll deshalb an ihrem 18.Geburtstag vor die Tür gesetzt werden, also obdachlos werden.Sie geht noch zur Schule.
Innerhalb von 14.tagen soll sie sich eine neue Wohnung und zum Sozialamt gehen. Sie ist damit total überfordert. Der Vormund gibt die Vormundschaft ab und unterstützt nicht mehr.
Was können wir tun ? Ich kann sie nicht persönlich begleiten, wir wohnen 250km weit auseinander.
LG
Karl
volljährig
06.11.2018, 13:59 Uhr | Louise-19
Hallo Karl,
1. Ruhe bewahren. Ruhe bewahren.

2. Falls die Tochter sich nicht heillos mit dem Vormund zerstritten hat,
sollte er sie wenigstens noch zum Sozialamt begleiten können, bevor sie volljährig ist.
3. An ihrer Schule gibt es sowas wie Vertrauenslehrer, Sozialarbeiter, Klassenlehrer
(und Klassensprecher bzw. Stufensprecher).
Sie soll mit demjenigen reden, zu dem sie den besten Draht hat.

4. Das Äußerste, was passieren kann, ist, daß sie den Zug nach Hause nimmt und bei Euch vor der Tür steht.
Dann müßtet Ihr schauen, ob es bei Euch eine geeignete Schule gibt,
und ob Ihr länger mit ihr zusammenleben könnt,
oder doch eine andere Unterbringung für sie suchen müßt.

Das wird schon. Ich drück Euch die Daumen.
Viele Grüße, Louise
06.11.2018, 13:38 Uhr | Ruba
Ich stelle jetzt mal ganz provokant die Frage, warum Du Deine Tochter nicht begleiten kannst. 250 km sind nicht die Welt und es ist Dein Kind!
Du musst dringend mit dem Träger der Einrichtung und dem Vormund sprechen.
Wohnungssuche kannst Du auch per Internet unterstützen.
Das hätte für mich jetzt erste Priorität, da würde ich mir Urlaub nehmen, mich in der Nähe der Tochter einmieten und ihr helfen.
Offenbar hat sie Dich ja um Hilfe gebeten.
06.11.2018, 12:15 Uhr | bke-Lorenz-Bauer
Hallo Karl-5,

herzlich willkommen im Elternforum der bke-Onlineberatung, mein Name ist bke-Lorenz Bauer und ich gehöre zum Moderator*innen-Team. Sie schreiben von Ihrer Tochter, die in einer Art "Betreutem Wohnen" lebt und begleitet wird und nun aufgrund mangelnder Mitarbeit zum 18. Geburtstag vor die Tür gesetzt werden soll. Zudem ende die Vormundschaft. Diese zwei Bereiche müssen unterschiedlich betrachtet werden.

Eine Vormundschaft endet grundsätzlich mit dem 18. Lebensjahr. Sollte es danach auch weiterhin Gründe geben, dass sich Ihre Tochter juristisch nicht selber vertreten kann, also eigentlich weiterhin einen Vormund bräuchte, muss beim Vormundschaftsgericht eine sogenannte Betreuung nach dem Betreuungsrecht beantragt werden. Was heute für Volljährige Betreuung heißt, war früher die Vormundschaft.

Eigentlich sollte der Vormund alle notwendigen Schritte wie gegebenenfalls die Beantragung einer Betreuung oder auch die Frage der Wohnung/ Versorgung mit den zuständigen Stellen (Gericht, Jugendamt o.a.) im Vorfeld klären.

Ohne Ihre Situation zu kennen, empfehle ich Ihnen, sich mit dem jetzigen Vormund in Verbindung zu setzen und Ihre Bedenken mitzuteilen.

Gutes Gelingen und viele Grüße,
bke-Lorenz Bauer

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