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28.01.2024, 11:24 Uhr | TimSinos
Mein Sohn ist 17 Jahre alt und hat sich im Internet bei Instagram eine kleine Fangemeinde aufgebaut als Sänger. Gestern hat er dann auf einer Bühne im Stadtpark ein spontanes Konzert gegeben, um Spenden zu sammeln für sozial benachteiligte Kinder. Ich war auch sehr stolz im Publikum. Mein Sohn auf der Bühne hat alles gegeben, während des Konzert hat er auch seine Klamotten versteigert an die weiblichen Fans, so das er dann auch nur noch oberkörperfrei auf der Bühne stand (war ja zum Glück sehr warm auf der Bühne). Dummerweise hat er das Konzert nicht offiziell angemeldet und einige Anwohner fühlten sich auch gestört. Mein Sohn wurde gebeten von Polizei und den Anwohnern das Konzert zu beenden, aber er wollte nach seinen letzten Finalsong singen, um dieses Benefizkonzert abzurunden. da es ja auch für einen guten Zweck war. Dann kam die Polizei auf die Bühne und hat meinen Sohn dann in Handschellen abgeführt. Meint ihr ich kann trotzdem stolz darauf sein, was mein Sohn gemacht hat, obwohl er am Ende von der Polizei verhaftet und in Handschellen abgeführt wird ? und findet ihr es nicht etwas unfair dass mein Sohn wegen sowas mitten auf der Bühne in Handschellen gelegt wird ? warum macht die Polizei das direkt so, obwohl mein Sohn sogar sehr respektvoll mit der Polizei war und ganz entspannt war ? Darüber grübel ich gerade etwas.
stena Minan
28.01.2024, 14:05 Uhr | bke-Hana-Blum
Hallo TimSinos

erstmal heiße ich als eine der Moderator:innen des Elternforums Sie auf dieser Seite herzlich Willkommen und danke Ihnen für Ihren Beitrag und die interessanten Fragen, die sie sich und auch uns hier im Forum stellen. Dazu teile ich ihnen gerne meine ersten Gedanken mit.


Was Ihren Stolz auf den Jungen betrifft kann ich gut nachvollziehen, dass Sie dieses Gefühl empfinden und würde es wohl an Ihrer Stelle ähnlich fühlen. Er hat, wie ich finde, etwas Tolles auf die Beine gestellt. Ein Projekt, mit dem er sich für einen benachteiligten Personenkreis stark gemacht, Initiative gezeigt hat. Chapeau!

Hmh, allerdings hatte Ihr Sohn die Veranstaltung wie Sie schreiben dummerweise nicht genehmigen lassen. So kam schließlich auch die von Anwohner:innen alarmierte Polizei. Da Ihr Sohn deren Bitte abzubrechen nicht gleich nachkam, nahm das alles dann kein schönes Ende.

Ob das fair war? Also ich persönlich hätte es Ihrem Sohn und auch den sich freuenden Zuschauenden gewünscht, noch in den Genuss des Finalstückes zu kommen. Vielleicht hätten die Polizisten da ein Auge zudrücken können. Andererseits haben sie eben auch nur ihren Job gemacht. Es gab ja anscheinend Menschen, die sich durch das Konzert gestört fühlten. Ihr Sohn bekam also entsprechend eine Aufforderung Schluss zu machen, und als er das nicht tat, handelte die Polizei. Ihr Sohn, so sehe ich es, hätte nach der Bitte der Gesetzesvertreter die Aktion ja auch beenden können und hatte an der Stelle die Wahl. Nicht ganz unfair also, oder?

Aber stolz können Sie aus meiner Sicht trotzdem auf Ihren Sohn und sein Engagement für die sozial benachteiligten Kinder sein. Und vielleicht im Gespräch mit ihm gleichzeitig kritisch darüber in einen Austausch gehen, was auch sein Teil an diesem nicht so schönen Ende des Konzerts war.

Herzliche Grüße
bke-Hana Blum
28.01.2024, 13:24 Uhr | marinadiezweite
Hallo Timsinos. Ich möchte mal das Ende der Veranstaltung nicht bewerten. Denn das nicht angemeldet sein und die Folgen hängen ha zusammen. Ich bewerte nur mal sein Verhalten, dass er uneinsichtig meinte, er fat ein Recht auf den Abschlusssong wegen des guten Zwecks. Das war eher die Chance, noch einsichtig zu sein.
Benefizveranstaltungen gibt es zur Zeit viele. Sie müssen angemeldet werden. Ja, weil sonst jeder, auch Betrüger, angeben, für einen wohltätige Zweck zu sammeln.
Sammeln ist wiederum so eine extrem knifflige Sache wer garantiert, dass die Spenden für den Zweck ankommen, für den sie gedacht sind?
Gerade gab es wieder mehrere sehr grenzwertig Aktionen, die über soziale Medien verbreitet wurden. Das Geld jedoch nie ankam.
Ja, ich würde dieses nun als Lektion Werten. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Nicht alles, was Nichterwachsene machen, ist harmlos. Und im Zweifel ist immer ein Erziehungsberechtigter derjenige, der bei unter 18jährigen das Ganze in Gang bringen muss. Der auch Ansprechpartner bei genehmigten Sachen bleibt.

Treffer: 3

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