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13.07.2018, 01:12 Uhr | Fritschiee
Hallo und guten Morgen,

ich habe folgendes Problem. Ich bin ein getrennt lebender Vater, von zwei wundervollen Kindern, der sich erst vor kurzem wieder ( aufgrund diverserer Defizite, die ich selbst verursacht habe ) mit meiner zukünftigen Ex-Frau auf ein geregeltes Umgangsrecht geeinigt hat.

Nun habe ich ich bei meinem Arbeitgeber zwei Urlaubswünsche, für die Sommerferien, ( jeweils eine Woche ) als Alternative eingereicht, um die Mutter der Kinder wenigstens in den Ferien auch etwas Erholung zu gönnen ( auch wenn es nur eine Woche ist ). Natürlich auch weil ich meine Kinder unbedingt gern mal wieder länger als 2,5 Tage bei mir haben möchte.

Leider hat mein Arbeitgeber beide Anträge abgelehnt, mit der Begründung es seien keine Kapazitäten da. Es geht doch hier aber um die Betreuung von zwei minderjährigen Kindern. Gibt es zufällig ein Gesetz das ich meinem Arbeitgeber vorlegen kann, um so eine Woche Urlaub durchzudrücken?

Für eure Antworten und Vorschläge danke ich im Voraus!
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: Fritschiee
Just have a little faith
16.07.2018, 21:15 Uhr | AnjaLe
Hallo,

gibt es in dem Betrieb einen Betriebsrat?

Diese hat gem. dem Betriebsverfassungsgesetz bei Urlaubsfragen ein Mitspracherecht (§ 87 Absatz 1 Ziffer 5)

Gesetzliche Grundlage für die Planung der Urlaubstage ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), auch Urlaubsrecht genannt. § 7 des BUrlGs Satz 1 lautet wie folgt:

„Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.“

Einen Rechtsanspruch hast Du nicht auf den Urlaub, wenn es keinen Betriebsrat gibt, hast du letzendlich nur die Möglichkeit, den Urlaub (in den Ferien) einzuklagen. Da die wenigsten Arbeitgeber einem Gericht gegenüber ihre betrieblichen Belange offenlegen wollen, geben sie dann meistens nach. Kommt jetzt darauf an, wie weit Du Dich aus dem Fenster lehnen möchstest?

Allerdings sind Arbeitsgerichte sehr Arbeitgeberfreundlich. Ich kannte aber einen Fall, da bekam einer den Urlaub und die Kündigung hinterher, das ist aber schon lange hin.Nicht jeder ist heute von jetzt auf gleich ersetzbar und so darf man, je nach Position, auch mal den Mund aufmachen, aber das kommt immer auf den Einzelfall und den Betrieb an.

Wie sieht es denn in den Herbstferien aus?

VG
Anja
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: AnjaLe
16.07.2018, 11:18 Uhr | bke-Clara-Winzenberg
Hallo Fritschiee,

herzlich willkommen hier im Elternforum der bke.

Ihr Urlaubswunsch während der Sommerferien ist verständlich und nachvollziehbar. Nach meinem Kenntnisstand, gibt es keine Verpflichtung auf der Seite des Arbeitgebers, Urlaub zu gewähren, wenn dienstliche bzw. betriebsinterne Dinge dagegen stehen. Urlaub sollte natürlich familiengerecht und sozialverträglich gegeben werden. Normalerweise müssen sich die Arbeitnehmer abstimmen und frühzeitig die Urlaubsplanung einreichen. Verhandeln Sie noch einmal freundlich mit dem Arbeitgeber. Vielleicht hilft ein Kollege aus der Situation heraus?

In Bezug auf die konkrete und korrekte Rechtslage sollten Sie sich bei der Gewerkschaft oder einem Arbeitsrechtler erkundigen.

Viel Erfolg und herzliche Grüße
bke-Clara-Winzenberg

*smiling*
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: bke-Clara-Winzenberg

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