bke-Elternberatung

bke-Elternberatung anonym
kostenfrei
datensicher
Bundeskonferenz für
Erziehungsberatung e.V.

Forum - Themenansicht

02.02.2017, 13:08 Uhr | Pappa1
Hallo zusammen,

Ich habe jetzt eine ganz pragmatische Frage zum Thema Krankenversicherung, auch wenn das Forum eher für Er- und Beziehungsfragen gedacht ist:

Ich bin seit ca. 14 Jahren geschieden und wir haben gemeinsames Sorgerecht für unseren Sohn, der bald zu mir zieht. Bisher wohnt er bei der Mutter und ist bei ihr in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitversichert.

Ich bin privat krankenversichert (PKV). Wenn ich ihn nach dem Umzug auch privat versichern müsste, wäre das mit erheblichen Kosten verbunden (über 200 € im Monat).
Es kursiert die Annahme, dass das Kind bei/von dem Elternteil versichert sein muss, bei dem es wohnt. Meine Versicherung sagt, dass sie dazu keine Aussage machen darf, das dürfe nur die Krankenkasse, wo er jetzt versichert ist. Da kann ich aber nicht fragen.

Bei der Internetrecherche habe ich jetzt aus teils widersprüchlichen Informationen die folgenden herausgefiltert, die mir am glaubwürdigsten erscheinen, aber sicher ist es halt nicht und es kommt mir teilweise auch widersprüchlich vor:

1. Unser Sohn bleibt nach der Scheidung, unabhängig davon, wo er wohnt, weiter bei seiner Mutter mitversichert („Familienversicherung“), wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: Seine Mutter bleibt in der GKV und hat ein Jahreseinkommen von höchstens 50.850,- €. Beides ist anzunehmen.

EDIT 1: der folgende Punkt wäre nur zutreffend, wenn wir noch verheiratet oder Lebenspartner wären
2. Aus §10 SGB V lese ich außerdem heraus, dass mein Einkommen nicht die „Jahresarbeitsentgeltgrenze“ überschreiten darf und nicht regelmäßig höher als das Einkommen seiner Mutter sein darf. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (derzeit 57.600,- €) erreiche ich nicht, wessen Einkommen höher ist weiß ich nicht, aber da es eine „und“-Regelung ist, spielt das ja keine Rolle, da die andere Bedingung zutrifft. EDIT 1 ENDE

3. Wenn das Kind nicht mitversichert ist, muss der unterhaltspflichtige Elternteil auch für die Krankenversicherung des Kindes sorgen und aufkommen. Mit „mitversichert“ kann nur die GKV gemeint sein, da es so etwas in der PKV gar nicht gibt.

EDIT 2: mit der Korrektur oben hat sich auch der folgende Satz erledigt.
Wenn 2.) und 3.) richtig sind, wäre das aber absurd: Wenn mein Einkommen über die Jahresarbeitsentgeltgrenze steigen würde, müsste deswegen seine Mutter zusätzlich zum Kindesunterhalt auch noch für die Krankenversicherung unseres Sohnes aufkommen, weil ICH mehr verdiene!? EDIT 2 ENDE

Vielleicht gibt es ja hier jemanden, die/der sich da genauer auskennt – oder weiß jemand eine unabhängige Stelle, die mir da zuverlässige Auskunft geben kann?

Gruß, Pappa
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: Pappa1
05.02.2017, 09:30 Uhr | marinadiezweite
Hallo Pappa1, ich würde mich da bei deiner Kasse erkundigen. Denn es gibt glaub ich einen großen Unterschied zwischen der gesetzlichen und der privaten Versicherung. Dazu noch die landwirtschaftlichen Krankenkassen und so weiter. Wenn ich das richtig verstanden habe, seid ihr ja geschieden. Dann ist halt meist derjenige zuständig, bei dem das Kind lebt. Wenn es Sonderregelungen wie zum Beispiel Verbleib in der GKV als familienversicherter gibt, dann ist das dort bestimmt zu erfragen.
Manchmal hat man Probleme, allgemeingültige Aussagen zu bekommen. Daher würde ich schon deiner KV den konkreten Fall schildern. Denn die Tatsache, dass dein Sohn noch Schüler ist, spielt auch eine Rolle bei der Krankenversicherung. Der unterhaltspflichtige Elternteil wäre also wahrscheinlich deine Exfrau, sobald dein Sohn bei dir lebt.
Da kommt dann noch ein weiterer Aspekt dazu. Nämlich die ganz konkrete Unterhaltsberechnung, die ja sowohl abhängig ist von ihrem Einkommen als auch von einem eventuellen besonderen Bedarf in Bezug auf diese Krankenversicherung.
Das wären zwei Dinge, die du konkret über deine PKV und das Jugendamt klären könntest. Du hast Recht, im Internet steht vieles, was nicht eindeutig ist. Da ist bestimmt eine konkrete Anfrage effektiver.
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: marinadiezweite
03.02.2017, 12:51 Uhr | bke-Clara-Winzenberg
Hallo pappa1,

Ihre Frage kann ich Ihnen nicht wasserdicht beantworten.

Plausibel wäre für mich der Verbleib in der Familienkasse. Ich würde mich nach dem Vorgehen in einer vergleichbaren Krankenkasse erkundigen oder den Service der Krankenkasse anrufen. Zudem können Sie bei der Leistungsabteilung des Jugendamts anrufen. Berichten Sie gerne, was Sie herausgefunden haben. Das interessiert sicher auch andere Eltern!

Herzliche Grüße
bke-Clara-Winzenberg *smiling*
02.02.2017, 18:31 Uhr | Pappa1
Krankenkassenforum, natürlich ... auf die Idee bin ich gar nicht gekommen, dass es auch dafür ein Forum geben könnte. Danke für den Tipp Daumen hoch

EDIT: Inzwischen ist mir auch aufgefallen, dass mein Punkt 2.) nur zutreffen würde, wenn wir noch verheiratet oder Lebenspartner wären. Insofern wird die Sache schon mal etwas klarer ...

Gruß, Pappa
Zuletzt editiert am: 04.12.2018, 14:07 Uhr, von: Pappa1
02.02.2017, 16:15 Uhr | figuralis
Eine Antwort kann ich Dir leider nicht geben, weiß aber aus eigener Erfahrung, dass das Versicherungswesen echt tricky ist. Nur zwei Hinweise:
a) Die GKV kann Dir natürlich Auskunft geben, wie es sich mit der Versicherung verhält - es geht ja nicht um Euren speziellen Fall, sondern um eine Information.
b) Wende Dich mal ans Krankenkassenforum.de - da sind eine Menge kompetenter Leute, die sich wirklich mit Versicherungsfragen auskennen.

VG
figuralis

Treffer: 5

Sollten in diesem Thema Inhalte veröffentlicht worden sein, die rassistischen, pornographischen bzw. menschenverachtenden Inhalts sind oder gegen die guten Sitten verstoßen, bitten wir Sie, den Moderator zu benachrichtigen.

Aktuelle Gruppenchats

Elternberatung im Gruppenchat
28.04.24 20:00
Fachkraft bke-Sven-Galu

Elternberatung im Gruppenchat
03.05.24 20:00
Fachkraft bke-Meggie-Mo

Elternberatung im Gruppenchat
24.05.24 20:00
Fachkraft bke-Meggie-Mo

Aktuelle Themenchats

Eltern - Jugendchat
02.05.24 20:00
Fachkraft bke-Sven-Galu

Trennung Scheidung Umgang
20.05.24 20:00
Fachkraft bke-Sven-Galu

Dschungel Hilfesystem
26.05.24 20:00
Fachkraft bke-Sven-Galu

Beratungsstellensuche

Zur Suche bitte Ihre PLZ eingeben und Enter drücken.