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27.04.2016, 09:55 Uhr | Fiona2000
Hallo,

ich bin seit 2 Jahren alleinerziehende Mama eines 7 jährigen Sohnes. Mit meinen Ex Mann wurde gerichtlich( Vergleich) ein 14 tägiges Umgangsrecht von Freitags 15 Uhr bis Sonntags 16 Uhr vereinbart. Er holt den kleinen immer um 15 Uhr direkt von der Schule ab.

Nun wollte er ihn in der Ferienzeit einen Tag früher abholen, da er zu einer Hochzeit eingeladen ist.( Der Termin der Hochzeit fällt genau auf den Abholtermin von meinem Kleinen)
Dies habe ich ihm verwehrt, da der kleine bei seinem Opa in den Ferien ist und sich ja auch schon darauf freut, schließlich haben wir am Anfang des Jahres bereits verbindlich die Abholzeiten vereinbart.

Nun habe ich gestern einen Brief von seinem Anwalt bekommen, das ich schriftlich bestätigen soll, das er den kleinen anstatt um 15 Uhr bereits um 10 Uhr des Abholtages abholen darf, da er ja bereits schon ein Hotelzimmer gebucht hätte. Was soll das denn bitte. Davon war eigentlich nie die Rede gewesen.

Was soll ich nun davon halten? Will er jetzt allen ernstes sämtliche Änderungen im Umgang per Anwalt von mir einfordern? Was soll das? Muss ich dem überhaupt zustimmen?

Ich selbst stecke nun in einem Zwiespalt. Einerseits habe ich keine Problem damit, das er den kleinen früher holt (von der Uhrzeit her), andererseits... wenn er nun das nächste Mal wieder so was hat und ich stimme nicht zu- bekomme ich dann jedes Mal Post von seinem Anwalt?
30.04.2016, 18:45 Uhr | Noora
Liebe Fiona,

versuche bei den Absprachen mit dem Kindsvater nur das Wohl deines Kindes im Blick zu haben, und nicht Prinzipien, Gerechtigkeit und Rechthaben unter euch. Davon hat keiner etwas.

Natürlich sollten die Umgangsregelung verbindlich sein. Aber Ausnahmen gehören dazu. Für deinen Sohn solltest du vor allem ein Vorbild sein, wie man in schwierigen zwischenmenschlichen Situationen miteinander umgeht. Das man eben verlässlich und verbindlich ist und sich an Absprachen hält. Dass es aber Ausnahmen gibt, bei denen man etwas flexibler ist. Denn sonst wird Verbindlichkeit ja zu Rigidität und Sturheit.

Sei deinem Sohn ein Vorbild, wie man verlässlich, verbindlich ist und sich gleichzeitig kompromissbereit auf neue Gegebenheiten einstellt und großzügig ist und dem anderen nicht jeden kleinen Fehler unter die Nase reibt. Nicht, um deinem Ex einen Gefallen zu tun. Sondern, um deinen Sohn zu zeigen, wie man wohlwollend Konflikte löst.

Grüße von Nora
28.04.2016, 20:41 Uhr | BabyOne
Hallo Fiona,

Du schreibst, Du fühlst Dich erpresst. Sicher ist das nicht schön, wenn man ein Anwaltschreiben bekommt. Allerdings hatte der Vater ja auch zuerst ohne Anwalt gefragt, und da hattest Du seinen Wunsch abgelehnt, wenn ich es richtig verstanden habe. Es ist also nicht so, als wäre der Vater alleine "schuld" daran, dass jetzt wieder ein Anwalt eingeschaltet wurde. Du hättest ja auch von Dir aus alternative Vorschläge machen können.

Sicher will man nicht dauernd von einem Umgangsplan abweichen, aber es ist wirklich kaum machbar, alle Termine eines Jahres schon im Voraus einzuplanen. Da und dort eine Änderung führt bestimmt nicht dazu, dass irgendjemand Probleme hat, und ich sehe auch keinen Anlass zu befürchten, dass das Kind Dich nicht ernst nimmt wenn Du nachgibst. Du siehst das zu sehr als Machtkampf. Dein Sohn wird es eher wohlwollend zur Kenntnis nehmen wenn er sieht, dass ihr vernünftig miteinander reden und einvernehmlich Vereinbarungen treffen könnt.

Ein wenig Großzügigkeit und nicht dauernd gegeneinander aufrechnen tut allen gut. Es geht nicht darum, wie viele Tage der Vater mit dem Kind haben "darf", sondern es geht um Lösungen, die für alle passen sollen. Nur so als Beispiel: wir haben dem 15jährigen Sohn meines Lebensgefährten angeboten, dass er im Sommerurlaub drei Wochen mit uns ans Mittelmeer mitkommen kann, und Anreisetag ist in der Ferienanlage ausschließlich der Samstag. Das bedeutet allerdings, dass wir ihn zwingend mehr als drei Wochen mitnehmen müssen, da wir für die An- und Abreise ja auch je einen Tag brauchen. Seine Mutter war nun der Meinung, dass wir den Sohn erst ab Sonntagabend "nehmen" dürfen (keine Diskussion!), weil wir ihn sonst einen Tag "zu lange" dabei hätten. Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Der Junge ist von seiner Mutter so beeinflusst, dass er dann auch anfing, uns die einzelnen Tage vorzurechnen. Das ist eigentlich nur noch traurig, wenn ein Kind oder Jugendlicher sich selbst als eine Art knappes Gut ansieht, das gerecht geteilt werden muss. Ich habe ihn dann mal darauf hingewiesen, dass er seit Dezember schon so einige Umgangswochenenden hat ausfallen lassen (mal hatte er keine Lust, mal war die Tante mütterlicherseits zu Besuch etc.) , und dass wir ihn eigentlich für die nächsten zehn Tage gar nicht mehr zu seiner Mutter gehen lassen könnten, wenn wir jetzt auch noch anfingen einen Ausgleich dafür zu verlangen. Wir haben ihm dann weiter mitgeteilt, dass es ja darum geht, was ER will, und unser Angebot genau das ist - ein Angebot, das er annehmen kann oder nicht, und dass er den Rest mit seiner Mutter klären soll, da er mit 15 langsam alt genug ist um da ein wenig mit zu reden. Ich gehe davon aus, dass er seiner Mutter daraufhin die Hölle heiß gemacht hat, denn er WOLLTE gerne mit uns fahren, und letztlich konnte sie nicht anders als es ihm erlauben, denn ein wirkliches Argument dagegen hatte sie ja nicht. Seine Mutter ist nun ganz sicher der Meinung, der Vater habe den Sohn gegen sie aufgehetzt, und was für ein mieser Ex-Mann er ist... blablabla.

Wenn Du nicht die nächsten 18 Jahre mit Deinem Exmann kämpfen und letztlich auch noch eines Tages vor Deinem Sohn dastehen willst als die Mutter, die ihren eigenen Groll wichtiger nimmt als seine Interessen, dann kann ich Dir nur raten, in diesen Dingen ein wenig entgegenkommender zu werden. Es geht ums Kind dabei, um nichts anderes.
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: BabyOne
"Gute Erziehung heißt zu verbergen, wie viel wir von uns selbst halten und wie wenig von anderen." (Mark Twain)
28.04.2016, 16:30 Uhr | Pauliprinzessin
Fiona2000 schrieb:
Danke für die Antworten. Im Grunde befürworte ich ja den Umgang.


Letztes Jahr hatte ich das Problem, das ich den kleinen auf eine Wochenendreise mitnehmen wollte, welches zufällig auf das Papa Wochenende fiel.Mein Ex bestand im Gegenzug darauf, das der kleine dafür 5 Tage ( über Silvester) bei ihm bleiben darf als Ausgleich. Er wollte für 2 Tage gleich 5 Tage Ausgleich haben. Das fand ich doch sehr unverschämt. Ich fühle mich ein wenig erpresst von ihm.
Schließlich plane ich ja auch mit meinem Kind.


Selbstverständlich kannst Du mit eurem Kind Pläne schmieden genau wie der Vater mit eurem Kind Pläne schmieden darf.

Du hast im letzten Jahr auch eine Planänderung verlangt und bekommen. Bei Umgang gibt es kein "unverschämt viel". Du/Ihr seht das Kind noch viel zu sehr als Gegenstand , als Eigentum. Das Kind ist jedoch ein Mensch und es hat das Recht auf ganz viel Papa und Mama Zeit.

Siehe es mal anders rum , hey super du hattest Silvester frei und konntest auch mal feiern, während der Papa den Babysitter ganz umsonst gemacht hat.
Genau so jetzt- ein paar Stunden mehr Freizeit für dich, was ist dagegen einzuwenden, insbesondere wenn es rechtzeitig besprochen wird- es sei denn Du hast dann Stress gehabt und musst deshalb deinen Arbeitsplan umschmeißen wegen der Übergabe?

Habt ihr euch denn schon Gedanken gemacht wie es weiter gehen soll? Der Kurze wird älter, er kann also bei Papa auch an Feiertagen, Ferienzeiten usw. sein. Wenn es hier eine etwas gleichmäßigere Verteilung von Mama und Papa Zeit gibt, dann hast du was in Form von mehr Zeit für dich davon und außerdem ist es für das Kind natürlich auch schön mal ein paar Tage am Stück den Papa zu erleben. Wenn der Papa starkes Interesse daran hat euer Kind regelmäßig mit zu erleben, dann wird er sich auf Dauer sowieso mit dir Streiten um ausgeglichene Ferienzeiten usw. Es scheint ja keinen Grund zu geben, dass der Vater hier unfähig ist sich um euer Kind gut zu kümmern.

Und dass der Papa mit Anwalt kommt ist eine logische Konsequenz daraus, dass ihr euch bereits vor Gericht per Vergleich einigen musstet, damit es überhaupt regelmäßigen Umgang für den Kurzen gibt. Die meisten Eltern schaffen das ganz einfach mit einem Gespräch welches angepasst an das Alter und die Lebenssituation immer mal wieder geführt werden muss.

Ich schreib einmal im Jahr eine Liste, Vater schaut drüber und gibt seinen Kommentar ab, dann passt es und gut ist. Das Gros ist schon seit Jahren gleich. Es ist aber auch möglich, dass ich ihn anrufen kann und wenn er es einrichten kann, dann nimmt er Kind auch schon mal etwas früher oder später. Ist ja nicht alles 12 Monate im voraus planbar. Genau so ruft er an , er kann Kind z.B. ja nicht nehmen wenn er selbst krank im Bettchen liegt z.B. oder er kann auch mal im Stau stecken bleiben.
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: Pauliprinzessin
28.04.2016, 12:55 Uhr | Fiona2000
Kompromissbereit- sicherlich bin ich das. Jedoch nicht, wenn er jedes Mal,wenn er seinen Willen nicht bekommt, gleich durch seinen Anwalt sprechen lässt. Da braucht er sich doch nicht zu wundern, das ein unbelastetes Verhältnis nicht entstehen kann. Und dem Kleinen tut es überhaupt nicht gut. Er nimmt mich ja nicht mehr ernst, wenn ich ständig die Pläne ändere, nur weil sein Vater wieder einmal eine Einladung bekommt.
Klar in Gewissem Rahmen ist man kompromissbereit, aber wenn es nun mal nicht passt, so wie er es sich vorstellt, dann sollte nicht gleich mit Anwaltsschreiben gedroht werden.
28.04.2016, 12:39 Uhr | bke-Georg Reuber
Hallo Fiona 2000,

ich begrüße Sie auf den Seiten des Elternforum. Es sind sehr hilfreiche Antworten auf Ihre Situationsbeschreibung abgebildet. Auch ich würde dahingehend tendieren, auf gegenseitiges Einvernehmen die Umgänge zu forcieren. Aus meiner Sicht erscheint auch eine Aufrechnung der Tage manchmal wenig sinnvoll, da diese Rechnungen nicht den Bedürfnissen des Kindes entsprechen. Diese lassen sich nicht durch praktische Mathematik eingrenzen. Andererseits bin ich ganz bei Ihnen, Abmachungen sollten durch die Kindeseltern nicht aufgeweicht werden. Aber diesbezüglich bestehen unterschiedliche Wahrnehmungen. Die Ihres Ex-Mannes und Ihre Sichtweise. Etwas ganz normales und alltägliches. Wäre ein Kompromiss aus Ihrer Sicht möglich?

Beste Grüße
BKE-Georg Reuber
27.04.2016, 11:06 Uhr | Fiona2000
Danke für die Antworten. Im Grunde befürworte ich ja den Umgang.
Jedoch beruht das flexible Gestalten des Umgangs auf Gegenseitigkeit. Es kann nicht sein, das wenn ich mal etwas vor habe, das ich Ihm immer einen Ausgleich anbieten muss, und von seiner Seite aus soll ich immer zu allem zustimmen, ohne Ausgleich.

Letztes Jahr hatte ich das Problem, das ich den kleinen auf eine Wochenendreise mitnehmen wollte, welches zufällig auf das Papa Wochenende fiel.Mein Ex bestand im Gegenzug darauf, das der kleine dafür 5 Tage ( über Silvester) bei ihm bleiben darf als Ausgleich. Er wollte für 2 Tage gleich 5 Tage Ausgleich haben. Das fand ich doch sehr unverschämt. Ich habe halt die Befürchtung, das ich jetzt jedes Mal Post vom Anwalt bekomme, wenn ich auf seine Forderungen nicht eingehe. Jetzt sind es ein paar Stunden, aber was kommt danach? Ich fühle mich ein wenig erpresst von ihm.
Schließlich plane ich ja auch mit meinem Kind.
27.04.2016, 10:47 Uhr | marinadiezweite
Hallo fiona, du hast paar Begründungen geschrieben, warum du das frühere Abholen nicht wolltest. Der kleine ist in den Ferien bei Opa. Ihr habt schon zu Beginn des Jahres Regelungen getroffen. Sicher hast du damit Recht. Nun, ein wenig flexibel kann man trotzdem manchmal sein. Dein Ex fordert ja nicht immer stets und ständig mehr Umgang. Und es wäre ja auch für deinen Sohn keine schlimme unzumutbare Regelung gewesen. Überleg mal, ob der Kleine das nicht sogar gut verstanden hätte. Man sollte da eigentlich kein großes Ding draus machen. Hochzeiten sind nun mal manchmal so und ja ausserdem ein schönes Fest.
Ich denke nicht, dass du jetzt immer Briefe vom Anwalt bekommst. Sondern dass du bei ähnlich gelagerten Situationen mit dem Vater des Jungen eine gute Regelung finden kannst. Glaub mir, bis zum Schuleintritt kommen noch viele Tage und Feste und sonstwas. Wo du auch froh sein wirst, wenn du deinen Kleinen mal nicht Freitag pünktlich abgeben kannst und willst. Oder wo du froh bist, wenn dein Ex mal den kleinen etwas eher abholt. Freu dich, dass es bisher so gut klapppt. Der Kleine wird davon profitieren. Und Opa sieht das bestimmt auch ein mit dem einen Ferientag weniger.
27.04.2016, 10:14 Uhr | Pauliprinzessin
Schlimm genug, dass ihr die Umgangsvereinbarung nur mit Hilfe eines Gerichtes klären konntet.

Da Du kein Problem damit hast, dass der Kurze eben aus einem wichtigen Grund früher abgeholt wird, was machst Du daraus dann überhaupt Stress?
Schreib dem Anwalt freundlich, dass es OK ist. Der Vater zahlt den Anwalt. Und beim nächsten Mal redet ihr einfach miteinander und schaut ob ihr es nicht ohne Drohen hin bekommt.
Umgang regelmäßig ist gut, es ist aber auch mal ein Geben und Nehmen möglich. Kann ja auch mal sein, dass Du was Wichtiges am Sonntag vorhast und deshalb den Papa lieb fragst, ob er Kind nicht erst um 18 Uhr bringen kann oder schon um 10 zurückbringt damit Kind mit dir mit kann.
Da Kind jetzt auch viel Ferien hat wäre sowieso auch eine Vereinbarung über die Ferienzeiten dran, falls noch nicht gemacht. Im Kindergarten sind nur drei bis 4 Wochen zu überbrücken ab Schule sind es ca 75 Tage die man irgendwie managen muss. Da ist so ein Papa eine große Hilfe.

Treffer: 9

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